Eine der unten stehenden Alternativen I bis III zur Trägerschaft der Volkshochschule für Erlanger Ganztagesschulen (GTS) soll beschlossen werden.
Vorbemerkung:
Seit dem Schuljahr 2006/07 ist die vhs Erlangen ein Kooperationspartner (ESF-Projekte) für die Erlanger Hauptschulen (jetzt Mittelschulen) und seit dem Schuljahr 2008/09 Träger für die offene und gebundene GTS an vier Erlanger Schulen. Der organisatorische und damit verbundene personelle Zeitaufwand erhöht sich bis jetzt kontinuierlich, da jährlich zusätzliche Ganztagsklassen eingerichtet werden. War die vhs anfangs nur für bestimmte Angebote Kooperationspartner, so ist sie mittlerweile Träger der offenen und gebundenen GTS für jeweils zwei Erlanger Mittel- und Grundschulen. Eine adäquate Betreuung der Schulen kann mit dem bisherigen Stundenkontingent nicht mehr geleistet werden.
Entwicklung GTS 2008/09 – 2012/13 in den bisherigen Schulen (siehe Anlage 1)
Schuljahr |
Klassen (gebunden) oder offene
Gruppen |
Bildungsangebote über alle
Schulen |
SchülerInnen |
DozentenInnen |
Unterrichts- |
2008/09 |
5 |
11 |
152 |
11 |
1.921 |
2011/12 |
17 |
86 |
477 |
86 |
9.227 |
2012/13 |
20 |
107 |
544 |
107 |
12.000 |
Die Entscheidung steht an, ob die Stadt Erlangen grundsätzlich ein Kooperationspartner für die Durchführung der offenen und gebundenen GTS an Erlanger Schulen bleiben möchte und ob die Trägerschaft weiterhin bei der vhs Erlangen verbleiben soll.
Sollte dies der Fall sein, muss entschieden werden, ob die vhs Erlangen nur für die bisherigen Schulen die Trägerschaft (Alternative I) oder auch Träger für weitere Erlanger Schulen, bei entsprechender Nachfrage, sein soll (Alternative II). Bei beiden Alternativen muss das bestehende Stundenkontingent für das vhs-Personal erhöht werden. Da die Personalressourcen ab September 2012 gebraucht werden, bedarf es eines vorgezogenen Stellenplanantrags (Eilbedürftigkeit).
Zusammen mit der Abteilung 112 wurde auf der Grundlage des Schuljahres 2011/12 ein Stunden-Berechnungsschlüssel für eine/n pädagogischen Mitarbeiter/in (HPM) und ein/e Verwaltungskraft (OPM) berechnet. Aufgrund der vorliegenden (und evtl. zu aktualisierenden) Bemessungsgrundlage wird die Verwaltung ohne erneuten Stadtratsbeschluss ermächtigt, die Personalstunden neu zu berechnen und das notwendige Stundenkontingent zur Verfügung zu stellen.
Berechnungsschlüssel:
Ausgehend davon, dass pro zu betreuendem Angebot bisher 0,18 Std. für HPM (15,5/86 = 0,18) sowie 0,081 Std für OPM (7/86 = 0,081) aufzuwenden sind, errechnen sich die nachstehenden Alternativen:
Alternative I
(Weiterführung):
Die Stadt Erlangen, hier die vhs Erlangen, bleibt der Träger der Kooperation für die GTS in den bisherigen Erlanger Schulen (mit zwei neuen gebundenen Klassen und einer offenen Gruppe dazu), mit denen bereits Kooperationsverträge im Schuljahr 2011/12 bestehen:
· Ernst-Penzoldt-Mittelschule (gebundene und offene GTS)
· Hermann-Hedenus-Mittelschule (nur gebundene GTS, ab 2013)
· Hermann-Hedenus-Grundschule (nur gebundene GTS)
· Mönau-Grundschule (nur gebundene GTS)
Die Trägerschaft für diese Schulen bedeutet ab September 2012 einen Personaleinsatz von insgesamt 19 Std. pädagogische/r Mitarbeiter/in (HPM) und 9 Std. Verwaltungsmitarbeiter/in (OPM).
Bei Weiterentwicklung innerhalb der vier oben genannten Schulen wird die Verwaltung ermächtigt, anhand einer objektiven Bemessungsgrundlage, das Stundenkontingent schuljahresweise und im darauffolgenden Haushaltsjahr jeweils dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.
Die Verträge der freiberuflichen vhs-Gruppenleiter in den Schulen werden auf Antrag des Personalamtes arbeits- und sozialversicherungsrechtlich geprüft. Sollte sich herausstellen, dass einige vhs-Dozenten/innen ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis eingehen müssten, bedeutet es für die Stadtverwaltung, dass befristete Stellen zwar geschaffen, diese aber nicht aus dem zentralen Personalbudget der Stadt Erlangen finanziert werden Die Finanzierung erfolgt vollständig aus dem GTS- Budget (Zuschüsse der Regierung).
