1. Eine Aufhebung der Freigabe der Fußgängerzone für den
Radverkehr während der Lieferver-
kehrszeiten ist nicht zu veranlassen.
Die vom Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss am
16.3.2010 probeweise beschlossene
Regelung zur Freigabe des Radverkehrs in der Fußgän-
gerzone Hauptstraße während der
Lieferverkehrszeiten bleibt bis auf Weiteres bestehen.
2. Eine Optimierung der zur Fußgängerzone parallel gelegenen Achsen
Kammererstraße -
Apothekergasse – Halbmondstraße –
Apfelstraße und Goethestraße als Fahrradstrecken ist
wegen fehlender Alternativen nicht
weiterzuverfolgen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausweitung der Fußgängerzone im
Innenstadtbereich
weiter zu prüfen und das Ergebnis dem
Ausschuss bis spätestens Ende 2012 erneut zur
Beschlussfassung vorzulegen.
4. Der Antrag Nummer 103 / 2011 vom 19.9.2011 ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Weiterhin eine gemeinsame Nutzung des Fußgängerbereichs Hauptstraße durch Rad- und Fußgängerverkehr während der Lieferverkehrszeiten und dadurch Entzerrung der problematischen Situation mit viel Konfliktpotential im Bereich der Radwegachse Kammerstraße – Apothekergasse – Halbmondstraße – Apfelstraße.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Erstellung einer Planung zur Ausweitung des Fußgängerbereichs mit Möglichkeit zur Nutzung auch für den Radverkehr.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Mit Schreiben vom 19.9.2011 beantragt Stadträtin Frau Barbara Grille die Aufhebung der probeweisen Freigabe der Fußgängerzone Hauptstraße für den Radverkehr während der Lieferverkehrszeiten und die Optimierung der zur Fußgängerzone parallel gelegenen Achsen Kammerer-straße – Apothekergasse – Halbmondstraße – Apfelstraße und der Goethestraße als Fahrradstrecken.
Begründet wird der Antrag mit Störung der besonderen Atmosphäre der Fußgängerzone durch den Radverkehr sowie ständiges Gefahrenpotential insbesondere für Seniorinnen und Senioren sowie Familien mit Kindern. Bezüglich näherer Begründung wird auf den als Anlage 1 beigefügten Antrag verwiesen.
1. Aufhebung der Freigabe der Fußgängerzone für den
Radverkehr der Lieferverkehrszeiten
1.1 Allgemeines
In der Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses am 16.3.2010
wurde beschlossen, in der Fußgängerzone Hauptstraße zwischen Henkestraße und
Wasserturmstraße / Heuwaagstraße während der Lieferverkehrszeiten (18:30 Uhr -
10:30 Uhr) probeweise für
6 Monate zuzulassen. Ab dem 1.4.2010 wurde die Beschilderung zur Freigabe des
Radverkehrs während der Lieferverkehrszeiten in Kraft gesetzt und somit der
Probelauf gestartet. Bis dato ist der Radverkehr während der
Lieferverkehrszeiten in der Fußgängerzone Hauptstraße zugelassen.
1.2 Bewertung des
Probelaufs
Nach Mitteilung der Polizei haben sich in der Zeit vom 1.4.2010 bis zum
31.3.2012 lediglich zwei Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern ereignet.
Es handelte sich dabei um folgende Unfälle:
- Am 16.5.2011 um 10:25 Uhr befuhr eine 59-jährige Radfahrerin die
Fußgängerzone Hauptstraße
zwischen der Inneren Brucker Straße /
Friedrichstraße und der Südlichen Stadtmauerstraße in
Fahrtrichtung Süden. Hierbei übersah
sie eine aus einem Schuhgeschäft kommende Fußgänge-
rin. Es kam zum Zusammenstoß. Die
Fußgängerin fiel zu Boden und zog sich Schürfwunden an
Kinn und Nase zu.
- Am 8.4.2011 um 16:00 Uhr befuhr ein 34-jähriger Radfahrer die Fußgängerzone
Hauptstraße
zwischen Marktplatz und Hugenottenplatz
in Fahrtrichtung Süden. Er übersah eine in gleiche
Richtung laufende Fußgängerin und fuhr
diese von hinten mit dem Fahrrad an. Die Fußgängerin
stürzte zu Boden und zog sich
Verletzungen zu.
Trotz der beiden Unfälle kommen sowohl die städtischen Fachdienststellen als
auch die Polizei übereinstimmend zum Ergebnis, dass sich der Probelauf bewährt
hat und die Freigabe der Fußgängerzone Hauptstraße während der
Lieferverkehrszeiten weiter beibehalten werden soll.
