Betreff
Anerkennungsgesetz für Auslandsqualifikationen auch auf Länderebene: Antrag 010/2012 von SPD-Fraktion und Grüne Liste Stadtratsfraktion
Vorlage
13/030/2012
Aktenzeichen
OBM/13-4
Art
Beschlussvorlage

Der Oberbürgermeister hat sich beim Bayerischen Städtetag für eine zügige Ausgestaltung des Ausführungsgesetzes zur Regelung von Zuständigkeiten und Kosten hinsichtlich bundesrechtlich geregelter Berufe und des Landesgesetzes für die landesrechtlich geregelten Berufe eingesetzt.

Der Beschluss des Vorstands des Bayerischen Städtetags dient zur Kenntnis (Anlage).

Der Antrag 010/2012 vom 9.2.2012 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Nach Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes (BQFG) zum 1.4.2012 müssen in Bayern die entsprechenden Gesetze erarbeitet werden. Ziel dabei ist, eine möglichst einheitliche Rechtsetzung im Bund und in allen 16 Bundesländern zu erreichen.

Nach Auskunft des zuständigen STMAS ist mit dem Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes im 2. Quartal und des Landesgesetzes im 4. Quartal 2012 zu rechnen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

OBM hat sich dem Thema bereits in den vergangenen Jahren intensiv angenommen und sich mehrfach auf Landes- und Bundesebene für das Anerkennungsgesetz (BQFG) eingesetzt.
Zuletzt hat er den o. g. Beschluss des Vorstands des Bayerischen Städtetags angeregt.

Auch die diesjährige Integrationskonferenz hat sich mit den verschiedenen Aspekten des BQFG beschäftigt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Seit August 2011 ist die GGFA operativer Partner im Netzwerk IQ, das auf nachhaltige Verbesserungen der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund abzielt. Das Netzwerk hat die Aufgabe, die Umsetzung des Anerkennungsgesetzes auf lokaler Ebene zu begleiten. In Zusammenarbeit mit dem Ausländer- und Integrationsbeirat haben der Jobcenter der GGFA und das Netzwerk IQ bereits am 20.3.2012 eine Infoveranstaltung zum neuen BQFG durchgeführt.

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag 010/2012
Anerkennungsgesetz für Auslandsqualifikationen auch auf Länderebene

Vorbericht
Fachkräftemangel – Anerkennung ausländischer Fachkräfte