Alternative II
(Ausweitung):
Die Kooperation mit den bisherigen vier Erlanger Schulen (Alternative I) wird fortgeführt. Bei Nachfrage seitens weiterer Schulen wird die Verwaltung ermächtigt, anhand einer objektiven Bemessungsgrundlage das Stundenkontingent schuljahresweise und im darauffolgenden Haushaltsjahr jeweils dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.
Die Verträge der freiberuflichen vhs-Gruppenleiter in den Schulen werden auf Antrag des Personalamtes arbeits- und sozialversicherungsrechtlich geprüft. Sollte sich herausstellen, dass einige vhs-Dozenten/innen ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis eingehen müssten, bedeutet es für die Stadtverwaltung, dass befristete Stellen zwar geschaffen, diese aber nicht aus dem zentralen Personalbudget der Stadt Erlangen finanziert werden Die Finanzierung erfolgt vollständig aus dem GTS- Budget (Zuschüsse der Regierung).
Alternative III:
Die Volkshochschule übernimmt keine Trägerschaft für GTS in Erlangen. Die frei werdenden Personalressourcen werden für die Wiederaufnahme von Weiterbildungsmaßnahmen für öffentliche und soziale Einrichtungen sowie Unternehmen genutzt. Die vhs wird damit ihrer Aufgabe in der öffentlichen Daseinsvorsorge gerecht, indem sie wirtschaftliche und demografische Entwicklungen in der Arbeitswelt mit verwertbaren Bildungsangeboten begleitet und zur beruflichen Stärkung der Mitarbeiter/innen beiträgt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ausbau der kommunalen
Bildungslandschaft Erlangen
Mit den Begriffen „Kommunale Bildungsnetzwerke oder
Bildungslandschaften“ verbindet sich die Vorstellung, dass verschiedene Akteure
auf der lokalen Ebene an Bildung und Lernprozessen bei Kindern, Jugendlichen
und Erwachsenen beteiligt sind. Bildung findet in einem Netzwerk aus Schule,
Jugend- und Freizeitangeboten, Kultur, Familie und Stadtumfeld statt.
Wesentliche Teile dieses Netzwerks sind kommunal oder können von der Kommune
beeinflusst oder gefördert werden, wie z. B. die Unterstützung von Ganztagesschulen.
Die Volkshochschule ist seit dem Schuljahr 2006/07 ein
Kooperationspartner (mit ESF-Projekten) für die Erlanger Hauptschulen (jetzt
Mittelschulen) und seit dem Schuljahr 2008/09 Träger für die offene und
gebundene GTS an vier Erlangen Schulen.
Die Anfragen kamen immer seitens der Schulleitungen, die ihren
Kooperationspartner frei wählen können und die pädagogische Ausrichtung der vhs
zu schätzen wissen: Verantwortliches Arbeiten mit dem Kind, individuelle
Förderung, intensiver pädagogischer Personaleinsatz, hohe Vielfalt an
Bildungsangeboten, Arbeitsgemeinschaften bzw. Arbeitsgruppen, Förderung eines
Qualitätsmanagements und einer wissenschaftlichen Begleitung durch verschiedene
Lehrstühle der Universität Erlangen kennzeichnen Schwerpunkte der pädagogischen
vhs-Arbeit in Ganztagesschulen. Die Qualität dieser Bildungsangebote im
GTS-Bereich gilt es in kommunaler Trägerschaft zu halten, zu fördern und zu
verbessern.
Eine kommunale Trägerschaft zeichnet sich auch darin aus, dass eine
bessere Vernetzung mit Jugendamt und anderen, städtischen (Kultur)Einrichtungen
möglich ist und die individuelle Förderung von Kindern umfassender und
pädagogisch zielgerichteter sein kann. Außerschulische Kooperationspartner
bringen mit speziellen fachlichen Kompetenzen zusätzlich frischen Wind in die
Schulen. Sie tragen zur Öffnung der Schulen bei, bereichern das Schulleben und
fördern die lokale Identität der Schule in ihrer Gemeinde oder in ihrem
Stadtviertel. Es bedarf in naher Zukunft neuer Modelle der lokalen Zusammenarbeit
vor Ort. Erlangen könnte hier in Bayern eine Vorreiterfunktion mit einnehmen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
siehe Alternativen I bis III
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
siehe Anlage 1
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
siehe Anlage 2
Sollten weitere
Schulen Bedarf für die GTS-Trägerschaft anmelden, kann aufgrund des Berechnungsschlüssels
der Abteilung 112 das Stundenkontingent dem jeweiligen tatsächlichen Bedarf angepasst werden, wie in den
Alternativen I und II beschrieben. Es verbleiben immer 10 % aus den Zuschüssen
der Regierung im Sachkostenbudget der vhs Erlangen. Diese sind erforderlich, um
einerseits das jährliche vhs-Überschussbudget von 179.000 EUR realisieren zu
können, andererseits sind sie so bemessen, dass mit den verbliebenen 90 % das
vielfältige und umfangreiche Bildungsangebot an den Schulen weitgehend aufrecht
erhalten werden kann.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind
nicht vorhanden (für Personalkosten)
Anlagen:
Anlage 1 „Übersicht zur Entwicklung im Bereich GTS-Trägerschaft der vhs Erlangen“
Anlage 2 „Gegenüberstellung Einnahmen und Personalkosten“