Betreff
Planung eines deutsch-französischen Kindergartens an der Pestalozzischule
Vorlage
512/073/2012
Aktenzeichen
IV/512/BUH T.2753
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


1     Ausgangslage

Wie der Presse zu entnehmen war, plant die Leiterin der Pestalozzischule zusammen mit dem Deutsch – Französischen Institut einen deutsch-französischen Kindergarten an der Pestalozzischule für ca. 20 Kinder aus der Stadt Erlangen und dem Umland.

In der Gruppe soll muttersprachliches Personal arbeiten, um den Kindern nach dem Prinzip des Immersionsansatzes (= "Eintauchen" in eine andere Sprache, auch Sprachbad genannt)
das Erlernen von zwei Sprachen zu ermöglichen. Die Einrichtung wäre dann eine von 200 zweisprachigen deutsch-französischen Kindergärten (100 Kindergärten in Frankreich und 100 Kindergärten in Deutschland), die bis 2020 in der deutsch-französischen Agenda 2020 als Ziel formuliert worden sind.

2     Spracherwerb / Mehrsprachigkeit im Vorschulalter

Untersuchungen zur Sprachentwicklung belegen, dass frühes Fremdsprachen lernen zweifelsohne eine gute Möglichkeit ist, um Kinder spielerisch und intuitiv neben der Muttersprache an eine weitere Sprache heranzuführen. Gerade Kinder im Vorschulalter sind sehr gut in der Lage, eine weitere Sprache wie ihre eigene Muttersprache zu erlernen.

Auch wenn die Mehrsprachigkeit im Schulalltag nicht oder kaum weiter vertieft werden kann, ist es für Kinder ein Gewinn, da sie an die bereits in frühen Jahren erlernten Fähigkeiten schneller wieder anknüpfen können als wenn sie erst zu einem späteren Zeitpunkt eine zweite Sprache erlernen. Somit sind im Vorschulalter beste Voraussetzungen gegeben, Kinder mehrsprachig aufwachsen zu lassen und ihnen damit eine wesentliche Chance für ihre weitere sprachliche Entwicklung zu bieten.

Ein zweisprachiger deutsch-französischen Kindergarten bietet vor allem Kindern, die aus französischen oder aus deutsch-französischen Familien kommen, eine ausgezeichnete Möglichkeit, die in der Familie gelebte Kultur auch im Kindergarten zu erleben. Zudem bietet er allen interessierten Eltern die Möglichkeit, ihrem Kind auf diese Art und Weise, eine zweite Sprache in frühen Jahren vermitteln zu lassen. Es ist davon auszugehen, dass Eltern aus anderen Kommunen über den Einzugsbereich von Erlangen hinaus, sich für dieses Angebot interessieren und einen Kindergartenplatz in Erlangen belegen werden.

 

 

3     Deutsch-französisches Sprachangebot an Erlanger Kindergärten und Schulen

Es gibt in Erlangen sieben Grundschulen, die in Zusammenarbeit mit dem Deutsch-Französischen-Institut (DFI)Französisch als freiwillige Arbeitsgemeinschaft anbieten; eine davon ist die Pestalozzischule mit dem umfangreichsten Angebot in diesem Bereich.

Im Umfeld dieser Grundschulen bieten auch verschiedene Kindergärten Französisch als freiwilliges Angebot an. Ein Kindergarten am Anger, der zum Einzugsgebiet der Pestalozzischule gehört und der früher ebenfalls Französisch angeboten hat, hat sein Angebot wegen fehlenden Kursleitern/innen und der Überzeugung, dass für diese Kinder aus diesem Einzugsgebiet das Erlernen anderer Basiskompetenzen vorrangig sei, eingestellt.

Am Ohmgymnasium können Schüler ab der 5. Klasse Französisch wählen und mit einem deutsch-französischen Abitur (Abi-bac) abschließen.

4     Betriebserlaubnisverfahren

Um zu klären, ob es grundsätzlich möglich wäre, einen Kindergarten an der Pestalozzigrundschule zu realisieren, hat durch die Fachaufsicht der Abt. Kindertageseinrichtungen, das Schulverwaltungsamt, das Gebäudemanagement und das staatliche Schulamt eine Besichtigung der Schulräumlichkeiten stattgefunden.

