Betreff
Zulassung des Bewohnerparkens auf einem Teilbereich des Parkplatzes Innenstadt, hier: SPD-Fraktionsantrag Nr. 048/2012 vom 03.04.2012
Vorlage
321/064/2012
Aktenzeichen
III/321
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Parkfeld 3 des Parkplatzes Innenstadt einen sogenannten Mischparkbereich (gebührenpflichtige Kurzparkzone/Bewohnerparken frei) auszuschildern und damit Bewohnern mit Parkausweis Nr. 3 zu gestatten, hier kostenlos zu parken.


Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 048/2012 vom 03.04.2012 ist hiermit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mehr Parkmöglichkeiten für die Bewohner des Innenstadtbereichs

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bereitstellung zusätzlichen Parkraums

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Änderung der Beschilderung, wie in der Anlage dargestellt

 

4.   Sachbericht

      Mit Schreiben an den Oberbürgermeister vom 03.04.2012 beantragt die SPD-Fraktion, dass Bewohnern mit Parkausweis Nr. 3 auf dem Großparkplatz bzw. festgelegten Feldern das Parken ab 19:00 Uhr gestattet wird.
Auf Nachfrage wurde von der SPD-Fraktion mitgeteilt, dass ein sogenannter Mischparkbereich mit ganztägigem kostenlosem Parken für Bewohner gemeint war.

      Auf dem Parkfeld 3 des Parkplatzes Innenstadt stehen insgesamt rd. 140 Stellplätze zur Verfügung. Die Gebührenpflicht besteht an allen Tagen von 0 – 24 Uhr. Die zulässige Höchstparkzeit beträgt 60 Minuten. Diese Parkregelung soll insbesondere dem Personenkreis dienen, der beispielsweise Zugreisende bringt oder abholen will und dazu nur kurzzeitig parken muss.

      Langjährige Beobachtungen haben gezeigt, dass das Parkfeld 3 sicherlich auch aufgrund der vorgenannten Parkregelung der Parkbereich auf dem Parkplatz Innenstadt ist, auf dem die meisten freien Parkplätze vorzufinden sind. Aufgrund dieses Sachverhalts bietet es sich hier an, Bewohnern mit Parkausweis Nr. 3 das kostenlose Parken auf dem Parkfeld 3 zu gestatten. Um den Bedürfnissen der Bewohner aus dem Einzugsgebiet der Bewohnerparkregelung Nr. 3 weitestgehend zu entsprechen, wird die Freigabe von 0 – 24 Uhr (im Antrag der SPD war ab 19 Uhr genannt) festgelegt.

      Vergleichbare Mischparkbereiche wurden in den letzten Jahren bereits zahlreich im Stadtgebiet ausgeschildert. Es ist festzuhalten, dass sich derartige Parkbereiche durchweg bewährt haben.

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Antrag der SPD-Fraktion Nr. 048/2012 vom 03.04.2012

Fotomontage mit der vorgesehenen Beschilderung