Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Erfordernis des Grundstücks in
der Killingerstraße:
Der bedarfsgerechte Ausbau der Versorgungssituation in der
Kinderbetreuung im Planungsbezirk Alterlangen erfordert eine
Kindertageseinrichtung in einer zentralen Lage dieses Stadtteils.
Die einst zum Bau der Kindertageseinrichung vorgeschlagenen Alternativgrundstücke
in diesem Planungsbezirk wurden umfassend geprüft, lassen einen Bau aber nicht
zu.
Von vornherein nicht näher in Betracht kommen wegen verschiedener
Belastungen die Fläche zwischen den beiden Sportplätzen in der Schallershofer
Straße der Grundstücke Fl.-Nr. 1499/176 und 1267/1, sowie das Grundstück
Fl.-Nr. 1499/197 am Neumühlensteg nahe dem Schwimmbad.
Die Grundstücke Fl.-Nr. 1283/1 und 1283/2, Gmkg. Büchenbach
(Schallershofer Straße, Ecke Bimbach) liegen im Außenbereich gem. § 35 BauGB
und sind planungsrechtlich nicht zulässig; für Grundstück Fl.-Nr. 1283/1 stellt
der Flächennutzungsplan eine Fläche mit besonderer Bedeutung für den Arten- und
Biotopschutz dar, bei Grundstück Fl.-Nr. 1283/2 handelt es sich um eine als
Ortsstraße gewidmete, öffentliche Verkehrsfläche. Diese Grundstücke liegt von
der Hermann-Hedenus-Schule ca. 20 Gehminuten entlang der vielbefahrenen
Schallershofer Straße entfernt, der größte Schulsprengel Alterlangens befindet
sich weiter nördlich von diesem Grundstück.
Eine Bebauung über die beiden Grundstücke Fl.-Nr. 1499 und 1495, Gmkg.
Büchenbach (Damaschkestraße hinter Freibad West) kommt ebenfalls nicht in
Betracht. Flurstück Nr. 1499 liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB, im
Landschaftsschutzgebiet und im Überschwemmungsgebiet der Regnitz. Das
Grundstück Fl.-Nr. 1495 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 164,
welcher hier eine Fläche für ein städtisches Freibad vorsieht. Eine Bebauung
des Grundstücks mit einer Kindertagesstätte durch eine eventuell mögliche
Befreiung von der Art der baulichen Nutzung erscheint jedoch auch in Anbetracht
zeitlicher Vorgaben nicht verhältnismäßig und zielführend, da verschiedene Aspekte
ein solches Vorhaben erschweren würden (Baufenster für das Freibad, welches
aktuell noch nicht vollständig überbaut ist/starker Böschungswinkel im Baufeld
mit Verlust von öffentlichen Parkplätzen bei zusätzlicher Erschließung von der
Damaschkestraße/große Teile des Grundstücks liegen im Überschwemmungsgebiet der
Regnitz, andere Teile weisen einen bedeutenden Baumbestand auf/mögliche
Nutzungskonflikte zwischen Freibad und Kindertageseinrichtung/fragliche
Flächenverfügbarkeit).
Eine Bebauung des Grundstücks Fl.-Nr. 1377 der Gmkg. Büchenbach mit
einer Kindertageseinrichtung ist ebenfalls planungsrechtlich nicht zulässig.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 101, welcher
eine öffentliche Grünfläche und ein Baurecht für einen Anliegerweg festsetzt.
Das gesamte Grundstück hat einen waldähnlichen Baumbestand und liegt zum
Großteil im Landschaftsschutzgebiet.
Darüber hinaus wurde noch die Bebaubarkeit des zentral gelegenen
Grundstücks Fl.-Nr. 1369 bzw. einer Teilfläche aus Fl.-Nr. 1368, Gmkg.
Büchenbach geprüft. Dieser Standort liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 173, der auf diesen Grundstücken eine Fläche für die Forstwirtschaft und
somit kein Baurecht festsetzt. Beide Grundstücke liegen zudem im
Landschaftsschutzgebiet. Eine ausreichende Erschließung der Grundstücke ist
zweifelhaft.
Bauliche Anforderungen des
Grundstücks in der Killingerstraße:
Es ist ein erforderlicher Flächenanteil des insgesamt rund 2.600 qm
großen, städtischen Grundstücks Fl.-Nr. 2846 in der Killingerstraße in
Alterlangen zum Verkauf an den künftigen Bau-/ Betriebsträger der neuen
Kindertageseinrichtung vorgesehen. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 194 (2. Deckblatt), welcher hier eine Gemeinbedarfsfläche
ausweist und damit den Bau der Einrichtung städtebaulich ermöglicht. Der
Verdacht auf eine Altlastenablagerung auf dem Grundstück konnte nach
umfassenden Prüfungen ausgeräumt werden.
