Betreff
Neuschaffung eines Platzes in der Kinderkrippe Unsere-Liebe-Frau, Bischofsweiherstr. 32, hier: Ausstattungskostenförderung
Vorlage
512/069/2012
Aktenzeichen
IV/512/GSM T. 2362
Art
Beschlussvorlage
  1. Für die Kinderkrippe Unsere-Liebe-Frau, Bischofsweiherstr. 32, wird ein zusätzlicher Krippenplatz als bedarfsnotwendig anerkannt. Dies entspricht einer Aufstockung von 12 auf 13 Krippenplätze.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Neuschaffung eines Platzes durch die Katholische Kirchenstiftung Unsere Liebe Frau, Bischofsweiherstr. 11, bei der Regierung von Mittelfranken eine Zuwendung zu den Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 zu beantragen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

- Erweiterung der Kinderkrippe Unsere-Liebe-Frau

- Ausweitung des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter drei Jahren in Dechsendorf

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

- Beantragung der Zuwendung zu den Ausstattungskosten bei der Regierung von Mittelfranken
- jährliche Bezuschussung der Betriebskosten

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Bedarfseinschätzung:

Die Einrichtung liegt im Planungsbezirk A – Erlangen Nordwest. Als Zielquote zur Deckung des lokalen Bedarfes an Krippenplätzen wurden für den Planungsbezirk ca. 40% festgelegt. Gemeinsam mit den momentan laufenden Projekten zur Steigerung der Betreuungsplatzzahlen wird die oben genannte Erhöhung der Platzzahl in der Kindertageseinrichtung „Unsere-Liebe-Frau“ die lokale Versorgungsquote im Planungsbezirk A auf ca. 39,9% anheben.

 

Die Erhöhung der Platzzahl in der Kindertageseinrichtungen „Unsere-Liebe-Frau“ trägt somit dazu bei, ein dem Bedarf angemessenes Platzangebot zu verwirklichen und ist somit aus bedarfsplanerischer Sicht zu befürworten.

 

Kosten und Finanzierung:

Baukosten fallen nicht an.

Für die Ausstattungskosten des zusätzlichen Krippenplatzes soll der Träger die staatliche Pauschale in Höhe von 1.250,00 € nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 erhalten. Die verbleibenden Ausstattungskosten werden vom Träger aufgebracht.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Bei den Investitionskosten ist die Netto-Belastung der Stadt Erlangen Null.

Ausgaben:

Zuschuss zu den Ausstattungskosten

1.250,00 €

bei IP-Nr. 365D.880

Betriebskostenbezuschussung (01.09.2012-31.12.2012)

ca. 2.220,00 €

bei Sachkonto 530101

Betriebskostenbezuschussung ab 01.01.2013 (jährlich)

ca. 6.670,00 €

bei Sachkonto 530101

 

 

 

Korrespondierende Einnahmen:

Staatliche Ausstattungskostenförderung

1.250,00 €

bei IP-Nr. 365D.610ES

Staatliche Betriebskostenförderung (01.09.2012-31.12.2012)

ca. 1.110,00 €

bei Sachkonto 414101

Staatliche Betriebskostenförderung ab 01.01.2013 (jährlich)

ca. 3.335,00 €

bei Sachkonto 414101

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             für Ausstattungskostenförderung sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880                

                   für Betriebskostenförderung sind nicht vorhanden; für die Jahre 2012ff. erfolgt ggf. eine Nachmeldung der Verwaltung.


Anlagen: