Betreff
Antrag Nummer 103/2011 zur Aufhebung der Freigabe des Fahrradverkehrs in der Fußgängerzone Hauptstraße
Vorlage
321/061/2012
Aktenzeichen
III/32
Art
Beschlussvorlage

1. Eine Aufhebung der Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr während der Lieferver-
    kehrszeiten ist nicht zu veranlassen. Die vom Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss am
    16.3.2010 probeweise beschlossene Regelung zur Freigabe des Radverkehrs in der Fußgän-
    gerzone Hauptstraße während der Lieferverkehrszeiten bleibt bis auf Weiteres bestehen.

2. Eine Optimierung der zur Fußgängerzone parallel gelegenen Achsen Kammererstraße -
    Apothekergasse – Halbmondstraße – Apfelstraße und Goethestraße als Fahrradstrecken ist
    wegen fehlender Alternativen nicht weiterzuverfolgen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausweitung der Fußgängerzone im Innenstadtbereich
    weiter zu prüfen und das Ergebnis dem Ausschuss bis spätestens Ende 2012 erneut zur
    Beschlussfassung vorzulegen.

4. Der Antrag Nummer 103 / 2011 vom 19.9.2011 ist hiermit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Weiterhin eine gemeinsame Nutzung des Fußgängerbereichs Hauptstraße durch Rad- und Fußgängerverkehr während der Lieferverkehrszeiten und dadurch Entzerrung der problematischen Situation mit viel Konfliktpotential im Bereich der Radwegachse Kammerstraße – Apothekergasse – Halbmondstraße – Apfelstraße.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Erstellung einer Planung zur Ausweitung des Fußgängerbereichs mit Möglichkeit zur Nutzung auch für den Radverkehr.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden

 

Mit Schreiben vom 19.9.2011 beantragt Stadträtin Frau Barbara Grille die Aufhebung der probeweisen Freigabe der Fußgängerzone Hauptstraße für den Radverkehr während der Lieferverkehrszeiten und die Optimierung der zur Fußgängerzone parallel gelegenen Achsen Kammerer-straße – Apothekergasse – Halbmondstraße – Apfelstraße und der Goethestraße als Fahrradstrecken.

Begründet wird der Antrag mit Störung der besonderen Atmosphäre der Fußgängerzone durch den Radverkehr sowie ständiges Gefahrenpotential insbesondere für Seniorinnen und Senioren sowie Familien mit Kindern. Bezüglich näherer Begründung wird auf den als Anlage 1 beigefügten Antrag verwiesen.

 

1. Aufhebung der Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr der Lieferverkehrszeiten

1.1  Allgemeines
 
In der Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses am 16.3.2010 wurde beschlossen, in der Fußgängerzone Hauptstraße zwischen Henkestraße und Wasserturmstraße / Heuwaagstraße während der Lieferverkehrszeiten (18:30 Uhr - 10:30 Uhr) probeweise für
6 Monate zuzulassen. Ab dem 1.4.2010 wurde die Beschilderung zur Freigabe des Radverkehrs während der Lieferverkehrszeiten in Kraft gesetzt und somit der Probelauf gestartet. Bis dato ist der Radverkehr während der Lieferverkehrszeiten in der Fußgängerzone Hauptstraße zugelassen.

1.2  Bewertung des Probelaufs

Nach Mitteilung der Polizei haben sich in der Zeit vom 1.4.2010 bis zum 31.3.2012 lediglich zwei Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern ereignet.

Es handelte sich dabei um folgende Unfälle:

- Am 16.5.2011 um 10:25 Uhr befuhr eine 59-jährige Radfahrerin die Fußgängerzone Hauptstraße
  zwischen der Inneren Brucker Straße / Friedrichstraße und der Südlichen Stadtmauerstraße in
  Fahrtrichtung Süden. Hierbei übersah sie eine aus einem Schuhgeschäft kommende Fußgänge-
  rin. Es kam zum Zusammenstoß. Die Fußgängerin fiel zu Boden und zog sich Schürfwunden an
  Kinn und Nase zu.

- Am 8.4.2011 um 16:00 Uhr befuhr ein 34-jähriger Radfahrer die Fußgängerzone Hauptstraße
  zwischen Marktplatz und Hugenottenplatz in Fahrtrichtung Süden. Er übersah eine in gleiche
  Richtung laufende Fußgängerin und fuhr diese von hinten mit dem Fahrrad an. Die Fußgängerin
  stürzte zu Boden und zog sich Verletzungen zu.

Trotz der beiden Unfälle kommen sowohl die städtischen Fachdienststellen als auch die Polizei übereinstimmend zum Ergebnis, dass sich der Probelauf bewährt hat und die Freigabe der Fußgängerzone Hauptstraße während der Lieferverkehrszeiten weiter beibehalten werden soll.