Das Grundstück liegt im Überschwemmungsgebiet der Regnitz, was in enger
Abstimmung mit dem Vorhabenträger eine städtebaulich vertretbare und den
Sicherheitsanforderungen für die Kinderkrippe entsprechende Aufschüttung
voraussichtlich in Form einer organischen Geländemodulation vorab zur Bebauung
erfordert. Die Kosten für die Auffüllung belaufen sich nach einstigen
Schätzungen des Amtes für Gebäudemanagement auf ca. 70.000,- €, wobei Abweichungen
von bis zu 30 % eintreten können. Mit Stadtratsbeschluss vom 14.04.2011 wurden
einst bereits Haushaltsmittel nach einem Kostenansatz von 100.000,- € für
Bodenuntersuchungen und Aufschüttung des Geländes bereitgestellt.
Auf den Erhalt bzw. die Verlagerung des Rodelhügels auf dem Gelände
wird, wie bereits in der vorangegangenen Beschlussvorlage im April 2011
ausgeführt, bei den Planungen nach Möglichkeit hingearbeitet.
Trägerauswahl:
In Vollzug des Subsidiaritätsgrundsatzes wurde eine Interessensbekundung
unter freigemeinnützigen Trägern durchgeführt. Dies erfolgte durch regionale
Bekanntmachung und Veröffentlichung auf der Homepage von einem entsprechenden
Anzeigentext mit Kaufverpflichtung der erforderlichen Grundstücksfläche zum
Bodenwert von 165 €/qm (inkl. Erschließungskosten ohne Berücksichtigung von
Kosten für die Aufschüttung). Durch diese Vorgehensweise konnte von einer
Ausschreibung nach VOB abgesehen werden.
Es sind Bewerbungen von sieben interessierten Trägern eingegangen.
Die Trägerauswahl erfolgte nach eingereichten Konzepten und Referenzen sowie
nach der Trägervielfalt. Ein besonderes Augenmerk wurde zudem auf umfassende
Erfahrungen im Bau von Kindertageseinrichtungen (speziell Krippen) gelegt.
Diese werden für das Grundstück als erforderliche Voraussetzung erachtet, weil
das Vorhaben vor allem mit der Geländeaufschüttung, der Erschließung von
Zufahrt und Stellplätzen bereits ausreichend besondere Herausforderungen
mitbringt, und hierfür ein enger Zeitplan bis spätestens Ende 2013 zu
berücksichtigen ist, um die Investitionskostenförderung für die Krippe in
Anspruch nehmen zu können.
Unter Berücksichtigung aller Kriterien hat sich als Betriebsträger die
Seepferdchen GmbH & Co. KG (Klett-Schütte) durchgesetzt, da hier einerseits
das pädagogische Konzept überzeugte, zum Anderen auch ein erfahrener Bauträger,
die ASTO Future GmbH, als langjähriger Partner agiert. Die ASTO Future GmbH ist
ein Unternehmen der FIM Gruppe (andere Unternehmen der Gruppe haben Medical
Valley Center geplant und gebaut) und entstand u. a. aus dem Bestreben,
unternehmerische Verantwortung in der Kinderbetreuung zu übernehmen.
Die Seepferdchen und die ASTO future GmbH treten als leistungs- und
finanzstarke Unternehmen auf, die sich auf die Errichtung und den Betrieb von
Kindertageseinrichtungen spezialisiert haben und inzwischen bei erfolgreichen
Projekten in Regensburg, München, den umliegenden Landkreisen, aber auch im
Stuttgarter Raum ihre Kompetenz unter Beweis stellen konnten. Sie verfolgen
einerseits das Ziel einer qualitativ anspruchsvollen, kindgerechten Betreuung.
Darüber hinaus wurde durch die umfassenden Erfahrungen eindrucksvoll dargelegt,
dass ihnen vorab zur Inbetriebnahme der Einrichtung die termingetreue Umsetzung
des Ausbauvorhabens unter den genannten schwierigen Bedingungen im Vordergrund
steht.
Der Träger befindet sich bereits in ersten Planungen und Abstimmungen
mit den Fachämtern zur bestmöglichen Umsetzung des Projektes.
Anlagen: