1. Der Beschlussfassung über den Haushalt 2013 mit Finanzplanung einschließlich Investitionsprogramm am 07.02.2013 und dem Aufstellungsverfahren (Termin- und Ablaufplan sind als Anlage beigefügt) wird zugestimmt.
2. In die Beratungsunterlagen zum Haushalt 2013 sind nur Anträge im Einzelfall ab 5.000 € pro Jahr aufzunehmen. Haushaltsanträge und Fachausschussgutachten unter 5.000 € im Einzelfall jährlich sind aus den betreffenden Budgets bzw. den investiven Ansätzen zu finanzieren.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Termingerechte Haushaltsaufstellung 2013
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Eckpunkte des
Haushaltsaufstellungsverfahren 2013 sehen wie folgt aus:
Aufstellung Investitionsprogramm Sachkostenbudgets |
Montag bis Dienstag |
07.05.2012 11.06.2012
|
Einigungsgespräche |
Montag bis Freitag |
09.07.2012 20.07.2012 |
Aufstellung Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Mittelfristige Finanzplanung |
Montag bis Freitag |
06.08.2012 31.08.2012 |
Einbringung des Haushalts |
Donnerstag |
25.10.2012 |
Haushaltsseminare der Politik |
Freitag bis Montag |
26.10.2012 26.11.2012 |
Abgabetermin für
Haushalts-Fraktionsanträge |
Dienstag |
27.11.2012 |
Auslauf Beratungsunterlagen |
Montag |
10.12.2012 |
Fachausschussberatungen |
Montag bis Donnerstag |
07.01.2013 17.01.2013 |
HFPA als Fachausschuss |
Mittwoch |
nn.01.2013 |
HH-HFPA (evtl. wird eine weitere Sitzung
notwendig) |
Mittwoch Donnerstag |
30.01.2013 31.01.2013 |
HH-Stadtrat |
Donnerstag |
07.02.2013 |
Auslauf der
Genehmigungsunterlagen |
Montag |
04.03.2013 |
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt hat sich gegenüber dem letzten
Jahr weiterhin verbessert. Dies ist unter anderem zurückzuführen auf die
weiterhin gute Beschäftigungs- und Wirtschaftslage der ortsansässigen Firmen,
die zu höheren Steuereinnahmen geführt haben und den Orientierungsdaten des
Staatsministerium des Inneren, das weiterhin hohe Einnahmen prognostiziert.
Auch die in den Vorjahren eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt
Erlangen mit Hilfe externer Beratungsunternehmen und die teilweise sehr
empfindlichen Sparvorgaben für die städtischen Ämter haben dazu geführt, dass
die Stadt Erlangen wieder optimistischer in die Zukunft blicken kann.
Dennoch weist der Finanzhaushalt der Stadt Erlangen in der aktuell
beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung 2011 bis 2015 für 2013 einen Finanzierungsmittelfehlbetrag für 2013 von
-20,8 Mio. € aus. (Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt +
0,4 Mio. € und der Saldo aus Investitionstätigkeit weist einen Fehlbetrag von
-21,2 Mio. € aus.)
Die mittelfristige Finanzplanung weist für den Finanzhaushalt in 2014
Fehlbeträge von -8,0 Mio. € sowie für 2015 von -0,3 Mio. € aus.
Gemäß § 24 Absatz 1 Satz1 KommHV Doppik soll der Ergebnishaushalt in
jedem Jahr ausgeglichen sein, da dies sonst einem Eigenkapitalverzehr
gleichkommt.
Für den Ergebnishaushalt 2013 weist die
mittelfristige Finanzplanung (= GuV - Rechnung) einen Jahresfehlbetrag von
-10,5 Mio. € aus. Der ergebnisbezogene Haushaltsausgleich ist
somit nicht gewährleistet.
Auch 2014 und 2015 wird mit Jahresfehlbeträgen von - 1,7 Mio. € bzw. - 1,3 Mio.
€. gerechnet. Entnahmen aus der Ergebnisrücklage sind nicht möglich. Die
Restmittel der Ergebnisrücklage werden in 2012 vollständig zum
Haushaltsausgleich 2012 verwendet werden müssen. Für die Jahre 2012 bis 2015
ergibt sich voraussichtlich ein Gesamtverlustvortrag von rd. -21,0 Mio. €.
(vgl. dazu Haushalt 2012 – Seite 95).
Für eine Ausweitung der
Budgetausgaben oder einer Erhöhung des Investitionsvolumens sind keine
Finanzreserven vorhanden; vielmehr sind weiterhin Konsolidierungsmaßnahmen und
die Verschiebung von Investitionen erforderlich.
Die Kämmerei beabsichtigt daher bei der Haushaltsaufstellung 2013 und der
mittelfristigen Finanzplanung mit Investitionsprogramm wie folgt vorzugehen:
1. Die Kämmerei hat sich entschieden, weiterhin keine Neuanmeldungen der Ämter zum Investitionsprogramm oder Anmeldungen zum Budgetbedarf abzufragen.
2. Für den Entwurf der Sachkostenbudgets 2013 wird die Kämmerei grundsätzlich die Planansätze 2012 übernehmen. Die Budgets werden um einmalige Mittelerhöhungen für 2012 bereinigt. Bereits beschlossene Spar-/bzw. Konsolidierungsvorschläge werden bei der Budgetbemessung berücksichtigt werden.
3. Die ausfinanzierten Personalkostenbudgets werden wie in den letzten beiden Jahren mit einem Vorwegabzug von 3% belegt.
4.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit für den
Haushalt 2012 beträgt –12,4 Mio. €. In der mittelfristigen Finanzplanung 2011 –
2015 beträgt der Saldo aus Investitionstätigkeit für den Haushalt 2013 –21,2
Mio. €. Der Entwurf der Kämmerei zum Investitionshaushalt 2013 wird gegenüber
dem Planjahr 2013 des Investitionsprogramms 2011 – 2015 erheblich geringere
Ausgaben aufweisen müssen um den Finanzierungsmittelfehlbetrag von -20,8 Mio. €
zu reduzieren.
Daher werden grundsätzlich keine neuen ausgabenwirksamen Maßnahmen in den
Entwurf des Investitionshaushalts eingestellt, auch keine Planungs- und
Gutachtenskosten für neue Projekte, da bei einem Gesamtfehlbetrag in der
mittelfristigen Finanzplanung (Jahre 2013 – 2015) von -29,0 Mio. Euro eine
Finanzierung ohnehin nicht gewährleistet ist.
Neue Maßnahmen werden nur eingestellt:
- bei gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung
- aus sicherheitsrelevanten Gründen (z.B. Brandschutzmassnahmen)
- bei schnellster Amortisation bzw. 70 bis 80%-iger Bezuschussung
In den endgültigen Haushaltsentwurf des Finanzreferats werden die Ergebnisse aus den Einigungsgesprächen mit den Ämtern einfließen.
Anlagen:
Terminplan für die Erstellung des Haushalts 2013 mit Investitionsprogramm