Um die Ziele der
Eine Handlungsebene betrifft die Nennung und Umsetzung möglichst konkreter Maßnahmen.
Die beim stadtinternen Workshop „
Amt 31 ergänzt den Maßnahmenkatalog durch direkte Abfrage bei einzelnen besonders energierelevanten Ämtern und Einrichtungen.
Zur Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sowie von Vereinen und Verbänden wird ein (bei Bedarf mehrere) moderierter öffentlicher Workshop durchgeführt.
Bei Industrie/ Gewerbe/ Handel/ Dienstleistungen erfolgt eine direkte Abfrage und Erarbeitung von Maßnahmen über die Lenkungsgruppe EnergieeffizientER, Experteninterviews und durch die Fortführung und Erweiterung der Vereinbarungen zur Klimaallianz ERlangen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Grundlage sind die Beschlüsse des Erlanger Stadtrats vom 08.12.2011 und vom 27.11.2008.
1.
Für den
Bereich der Stromversorgung soll bis zum Jahr 2030 eine Versorgung folgender
Zusammensetzung erreicht werden:
§
Erzeugung
von 50 % des Strombedarfes mittels hocheffizienter KWK-Anlagen im Stadtgebiet,
gegenüber 25% im Jahr 2011
Zwischenziele: 30 % 2013, 34 % 2016 und 38% im Jahr 2021
§
Erzeugung
bzw. Bezug von 50 % des Strombedarfes auf Basis Regenerativer Energien
(standortunabhängig), gegenüber 4% im Jahr 2011
Zwischenziele: 10% 2013, 15 % 2016 und 25% im Jahr 2021
Für den Bereich der Wärmeversorgung soll die vollständige Umstellung auf
regenerative
Energien auf Basis regionaler und überregionaler Aktivitäten bis zum
Jahr 2050 erreicht
werden.
2. Gegenüber 1991 wird, unter Berücksichtigung des Effekts der GuD-Anlage (HKW der Erlanger Stadtwerke), beim gesamten Endenergieverbrauch in Erlangen bis 2025 eine Minderung um 22 % angestrebt. Aktualisiert bedeutet dies eine Minderung von 11 % bis 2025 gegenüber 2007 mit dem Zwischenziel einer Minderung um 3% bis 2016.
Durch die Konkretisierung der in den Beschlüssen vom 08.12.2011 und 27.11.2008
angeführten Maßnahmen werden die Grundlagen zum Erreichen der Energiewende -
Ziele gelegt. Dabei ist die Einbindung möglichst vieler Akteure ein
wesentlicher Bestandteil zur Erreichung größtmöglicher Akzeptanz für diese
Maßnahmen und Ziele.
Aus diesen verschiedenen Aktivitäten wird ein Maßnahmenkatalog mit kurz-,
mittel- und langfristigen Maßnahmen erstellt, der jährlich fortgeschrieben und
angepasst werden soll. Der Maßnahmenkatalog ist außerdem ein Mittel zur
Überprüfung des Stands der Umsetzung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die städtischen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter wurden am 30.03.2012 durch einen halbtägigen Workshop „
Die Ergebnisse des Workshops, die direkten Rückmeldungen aus den Referaten und
den Mitarbeiteraufrufen sind in der Anlage zusammengestellt.
Diese Maßnahmen sollen von den städtischen Ämtern und Tochtergesellschaften auf ihre Umsetzbarkeit geprüft, gegebenenfalls ergänzt und umgesetzt bzw. bei fehlenden Haushaltsmitteln für den Haushalt 2013 zur Umsetzung angemeldet werden.
Gleichzeitig soll der Maßnahmenkatalog durch
§ die direkte Abfrage von möglichen Maßnahmen bei einzelnen, besonders energierelevanten Ämtern und Einrichtungen,
§ die Durchführung eines (oder bei Bedarf mehrerer) moderierten Workshops für Bürgerinnen und Bürger sowie Vereinen und Verbänden und
§ die direkte Abfrage und Erarbeitung von Maßnahmen über die Lenkungsgruppe EnergieeffizientER, Experteninterviews und durch die Fortführung und Ausweitung der Vereinbarungen zur Klimaallianz ERlangen bei Industrie/ Gewerbe/ Handel/ Dienstleistungen
erweitert und ergänzt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
An dem Workshop „
Insgesamt wurden 110 Maßnahmen (einzelne Maßnahmen mehrfach) benannt, die 7 Themenfeldern zugeordnet wurden (in Klammern die Zahl der Maßnahmen):
- Entwicklungsplanung, Raumordnung (7)
- Kommunale Gebäude und Anlagen (20)
- Beschaffung (9)
- Versorgung, Entsorgung (7)
- Mobilität (32)
- Interne Organisation (19)
- Kommunikation, Kooperation (16)
Die genannten Maßnahmen sind der Anlage zu entnehmen.
Eine Zuordnung der CO2-/ Energie-Einsparung und der Kosten der Maßnahme konnte
großteils noch nicht vorgenommen werden.
Der größte Teil der Maßnahmen ist allgemein gehalten und kann in verschiedenen
Referaten und/ oder Tochterbetrieben umgesetzt werden. Ein Teil der Maßnahmen
ist direkt einzelnen Ämtern und/ oder Tochterbetrieben zuzuordnen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: