Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2011 des Amtes 66 i.H.v. 24.947,06 EUR und dem vorgesehenen Übertrag von 4.989,41 EUR wird zugestimmt.
Mit dem Vorschlag zur Verwendung des Budgetübertrages 2011 i.H.v. 4.989,41 EUR und der Restmittel in der Budgetrücklage des Amtes von 0,00 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Budgetergebnisse durch den Stadtrat, Einverständnis.
Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über den Übertrag erfolgt im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.
1. Ergebnis/Wirkungen
Mit der Möglichkeit, 20 % des positiven Budgetergebnisses für sinnvolle
Aufgaben des näch-sten Jahres verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle
Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt werden.
Aufgrund der latenten Unterfinanzierung des
Straßeninfrastrukturbudgets sollten eingesparte bzw. im Jahr nicht verausgabte
Mittel in voller Höhe diesem wieder zugeführt werden.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
2.1 |
Das bereinigte
Sachkostenbudgetergebnis 2011 des Amtes 66 beträgt -34.352,03 EUR (2010:
108.882,45 EUR, 2009: -384.242,42 EUR). |
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In den Investitionshaushalt
wurden 0,00 EUR übertragen (2010: 117.004,34 EUR, 2009: 12.626,14 EUR). |
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2.2 |
Das bereinigte
Personalkostenbudgetergebnis 2011 des Amtes 66 beträgt 59.299,09 EUR (2010:
86.088,02 EUR, 2009: 191.736,49 EUR). |
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Es ist zurückzuführen auf:
Eine unbesetzte Planstelle (Zeichner), Stundenreduzierungen verschiedener
Mitarbeiter |
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2.3 |
Das Arbeitsprogramm 2011
konnte mit folgenden Änderungen erfüllt werden: |
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Folgende vorgesehene
Leistungen aus dem Budgetbereich konnten in 2011 aus finanziellen Gründen
nicht mehr abgewickelt werden und wurden auf 2012 verschoben:
Im Bereich des Sonderprogramms Energieeffizienzmaßnahmen Straßenbeleuchtung (IP-Nr. 545.603) konnten die Maßnahmen LED-Tunnelbeleuchtung Westliche Stadtmauerstraße und das HQL-Leuchtentausch-Programm infolge der späten Haushaltsgenehmigung sowie Verzögerungen beim Baubeginn nicht bzw. nicht komplett baulich umgesetzt werden. Im Rahmen der entsprechenden Beschlussfassung wurde vor der Generalsanierung Parkhaus Innenstadt (IP-Nr. 546.400) eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des gesamten Großparkplatzes incl. Parkhaus beschlossen. Dieses Gutachten wird 2012 erstellt. Aufgrund nicht
abgeschlossener Grundstücksverhandlungen konnte die Erneuerung des
Hochwassersteges „Wöhrmühle“ nicht durchgeführt werden. |
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2.4 |
Der vorgesehene
Übertragungsvorschlag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei zu
entnehmen. |
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2.5 |
Folgende Verwendung des
Budgetübertrages ist geplant: |
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2.5.1 |
Anschaffung einer mobilen
Warnleiteinrichtung für Unterhaltsarbeiten und Markierungen im Straßenraum |
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2.5.2 |
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2.5.3 |
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2.6 |
Entwicklung der
Budgetergebnisrücklage des Amtes 66 in 2011 |
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Betrag in EUR |
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Stand am 01.01.2011 |
38.994,09 |
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geplante Entnahmen 2011
aufgrund Fachausschussbeschluss vom (10.05.2011) |
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für Anschaffung eines Kompaktladers |
33.994,09 EUR |
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für Anschaffung v.
Einrichtungsgegenständen |
5.000,00 EUR |
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für |
0,00 EUR |
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./. abzüglich der tatsächlichen Entnahmen aufgrund Fachausschussbeschluss |
38.994,09 |
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./.abzüglich
Rücklagenentnahme zur Reduzierung des Verlustausgleichs |
0,00 |
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= gegenwärtiger
Rücklagenstand |
0,00 |
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Folgende Verwendung des
gegenwärtigen Rücklagenstandes ist geplant: |
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2.6.1 |
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XX,XX |
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2.6.2 |
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XX,XX |
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2.6.3 |
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XX,XX |
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3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Wie bereits mehrfach darauf hingewiesen sind für eine wirtschaftliche und technisch sinnvolle Erhaltung der städtischen Verkehrsinfrastrukturanlagen die entsprechenden Haushaltsansätze, insbesondere das Budget, entscheidend zu erhöhen.
Nur so ist die Gebrauchstauglichkeit und die Verkehrssicherheit der Straßen und Brücken auf Dauer zu gewährleisten.
Aufgrund des allgemein schlechten bis maroden Zustands der städtischen Verkehrsinfrastrukturanlagen und der seit Jahren fehlenden Finanzmittel ist eine strukturierte und vorausschauende betriebliche und bauliche Erhaltung kaum möglich.
Haushaltsrestriktionen aufgrund der späten Haushaltsgenehmigung erschweren ein effizientes und vorausplanendes Handeln zudem.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Budgetrücklagenzuführung i.H.v. 4.989,41 EUR
(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2011)
Anlagen: Budgetabrechnung (Anlage 1)