Der Oberbürgermeister hat sich beim Bayerischen Städtetag für eine zügige Ausgestaltung des Ausführungsgesetzes zur Regelung von Zuständigkeiten und Kosten hinsichtlich bundesrechtlich geregelter Berufe und des Landesgesetzes für die landesrechtlich geregelten Berufe eingesetzt.
Der Beschluss des Vorstands des Bayerischen Städtetags dient zur Kenntnis (Anlage).
Der Antrag 010/2012 vom 9.2.2012 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Nach Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes (BQFG) zum 1.4.2012 müssen in Bayern die entsprechenden Gesetze erarbeitet werden. Ziel dabei ist, eine möglichst einheitliche Rechtsetzung im Bund und in allen 16 Bundesländern zu erreichen.
Nach Auskunft des zuständigen STMAS ist mit dem Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes im 2. Quartal und des Landesgesetzes im 4. Quartal 2012 zu rechnen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
OBM hat sich dem Thema bereits
in den vergangenen Jahren intensiv angenommen und sich mehrfach auf Landes- und
Bundesebene für das Anerkennungsgesetz (BQFG) eingesetzt.
Zuletzt hat er den o. g. Beschluss des Vorstands des Bayerischen Städtetags
angeregt.
Auch die diesjährige Integrationskonferenz hat sich mit den verschiedenen Aspekten des BQFG beschäftigt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Seit August 2011 ist die GGFA operativer Partner im Netzwerk IQ, das auf nachhaltige Verbesserungen der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund abzielt. Das Netzwerk hat die Aufgabe, die Umsetzung des Anerkennungsgesetzes auf lokaler Ebene zu begleiten. In Zusammenarbeit mit dem Ausländer- und Integrationsbeirat haben der Jobcenter der GGFA und das Netzwerk IQ bereits am 20.3.2012 eine Infoveranstaltung zum neuen BQFG durchgeführt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag 010/2012
Anerkennungsgesetz
für Auslandsqualifikationen auch auf Länderebene
Vorbericht
Fachkräftemangel – Anerkennung
ausländischer Fachkräfte