Die Schulleitung beabsichtigt, die Mittagsbetreuung zu verlagern und die bislang dafür genutzte Fläche als Kindergartenraum umzuwidmen. Für eine Betriebserlaubnis könnte demnach durch entsprechende Umbaumaßnahmen grundsätzlich eine abgeschlossene Einheit für einen Kindergarten mit Gruppenhaupt- und Nebenraum, Sanitärbereich, Garderobe etc. geschaffen werden. Eine angrenzende Fläche auf dem Schulgelände könnte als Freispielfläche her gerichtet werden. Das Außengelände grenzt allerdings ganz nahe an Klassenräume. Da, anders als bei Horten die Pausenzeiten und Ruhezeiten nicht aufeinander abstimmbar sind, wird es z.B. im Sommer bei geöffneten Fenstern zu Zielkonflikten kommen.

Das Betriebserlaubnisverfahren kann eingeleitet werden, wenn folgende Unterlagen dem Jugendamt vorliegen:

  • Zustimmung des staatlichen Schulamts, des Schulverwaltungsamts und der Regierung von Mittelfranken zur Umwidmung der Räumlichkeiten
  • Antrag auf Betriebserlaubnis durch den Träger der Einrichtung
  • pädagogische Konzeption (u. a. Umsetzung des deutsch-französischen Konzepts, Einhaltung des bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans, Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Schule)
  • Nachweis eines Außengeländes
  • Grundrisspläne mit Eintrag der Raumgrößen und der Funktionen
  • Nutzungsänderungsgenehmigung der Bauaufsicht für die umgebauten Räume
  • Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen im Innen- und Außenbereich nach dem Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung für Kindertageseinrichtungen
  • Finanzierungskonzept

 

Gerade die letzten drei Punkte werfen eine Fülle von Fragen auf, die im Folgenden näher behandelt werden:

5      Offene Fragen

5.1   5.1  Raumkonzept an der Pestalozzischule - Gesamtbedarf

Sachaufwandsträger für die Räume der Pestalozzigrundschule ist das Schulverwaltungsamt. Nach Ansicht des Schulverwaltungsamtes sind die bestehenden Unterrichts- und Fachräume an der Pestalozzischule im Hinblick auf die weitere Schülerentwicklung auch dann noch in ausreichendem Umfang vorhanden, sollte ein deutsch-französischer Kindergarten eingerichtet werden. Der für einen Kindergarten zur Verfügung stehende Raum in Klassenzimmergröße wird bislang von der Mittagsbetreuung „Das Schülernest“ genutzt. Die Schulleiterin hat bestätigt, dass im Falle einer Verlagerung der Mittagsbetreuung andere Räume im Schulgebäude zur Verfügung gestellt werden können. Eine schulaufsichtliche Zustimmung zur Nutzungsänderung seitens der Regierung von Mittelfranken liegt bislang noch nicht vor. Die Anfrage wurde bereits mit Schreiben vom 5.4.2012 der Regierung von Mittelfranken zur Prüfung übersandt. Solange es seitens der Regierung keine Zustimmung gibt, kann über die Nutzungsänderung nicht abschließend entschieden werden.

5.2   Nutzungsänderungskonzept

 

Nach erfolgter Zustimmung seitens Schulverwaltungsamt und Regierung von Mittelfranken ist eine Nutzungsänderung beim Bauaufsichtsamt zu beantragen. Für die Realisierung eines deutsch-französischen Kindergartens an der Pestalozzischule müssen Umbauarbeiten von Schulflächen erfolgen.

Das Gebäudemanagement der Stadt Erlangen hat für sichtbare Umbauarbeiten eine erste grobe Kostenschätzung in Höhe von ca. 120.000 bis 140.000 € angesetzt. Hinzu kommen Kosten für Mobiliar und Ausstattung (Erfahrungswert bei eingruppigen Einrichtungen zwischen  30.000 – 50.000 €), sowie noch nicht bezifferbare Kosten für die Herrichtung des Außengeländes incl. Spielgeräte.

