Betreff
Termin- und Ablaufplan für die Haushaltsaufstellung 2013
Vorlage
II/153/2012
Aktenzeichen
II/20
Art
Vorlage Ältestenrat

1.      Der Beschlussfassung über den Haushalt 2013 mit Finanzplanung einschließlich Investitionsprogramm am 07.02.2013 und dem Aufstellungsverfahren (Termin- und Ablaufplan sind als Anlage beigefügt) wird zugestimmt.

2.      In die Beratungsunterlagen zum Haushalt 2013 sind nur Anträge im Einzelfall ab 5.000 € pro Jahr aufzunehmen. Haushaltsanträge und Fachausschussgutachten unter 5.000 € im Einzelfall jährlich sind aus den betreffenden Budgets bzw. den investiven Ansätzen zu finanzieren.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Termingerechte Haushaltsaufstellung 2013

 

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Eckpunkte des Haushaltsaufstellungsverfahren 2013 sehen wie folgt aus:

Aufstellung

Investitionsprogramm

Sachkostenbudgets

Montag

bis Dienstag

07.05.2012

11.06.2012

Einigungsgespräche

Montag

bis Freitag

09.07.2012

20.07.2012

Aufstellung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Mittelfristige Finanzplanung

Montag

bis Freitag

06.08.2012

31.08.2012

Einbringung des Haushalts

Donnerstag

25.10.2012

Haushaltsseminare der Politik

Freitag

bis Montag

26.10.2012

26.11.2012

Abgabetermin für Haushalts-Fraktionsanträge

Dienstag

27.11.2012

Auslauf Beratungsunterlagen

Montag

10.12.2012

Fachausschussberatungen

Montag

bis Donnerstag

07.01.2013

17.01.2013

HFPA als Fachausschuss

Mittwoch

nn.01.2013

HH-HFPA

(evtl. wird eine weitere Sitzung notwendig)

Mittwoch

Donnerstag

30.01.2013

31.01.2013

HH-Stadtrat

Donnerstag

07.02.2013

Auslauf der Genehmigungsunterlagen

Montag

04.03.2013

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt hat sich gegenüber dem letzten Jahr weiterhin verbessert. Dies ist unter anderem zurückzuführen auf die weiterhin gute Beschäftigungs- und Wirtschaftslage der ortsansässigen Firmen, die zu höheren Steuereinnahmen geführt haben und den Orientierungsdaten des Staatsministerium des Inneren, das weiterhin hohe Einnahmen prognostiziert. Auch die in den Vorjahren eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt Erlangen mit Hilfe externer Beratungsunternehmen und die teilweise sehr empfindlichen Sparvorgaben für die städtischen Ämter haben dazu geführt, dass die Stadt Erlangen wieder optimistischer in die Zukunft blicken kann.

Dennoch weist der Finanzhaushalt der Stadt Erlangen in der aktuell beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung 2011 bis 2015 für 2013 einen Finanzierungsmittelfehlbetrag für 2013 von -20,8 Mio. € aus. (Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt + 0,4 Mio. € und der Saldo aus Investitionstätigkeit weist einen Fehlbetrag von -21,2 Mio. € aus.)
Die mittelfristige Finanzplanung weist für den Finanzhaushalt in 2014 Fehlbeträge von -8,0 Mio. € sowie für 2015 von -0,3 Mio. € aus.

Gemäß § 24 Absatz 1 Satz1 KommHV Doppik soll der Ergebnishaushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein, da dies sonst einem Eigenkapitalverzehr gleichkommt.
Für den Ergebnishaushalt 2013 weist die mittelfristige Finanzplanung (= GuV - Rechnung) einen Jahresfehlbetrag von -10,5 Mio. € aus. Der ergebnisbezogene Haushaltsausgleich ist somit nicht gewährleistet. Auch 2014 und 2015 wird mit Jahresfehlbeträgen von - 1,7 Mio. € bzw. - 1,3 Mio. €. gerechnet. Entnahmen aus der Ergebnisrücklage sind nicht möglich. Die Restmittel der Ergebnisrücklage werden in 2012 vollständig zum Haushaltsausgleich 2012 verwendet werden müssen. Für die Jahre 2012 bis 2015 ergibt sich voraussichtlich ein Gesamtverlustvortrag von rd. -21,0 Mio. €. (vgl. dazu Haushalt 2012 – Seite 95).



Für eine Ausweitung der Budgetausgaben oder einer Erhöhung des Investitionsvolumens sind keine Finanzreserven vorhanden; vielmehr sind weiterhin Konsolidierungsmaßnahmen und die Verschiebung von Investitionen erforderlich.
Die Kämmerei beabsichtigt daher bei der Haushaltsaufstellung 2013 und der mittelfristigen Finanzplanung mit Investitionsprogramm wie folgt vorzugehen:

1.   Die Kämmerei hat sich entschieden, weiterhin keine Neuanmeldungen der Ämter zum Investitionsprogramm oder Anmeldungen zum Budgetbedarf abzufragen.

2.   Für den Entwurf der Sachkostenbudgets 2013 wird die Kämmerei grundsätzlich die Planansätze 2012 übernehmen. Die Budgets werden um einmalige Mittelerhöhungen für 2012 bereinigt. Bereits beschlossene Spar-/bzw. Konsolidierungsvorschläge werden bei der Budgetbemessung berücksichtigt werden.

3.   Die ausfinanzierten Personalkostenbudgets werden wie in den letzten beiden Jahren mit einem Vorwegabzug von 3% belegt.

4.   Der Saldo aus Investitionstätigkeit für den Haushalt 2012 beträgt –12,4 Mio. €. In der mittelfristigen Finanzplanung 2011 – 2015 beträgt der Saldo aus Investitionstätigkeit für den Haushalt 2013 –21,2 Mio. €. Der Entwurf der Kämmerei zum Investitionshaushalt 2013 wird gegenüber dem Planjahr 2013 des Investitionsprogramms 2011 – 2015 erheblich geringere Ausgaben aufweisen müssen um den Finanzierungsmittelfehlbetrag von -20,8 Mio. € zu reduzieren.
Daher werden grundsätzlich keine neuen ausgabenwirksamen Maßnahmen in den Entwurf des Investitionshaushalts eingestellt, auch keine Planungs- und Gutachtenskosten für neue Projekte, da bei einem Gesamtfehlbetrag in der mittelfristigen Finanzplanung (Jahre 2013 – 2015) von -29,0 Mio. Euro eine Finanzierung ohnehin nicht gewährleistet ist.
Neue Maßnahmen werden nur eingestellt:
- bei gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung
- aus sicherheitsrelevanten Gründen (z.B. Brandschutzmassnahmen)
- bei schnellster Amortisation bzw. 70 bis 80%-iger Bezuschussung

 

In den endgültigen Haushaltsentwurf des Finanzreferats werden die Ergebnisse aus den Einigungsgesprächen mit den Ämtern einfließen.

 

 


Anlagen:

Terminplan für die Erstellung des Haushalts 2013 mit Investitionsprogramm