2. Optimierung der parallel gelegenen Achsen als Fahrradstrecken

2.1 Achse Kammererstraße – Apothekergasse – Halbmondstraße – Apfelstraße

Basierend auf den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) kommt die gemeinsame Führung von Radfahrern und Fußgängern (gemeinsamer Geh- und Radweg) nur bei schwachen Fußgänger- und Radverkehrsbelastungen in Frage. Sind mehr als 150 Radfahrer und Fußgänger pro Stunde zu erwarten, ist eine erforderliche Breite von mehr als 4,0 m für den gemeinsam genutzten Straßenraum notwendig. In der Spitzenstunde (16.30 - 17.30 Uhr) wird die Achse Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Apfelstraße von 600 Radfahrern befahren. Die befahrbare Breite (Straßenbreite abzüglich Auslagen, Außenbestuhlung, Pflanzentröge etc.) beträgt in der Kammererstraße lediglich 3,0 m. Verschärft wird die Situation durch zugelassenen Kfz-Verkehr und regelmäßig illegal parkende PKW auf der kompletten Achse, die den Straßenraum zusätzlich verengen. Im Rahmen der von der Abteilung Verkehrsplanung am 21.7.2011 durchgeführten Jahresverkehrszählung wurde der Radverkehr in der Fußgängerzone erfasst. Von 6.00 bis 22.00 Uhr durchfuhren die Hauptstraße zwischen der Inneren Brucker Straße und dem Hugenottenplatz 2.100 Radfahrer. Im Falle einer Aufhebung der Freigabe für den Radverkehr während der Lieferverkehrszeiten würde ein Großteil dieser Radfahrer auf die Parallelachse Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Apfelstraße verlagert. In Verbindung mit den durchgehend beengten Verhältnissen in der Parallelachse würden die dort bereits aktuell bestehenden Mängel weiter verschärft. Die Verbindung Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Apfelstraße ist dahingehend nicht als Fahrradachse geeignet.

2.2 Achse Goethestraße

Die Goethestraße ist ebenso wenig für eine Optimierung zur Radverkehrsachse geeignet. Die Goethestraße wurde im Jahr 2010 auf eine Breite von 6,5 m ausgebaut. Dies ist der richtlinienkonforme Querschnitt für eine Straße mit regelmäßigem Busbegegnungsverkehr. Um im Seitenraum noch ein angemessenes Maß an Gehwegflächen und ein Mindestmaß an Flächen für den ruhenden Verkehr zu schaffen, wurden keine gesonderten Radverkehrsanlagen eingerichtet. Nachträgliche Verbesserungen für den Radverkehr in der Goethestraße sind angesichts der verkehrlichen Nutzung (Bustrasse) und der o. g. Breitenverhältnisse nicht möglich.



2.3 Resümee

Weder die Goethestraße noch die Achse Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Apfelstraße sind als Radverkehrsachsen geeignet. Zur Verbesserung der Verkehrssituation für den Fußgänger- und Radverkehr wird als Alternative vorgeschlagen, die Fußgängerzone im Innenstadtbereich auszuweiten und in diesem Zusammenhang eine einheitliche Verkehrsregelung "Radfahrer (24 h) frei" und "Lieferverkehr frei von 18:30 – 10:30 Uhr" zu schaffen.

Die Ausweitung beinhaltet eine Integration der Nürnberger Straße (nördlich der Sedanstraße), des Besiktasplatzes, der Achse Kammererstraße / Apothekergasse / Halbmondstraße / Apfelstraße, des Schloss- und Marktplatzes (Randbereiche) sowie der Einhorn- und Dreikönigstraße. Der erweiterte Fußgängerbereich soll durchgängig mit "Radfahrer (24 h) frei" und "Lieferverkehr frei von 18:30 – 10:30 Uhr" beschildert werden.

Diese einheitliche Regelung bringt zunächst eine bessere Verständlichkeit für die Bürger mit sich. Dem Fußgänger wird ein deutlich größerer Bereich in der Innenstadt zum Flanieren zur Verfügung gestellt. Der Radfahrer darf den kompletten Bereich nutzen, ist dem Fußgänger aber uneingeschränkt untergeordnet, muss auf diesen entsprechend Rücksicht nehmen und Schrittgeschwindigkeit einhalten. Gegenüber dem ruhenden Verkehr und den häufigen widerrechtlichen Parkern insbesondere in der Kammerer-, Halbmond- und Apfelstraße entstehen stärkere Restriktionen, die von der Verkehrsüberwachung schärfer sanktioniert werden können. Wichtige Verbindungen für den motorisierten Individualverkehr werden durch die Ausweitung der Fußgängerzone nicht beeinträchtigt.
Mit der Ausweitung der Fußgängerzone im Innenstadtbereich werden mit dem Fußgänger- und dem Radverkehr zwei Verkehrsarten des Umweltverbundes gefördert. Die Innenstadt erfährt mit beschriebener Maßnahme eine Verkehrsberuhigung und somit eine Steigerung an Attraktivität. Eine Aufwertung entsteht gleichzeitig für den Einzelhandel innerhalb der ausgeweiteten Fußgängerzone.

 

Eine detaillierte Planung mit entsprechenden Verkehrsregelungen wird dem Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss bis spätestens Ende des Jahres 2012 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 


Anlagen:        Antrag Nummer 103/2011