Mit weiteren, hohen Kosten durch Auflagen des Bauaufsichtsamts, wie z.B. dem Nachrüsten von Brandschutzmaßnahmen, ist zu rechnen. Dies gilt nicht nur für den eigentlichen Bereich der Kindertagesstätte, sondern auch für den baulich verbundenen Teil, der ja weiter Schule bleibt. So hat der notwendige Einbau einer Lernstube in der Grundschule „Brucker Lache“ zunächst ca. 1.010.000,00 Euro für die Lernstube selbst und weitere 430.000,00 Euro für Änderungen im restlichen Schulgebäude gekostet.

Ein weiteres Projekt, nämlich die Verlegung der Hauptschullernstube Junkerstraße 1 in die Eichendorffschule wird als unwirtschaftlich erachtet.

Unter diesem Blickwinkel muss das hier zur Debatte stehende Vorhaben als in den Kosten derzeit unkalkulierbar angesehen werden. Die finanziellen Auswirkungen können ohne Feinplanung nicht errechnet werden; allein diese Feinplanung verursacht jedoch Kosten, die ebenfalls nicht abgedeckt sind.

 

5.3   Bauträgerschaft

 

Für den geplanten deutsch-französischen Kindergarten soll nach vorliegenden Informationen ein Förderverein gegründet werden, der die Finanzierung der Umbaukosten sichert. Zudem soll eine Stiftung entstehen, die die dauerhafte Ausstattung und Unterhaltung (Bauunterhalt) des Kindergartens sowie die Förderung von Frühfranzösisch gewährleisten soll und die Umbaukosten zwischenfinanziert.

 

5.4  Betriebsträgerschaft

Bislang ist nicht abschließend geklärt, wer die Trägerschaft übernehmen wird. Ein Freier Träger der Jugendhilfe hat Bereitschaft für die Betriebsträgerschaft signalisiert, jedoch ohne selbst Umbaumaßnahmen vornehmen zu wollen. Wenn nicht der Träger die Umbaumaßnahmen begleitet, ist zu klären, wer in einem städtischen Gebäude für einen Dritten die Umbaumaßnahmen federführend und verantwortlich übernimmt und wie dies finanziert werden soll.

Erst wenn der Träger fest steht, kann das pädagogische und organisatorische Konzept eingereicht werden, denn nach BayKiBiG ist der Betriebsträger verantwortlich für die Einhaltung der Betriebs-Fördervoraussetzungen und ist Ansprechpartner für das Stadtjugendamt zur Erteilung der Betriebserlaubnis.

 

Es ist geplant, die umgestalteten Räume an einen Betriebsträger zu vermieten. Das GME würde einen Mietvertrag zu ortsüblichen Konditionen mit dem Träger des deutsch-französischen Kindergartens schließen, sofern die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, die sich infolge der geplanten Nutzungsänderung ergeben.

5.2   5.5      Kostenträgerschaft

5.2.1    5.5.1   Investitionskosten

Wie bereits oben ausgeführt, verursacht das Projekt erhebliche, derzeit noch unkalkulierbare Kosten sowohl aus sich heraus, als auch in seiner Auswirkung auf das Schulgebäude.

Da in Erlangen sowohl quantitativ als auch qualitativ Vollversorgung an Kindergartenplätzen besteht, ist eine regelhafte, finanzielle Förderung der Investitionskosten wegen der nicht möglichen Bedarfsanerkennung weder durch den Freistaat Bayern noch durch die Stadt Erlangen möglich, eine Einschätzung, die auch in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen getragen hat.

Die gesamte Finanzierung der notwendigen Planungs- und Investitionskosten lastet damit auf dem zukünftigen Träger, einem (noch zu gründenden) Förderverein oder ggf. auf dem Deutsch – Französischen Institut. Es schlüssiges Finanzierungskonzept liegt bislang nicht vor. Es liegen nur mündliche Äußerungen vor, dass Firmen Interesse an dem Projekt signalisiert haben und bereit sind, dieses finanziell zu unterstützen.

5.5.2      Betriebskosten

Nach Aussagen der Schulleiterin ist geplant, dass der deutsch-französische Kindergarten nach den Voraussetzungen des  BayKiBiG arbeiten wird (Umsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan, Mindestbuchungszeiten, Einhaltung des Qualifikations- und Anstellungsschlüssel, bei auswärtigen Abschlüssen Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen, etc.).

Die Förderung der Betriebskosten ist nach erfolgter Betriebeserlaubnis nach den für alle Einrichtungen geltenden Regelungen möglich. Die Förderung obliegt jeweils der „Heimatgemeinde“ der Kinder.