2. Optimierung der parallel gelegenen Achsen als
Fahrradstrecken
2.1 Achse Kammererstraße – Apothekergasse – Halbmondstraße –
Apfelstraße
Basierend auf den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) kommt
die gemeinsame Führung von Radfahrern und Fußgängern (gemeinsamer Geh- und
Radweg) nur bei schwachen Fußgänger- und Radverkehrsbelastungen in Frage. Sind
mehr als 150 Radfahrer und Fußgänger pro Stunde zu erwarten, ist eine
erforderliche Breite von mehr als 4,0 m für den gemeinsam genutzten Straßenraum
notwendig. In der Spitzenstunde (16.30 - 17.30 Uhr) wird die Achse
Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Apfelstraße von 600
Radfahrern befahren. Die befahrbare Breite (Straßenbreite abzüglich Auslagen,
Außenbestuhlung, Pflanzentröge etc.) beträgt in der Kammererstraße lediglich
3,0 m. Verschärft wird die Situation durch zugelassenen Kfz-Verkehr und
regelmäßig illegal parkende PKW auf der kompletten Achse, die den Straßenraum
zusätzlich verengen. Im Rahmen der von der Abteilung Verkehrsplanung am
21.7.2011 durchgeführten Jahresverkehrszählung wurde der Radverkehr in der
Fußgängerzone erfasst. Von 6.00 bis 22.00 Uhr durchfuhren die Hauptstraße
zwischen der Inneren Brucker Straße und dem Hugenottenplatz 2.100 Radfahrer. Im
Falle einer Aufhebung der Freigabe für den Radverkehr während der
Lieferverkehrszeiten würde ein Großteil dieser Radfahrer auf die Parallelachse
Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Apfelstraße verlagert. In
Verbindung mit den durchgehend beengten Verhältnissen in der Parallelachse
würden die dort bereits aktuell bestehenden Mängel weiter verschärft. Die
Verbindung Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Apfelstraße ist
dahingehend nicht als Fahrradachse geeignet.
2.2 Achse Goethestraße
Die Goethestraße ist ebenso wenig für eine Optimierung zur Radverkehrsachse
geeignet. Die Goethestraße wurde im Jahr 2010 auf eine Breite von 6,5 m
ausgebaut. Dies ist der richtlinienkonforme Querschnitt für eine Straße mit
regelmäßigem Busbegegnungsverkehr. Um im Seitenraum noch ein angemessenes Maß
an Gehwegflächen und ein Mindestmaß an Flächen für den ruhenden Verkehr zu
schaffen, wurden keine gesonderten Radverkehrsanlagen eingerichtet.
Nachträgliche Verbesserungen für den Radverkehr in der Goethestraße sind
angesichts der verkehrlichen Nutzung (Bustrasse) und der o. g.
Breitenverhältnisse nicht möglich.
2.3 Resümee
Weder die Goethestraße noch die Achse Kammererstraße / Apothekergasse /
Halbmondstraße / Apfelstraße sind als Radverkehrsachsen geeignet. Zur
Verbesserung der Verkehrssituation für den Fußgänger- und Radverkehr wird als
Alternative vorgeschlagen, die Fußgängerzone im Innenstadtbereich auszuweiten
und in diesem Zusammenhang eine einheitliche Verkehrsregelung "Radfahrer
(24 h) frei" und "Lieferverkehr frei von 18:30 – 10:30 Uhr" zu
schaffen.
Die Ausweitung beinhaltet eine Integration der Nürnberger Straße (nördlich der
Sedanstraße), des Besiktasplatzes, der Achse Kammererstraße / Apothekergasse /
Halbmondstraße / Apfelstraße, des Schloss- und Marktplatzes (Randbereiche)
sowie der Einhorn- und Dreikönigstraße. Der erweiterte Fußgängerbereich soll
durchgängig mit "Radfahrer (24 h) frei" und "Lieferverkehr frei
von 18:30 – 10:30 Uhr" beschildert werden.
Diese einheitliche Regelung bringt zunächst eine bessere
Verständlichkeit für die Bürger mit sich. Dem Fußgänger wird ein deutlich
größerer Bereich in der Innenstadt zum Flanieren zur Verfügung gestellt. Der
Radfahrer darf den kompletten Bereich nutzen, ist dem Fußgänger aber
uneingeschränkt untergeordnet, muss auf diesen entsprechend Rücksicht nehmen
und Schrittgeschwindigkeit einhalten. Gegenüber dem ruhenden Verkehr und den häufigen
widerrechtlichen Parkern insbesondere in der Kammerer-, Halbmond- und
Apfelstraße entstehen stärkere Restriktionen, die von der Verkehrsüberwachung
schärfer sanktioniert werden können. Wichtige Verbindungen für den
motorisierten Individualverkehr werden durch die Ausweitung der Fußgängerzone
nicht beeinträchtigt.
Mit der Ausweitung der Fußgängerzone im Innenstadtbereich werden mit dem
Fußgänger- und dem Radverkehr zwei Verkehrsarten des Umweltverbundes gefördert.
Die Innenstadt erfährt mit beschriebener Maßnahme eine Verkehrsberuhigung und
somit eine Steigerung an Attraktivität. Eine Aufwertung entsteht gleichzeitig
für den Einzelhandel innerhalb der ausgeweiteten Fußgängerzone.
Eine detaillierte Planung mit entsprechenden Verkehrsregelungen wird dem Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss bis spätestens Ende des Jahres 2012 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlagen: Antrag Nummer 103/2011