Betreff
Förderung der offenen Ganztagsschulen im Schuljahr 2012/2013
Vorlage
40/122/2012
Aktenzeichen
I/40-12/SZ001
Art
Beschlussvorlage

1. Die Stadt Erlangen bezuschusst die offene Ganztagsschule an den unten genannten Schulen im Schuljahr 2012/2013 mit insgesamt 165.000 € auf Basis der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 21.04.2010, Az. III.5 – 5 O 4207 – 6.26 886.
Kleinere Abweichungen des Zuschussbetrages nach unten oder oben sind nachträglich noch möglich, da das Anmeldeverfahren zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist.

Zusätzlich trägt die Stadt Erlangen den Sachaufwand an den staatlichen und kommunalen Schulen, in denen zum Schuljahr 2012/2013 offene Ganztagsschulen eingerichtet werden.

2. Die Stadt Erlangen stellt die erforderlichen Anträge bei der Regierung von Mittelfranken über das Staatliche Schulamt bei Mittelschulen bzw. über die Ministerialbeauftragten der übrigen Schularten und verpflichtet sich zur Übernahme der Personalkostenzuschüsse und des Sachaufwands, wie im Sachbericht dargestellt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Die Stadt Erlangen fördert die Einrichtung offener Ganztagsschulen im Rahmen ihrer Ziele als familienfreundliche Stadt. Als Schulstadt unterstützt sie die offene Ganztagsschule, in der Schülerinnen und Schülern weitergehende Bildungs-, Betreuungs- und Fördermöglichkeiten eröffnet werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Der Sachaufwandsträger stellt auf Antrag der Schulen mit offenem Ganztagsschulangebot seinerseits den Antrag bei der Regierung von Mittelfranken auf Genehmigung dieser Schulform. Dies gilt gleichermaßen für Neueinrichtungen wie für bereits bestehende Einrichtungen.
Die Stadt Erlangen erklärt sich mit diesem Antrag bereit, den notwendigen Sachaufwand zu tragen sowie einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € je Gruppe zum Personalaufwand zu leisten. Dieser Zuschuss wird fällig, wenn die Regierung von Mittelfranken die Genehmigung für die offene Ganztagsschule erteilt hat.

Die Anträge müssen der Regierung bis spätestens 11.06.2012 vorliegen. Sie sind über das Staatliche Schulamt und über die Ministerialbeauftragten weiterzuleiten, so dass die vollständigen Anträge bis spätestens 21.05.2012 beim Schulverwaltungsamt vorliegen müssen.

Der Vorlagetermin bei der Regierung ist ein Ausschlusstermin, so dass eine Nachmeldung nach diesem Datum nicht mehr möglich ist.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die Stadt Erlangen beteiligt sich mit Personalkostenzuschüssen von 5.000 € je Gruppe an den offenen Ganztagsschulangeboten der nachfolgend genannten Schulen:

 

Schule

Gruppen

Förderung

Ernst-Penzoldt-Hauptschule

2

10.000,00 €

Eichendorffschule

4

20.000,00 €

Werner-von-Siemens-Realschule

2

10.000,00 €

RS Erlangen II (Europakanal)

1

5.000,00 €

Marie-Therese-Gymnasium

3

15.000,00 €

Christian-Ernst-Gymnasium

2

10.000,00 €

Ohm-Gymnasium

5

25.000,00 €

Gymnasium Fridericianum

2

10.000,00 €

Albert-Schweitzer-Gymnasium

2

10.000,00 €

Städt. Wirtschaftsschule

2

10.000,00 €

Montessori

3

15.000 ,00 €

SFZ

1

5.000,-- €

Hermann-Hedenus-Mittelschule/Mönauschule

4

20.000,00 €

Summe

33

165.000,00€

Die Zahl der Gruppen beruht nach derzeitigem Stand teilweise noch auf Schätzungen. Kleinere Abweichungen nach oben oder unten sind noch möglich.

Das Ohmgymnasium, das Städt. Marie-Therese-Gymnasium und das Gymnasium Fridericianum richteten jeweils eine weitere Gruppe ein. Damit werden im Schuljahr 2012/2013 voraussichtlich insgesamt 33 (Vergleich Vorjahr: 30) Gruppen gefördert.

Nach der Genehmigung der offenen Ganztagsschulen durch die Regierung werden die städtischen Beiträge zum Personalaufwand zur Zahlung fällig. Die Regierung ihrerseits wird die Zuschüsse für die Kooperationspartner in zwei Raten auszahlen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkostenzuschüsse:

165.000 €

bei Sachkonto: 545101

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Im Budget sind Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 € vorhanden. Die restlichen Mittel werden aus dem Budget des Schulverwaltungsamtes getragen.