Der Sachbericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Stadt Erlangen hat die Neuauflage des Baulandkatasters Wohnen nach § 200 (3) BauGB mit dem Stand 31.12.2011 veröffentlicht. Ein Exemplar hängt im Ratssaal aus.
Das Baulandkataster Wohnen führt sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in einer Karte auf. Diese können klassische Baulücken oder Baugrundstücke mit Potential bzgl. Art bzw. Maß der baulichen Nutzung sein.
In der Karte sind zusätzlich die Reserveflächen Wohnen als Hinweis aufgenommen. Diese können entweder Reserveflächen mit Baurecht, aber ohne gesicherte Erschließung, oder Reserveflächen mit Bauerwartung aufgrund Darstellung im Flächennutzungsplan sein.
Das Baulandkataster Wohnen ist auf den Internetseiten der Stadt Erlangen unter www.erlangen.de/baulandkataster veröffentlicht und im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung einsehbar.
Es enthält keine personenbezogenen Daten. Die Eigentümer haben weiterhin die Möglichkeit, einer Veröffentlichung ihrer Grundstücke im Baulandkataster zu widersprechen. Eingehende Widersprüche werden bei der nächsten Fortschreibung berücksichtigt.
Die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in Erlangen übersteigt das Angebot bei Weitem. Ein erhöhter Bedarf an Wohnungen ist festzustellen.
Die Stadt Erlangen verfolgt das Ziel, dass die vorhandenen Baulücken mit Wohnhäusern bebaut werden. So soll dringend benötigter Wohnraum in den Stadt- und Ortsteilen entstehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Eigentümer von Baulücken oder Baugrundstücken mit Potential bzgl. Art bzw. Maß der baulichen Nutzung sollen über den erhöhten Bedarf an Wohnungen in Erlangen informiert werden. Es soll ihnen nahegelegt werden, über eine Bebauung bzw. Marktzuführung ihrer Grundstücke nachzudenken.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Eigentümer sollen von der Verwaltung angeschrieben werden.
Die Verwaltung kann den Eigentümern bei Bedarf, Fragen zur Bebaubarkeit ihrer Grundstücke beantworten.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: --