Die Überprüfung der Fälle der Erlanger Ausländerbehörde erfolgt durch den UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees). Darüber hinaus erfolgt keine weitere Überprüfung durch das Deutsche Institut für Menschenrechte. Der Fraktionsantrag der SPD-Fraktion und der Stadtratsfraktion Grüne Liste, Nr. 26/2012, ist damit abschließend bearbeitet.
Sachbericht:
Der Stadtrat hat am
08.12.2011 beschlossen, sich dafür einzusetzen, dass zu der Überprüfung der Fälle
der Erlanger Ausländerbehörde neben der Regierung von Mittelfranken auch
Unabhängige Flüchtlingsvertreter/innen hinzugezogen werden. In einem
gemeinsamen Gespräch zwischen der Verwaltungsspitze, Flüchtlingsorganisationen
sowie Stadträtinnen und Stadträten am 15.02.2012 wurde mitgeteilt, dass der
UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) angefragt wurde, eine
Stellungnahme zu den Fällen der Erlanger Ausländerbehörde abzugeben.
Die Vertreter/innen
des UNHCR mit Sitz im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg haben
die Bereitschaft zur Abgabe einer Stellungnahme erklärt. Das Einverständnis der
betroffenen Ausländerinnen und Ausländer wurde eingeholt. Die umfangreichen Aktenunterlagen
wurden an UNHCR als unabhängige Stelle übergeben, dabei wurde darum gebeten,
die Entscheidungen zu überprüfen auch dahingehend, ob eine andere Entscheidung
möglich gewesen wäre. In der Besprechung mit Vertretern der
Flüchtlingsorganisationen am 15.02.2012 wurde im Zusammenhang mit der
Beteiligung des UNHCR auch erörtert, ob das Deutsche Institut für
Menschenrechte noch einzuschalten ist.
Die
SPD-Stadtratsfraktion und die Fraktion Grüne Liste haben am 06.03.2012
beantragt: Für die Überprüfung der Fälle der Erlanger Ausländerbehörde wird die
Leiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Prof. Dr. jur. Beate
Rudolf, hinzugezogen.
Das Deutsche
Institut für Menschenrechte ist eine unabhängige Menschenrechtsinstitution, die
aus Bundesmitteln finanziert und von Prof. Dr. Beate Rudolf geleitet wird. Der
Hochkommissar für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) ist eine Agentur
der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Unterstützung von Flüchtlingen. Die
Vereinten Nationen sind eine Internationale Organisation, deren Ziele
Zusammenarbeit im Völkerrecht, Internationale Sicherheit, wirtschaftliche
Entwicklung, sozialer Fortschritt, Menschenrechte und Verwirklichung des
Weltfriedens sind. Die drei ausländerrechtlichen Fälle wurden von der Regierung
von Mittelfranken und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überprüft.
Die entsprechenden
Stellungnahmen wurden den Gremien vorgelegt. Inzwischen hat auch das Bayer.
Staatsministerium des Inneren zu einer entsprechenden Landtagsanfrage zu Einzelfragen
Stellung genommen. Die Stellungnahme des UNHCR wird erfolgen. Damit ist eine
unabhängige Organisation entsprechend dem Beschluss des Stadtrats vom
08.12.2011 eingebunden. Da die Einholung von Stellungnahmen auch mit
personellem Aufwand verbunden ist und derzeit mit der Erstellung eines Entwurfs
zu den Handlungsfeldern für eine Handlungsrichtlinie umfangreicher
Arbeitsaufwand erforderlich ist, wird die Einholung einer weiteren
Stellungnahme durch das Deutsche Institut für Menschenrechte nicht befürwortet.
Anlagen:
-
Fraktionsantrag
SPD und GL, Nr. 26/2012
-
Protokollvermerk
vom 08.12.2011