Betreff
Fraktionsantrag SPD und Grüne Liste, Nr. 26/2012: Vorwürfe gegen Ausländerbehörde - Überprüfung der Fälle durch Unabhängige
Vorlage
III/035/2012
Aktenzeichen
III/WMC
Art
Beschlussvorlage

Die Überprüfung der Fälle der Erlanger Ausländerbehörde erfolgt durch den UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees). Darüber hinaus erfolgt keine weitere Überprüfung durch das Deutsche Institut für Menschenrechte. Der Fraktionsantrag der SPD-Fraktion und der Stadtratsfraktion Grüne Liste, Nr. 26/2012, ist damit abschließend bearbeitet.


Sachbericht:

 

Der Stadtrat hat am 08.12.2011 beschlossen, sich dafür einzusetzen, dass zu der Überprüfung der Fälle der Erlanger Ausländerbehörde neben der Regierung von Mittelfranken auch Unabhängige Flüchtlingsvertreter/innen hinzugezogen werden. In einem gemeinsamen Gespräch zwischen der Verwaltungsspitze, Flüchtlingsorganisationen sowie Stadträtinnen und Stadträten am 15.02.2012 wurde mitgeteilt, dass der UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) angefragt wurde, eine Stellungnahme zu den Fällen der Erlanger Ausländerbehörde abzugeben.

 

Die Vertreter/innen des UNHCR mit Sitz im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg haben die Bereitschaft zur Abgabe einer Stellungnahme erklärt. Das Einverständnis der betroffenen Ausländerinnen und Ausländer wurde eingeholt. Die umfangreichen Aktenunterlagen wurden an UNHCR als unabhängige Stelle übergeben, dabei wurde darum gebeten, die Entscheidungen zu überprüfen auch dahingehend, ob eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre. In der Besprechung mit Vertretern der Flüchtlingsorganisationen am 15.02.2012 wurde im Zusammenhang mit der Beteiligung des UNHCR auch erörtert, ob das Deutsche Institut für Menschenrechte noch einzuschalten ist.

Die SPD-Stadtratsfraktion und die Fraktion Grüne Liste haben am 06.03.2012 beantragt: Für die Überprüfung der Fälle der Erlanger Ausländerbehörde wird die Leiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Prof. Dr. jur. Beate Rudolf, hinzugezogen.

 

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist eine unabhängige Menschenrechtsinstitution, die aus Bundesmitteln finanziert und von Prof. Dr. Beate Rudolf geleitet wird. Der Hochkommissar für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) ist eine Agentur der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Unterstützung von Flüchtlingen. Die Vereinten Nationen sind eine Internationale Organisation, deren Ziele Zusammenarbeit im Völkerrecht, Internationale Sicherheit, wirtschaftliche Entwicklung, sozialer Fortschritt, Menschenrechte und Verwirklichung des Weltfriedens sind. Die drei ausländerrechtlichen Fälle wurden von der Regierung von Mittelfranken und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überprüft.

 

Die entsprechenden Stellungnahmen wurden den Gremien vorgelegt. Inzwischen hat auch das Bayer. Staatsministerium des Inneren zu einer entsprechenden Landtagsanfrage zu Einzelfragen Stellung genommen. Die Stellungnahme des UNHCR wird erfolgen. Damit ist eine unabhängige Organisation entsprechend dem Beschluss des Stadtrats vom 08.12.2011 eingebunden. Da die Einholung von Stellungnahmen auch mit personellem Aufwand verbunden ist und derzeit mit der Erstellung eines Entwurfs zu den Handlungsfeldern für eine Handlungsrichtlinie umfangreicher Arbeitsaufwand erforderlich ist, wird die Einholung einer weiteren Stellungnahme durch das Deutsche Institut für Menschenrechte nicht befürwortet.

 


Anlagen:

-       Fraktionsantrag SPD und GL, Nr. 26/2012

-       Protokollvermerk vom 08.12.2011