 

6    Konzept für einen deutsch-französischen Schulabschluss

 

Wie die Schulleiterin betont, geht es ihr für ihre Schule auch darum, das Profil der Schule mit frankophil gestalteten Angeboten aufzuwerten. Die Abwanderung von Schülern an andere Grundschulen soll dadurch ausgeglichen werden, dass die Pestalozzischule mit diesem Angebot für Gastschüler interessant sein könnte und die eigentlich nicht zum Schulsprengel der Pestalozzischule gehören. Nach den Vorstellungen für den Kindergarten sollen dies auch Kinder aus den Nachbarstädten bzw. dem Umland sein. Der Sachaufwandsträger (Schulverwaltungsamt) müsste diese Gastschulverhältnisse genehmigen, ohne dass ein Anspruch auf Gastschulbeiträge geltend gemacht werden kann.

 

Die Tatsache, ob eine isolierte Betrachtung eines deutsch-französischen Kindergartens (mit bilingualem Angebot) mit anschließenden Französischangeboten in der Grundschule hilfreich ist, erscheint zumindest Wert, nochmals hinterfragt zu werden. Nach dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz ist eine Immersion (bilingualer Unterricht) in staatlichen Schulen nicht vorgesehen. Möglicherweise wäre dies in einem Schulversuch umzusetzen. Der vorhandene Bedarf kann momentan nicht abgeschätzt werden.

 

Ein Konzept für einen deutsch-französischen Kindergarten erscheint jedenfalls umso sinnvoller, wenn es einem durchgängigen Prinzip bis hin zu einem zweisprachigen Schulabschluss folgt. Am Ohmgymnasium besteht die Möglichkeit mit einem Deutsch – französischem Abitur (Abi-bac) abzuschließen. Bisher ist ungeklärt, ob es in Erlangen ein solches durchgängiges Konzept auch im Grundschulbereich an der Pestalozzischule geben soll/wird. Dies ist eine Angelegenheit des staatlichen Schulamtes, das auch beurteilen muss, ob dieses Konzept in der Pestalozzischule umsetzbar ist.

 

Das Staatliche Schulamt äußert sich zum jetzigen Zeitpunkt folgendermaßen:

 

„Wenn die Pestalozzischule die Sprachförderung aus dem Kindergarten zielgerichtet weiterführen will, dann muss dazu ein Konzept vorgelegt werden. In diesem Konzept ist darzustellen und zu begründen, wie der Französischunterricht in den Schulalltag und in den amtlichen Fächerkanon zu integrieren ist. Da der Englischunterricht in der 3. und 4. Jahrgangsstufe vorgeschrieben ist, müssten Kinder an der Pestalozzischule unter Umständen parallel zwei Fremdsprachen lernen. Die Entscheidung über solche Modelle liegt aber nicht beim Schulamt, sondern bei der Regierung, eventuell sogar beim KM. In diesem Zusammenhang muss sicherlich auch die Standortfrage geprüft werden, da Kinder mit Migrationshintergrund sogar noch eine weitere Sprache mitbringen.

 

Das Staatliche Schulamt kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Zustimmung oder Genehmigung für ein plausibles und durchgängiges Schulkonzept erteilen. Hier sind noch intensive Gespräche mit der Schulleitung notwendig.“

 

 

 

7.   Ausblick

Das Vorhaben stellt sich bei näherer Prüfung wie oben ausgeführt sehr komplex dar. Neben der schwierigen baulichen und finanziellen Situation zeigt sich auch, dass die Überlegungen hinsichtlich der Realisierung nicht nur den Kindergartenbereich, sondern auch weiterführend den Schulbereich einschließen.

Um den zu begrüßenden Ansatz, in Erlangen einen deutsch – französischen Kindergarten in einem überschaubaren Zeitrahmen verwirklichen zu können, sollte auch überlegt werden, ob geeignete Räumlichkeiten am Anger oder Umgebung angemietet werden können. Eine Vermeidung eines baulichen Eingriffs in das Schulgebäude würde nach bisherigen Erfahrungen wesentlich zu einer Reduzierung der Komplexität sowie der damit verbundenen Kosten führen.

 

Das Jugendamt ist bereit, hierbei von Anfang an beratend zur Seite zu stehen.

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