- Für die Kinderkrippe Unsere-Liebe-Frau, Bischofsweiherstr. 32, wird ein zusätzlicher Krippenplatz als bedarfsnotwendig anerkannt. Dies entspricht einer Aufstockung von 12 auf 13 Krippenplätze.
- Die Verwaltung wird beauftragt, für die Neuschaffung eines Platzes durch die Katholische Kirchenstiftung Unsere Liebe Frau, Bischofsweiherstr. 11, bei der Regierung von Mittelfranken eine Zuwendung zu den Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 zu beantragen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
- Erweiterung der Kinderkrippe Unsere-Liebe-Frau
- Ausweitung des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter drei Jahren in Dechsendorf
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
- Beantragung der Zuwendung zu den Ausstattungskosten bei
der Regierung von Mittelfranken
- jährliche Bezuschussung der Betriebskosten
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Bedarfseinschätzung:
Die Einrichtung liegt im Planungsbezirk A – Erlangen Nordwest. Als Zielquote zur Deckung des lokalen Bedarfes an Krippenplätzen wurden für den Planungsbezirk ca. 40% festgelegt. Gemeinsam mit den momentan laufenden Projekten zur Steigerung der Betreuungsplatzzahlen wird die oben genannte Erhöhung der Platzzahl in der Kindertageseinrichtung „Unsere-Liebe-Frau“ die lokale Versorgungsquote im Planungsbezirk A auf ca. 39,9% anheben.
Die Erhöhung der Platzzahl in der Kindertageseinrichtungen „Unsere-Liebe-Frau“ trägt somit dazu bei, ein dem Bedarf angemessenes Platzangebot zu verwirklichen und ist somit aus bedarfsplanerischer Sicht zu befürworten.
Kosten und
Finanzierung:
Baukosten fallen nicht an.
Für die Ausstattungskosten des zusätzlichen Krippenplatzes soll der Träger die staatliche Pauschale in Höhe von 1.250,00 € nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 erhalten. Die verbleibenden Ausstattungskosten werden vom Träger aufgebracht.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Bei den
Investitionskosten ist die Netto-Belastung der Stadt Erlangen Null.
Ausgaben: |
||
Zuschuss
zu den Ausstattungskosten |
1.250,00 € |
bei
IP-Nr. 365D.880 |
Betriebskostenbezuschussung
(01.09.2012-31.12.2012) |
ca. 2.220,00 € |
bei
Sachkonto 530101 |
Betriebskostenbezuschussung
ab 01.01.2013 (jährlich) |
ca. 6.670,00 € |
bei
Sachkonto 530101 |
|
|
|
Korrespondierende
Einnahmen: |
||
Staatliche
Ausstattungskostenförderung |
1.250,00 € |
bei
IP-Nr. 365D.610ES |
Staatliche
Betriebskostenförderung (01.09.2012-31.12.2012) |
ca. 1.110,00 € |
bei
Sachkonto 414101 |
Staatliche
Betriebskostenförderung ab 01.01.2013 (jährlich) |
ca. 3.335,00 € |
bei
Sachkonto 414101 |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
für Ausstattungskostenförderung sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880
für Betriebskostenförderung sind nicht vorhanden; für die Jahre 2012ff. erfolgt ggf. eine Nachmeldung der Verwaltung.
Anlagen: