Betreff
Erkenntnisse des Bundesrechnungshofes über die Vergabeerleichterungen aus dem Konjunkturpaket II
Vorlage
14/091/2012
Aktenzeichen
OBM/14/SKA-2816
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Der Bundesrechnungshof hat sich kürzlich mit den Auswirkungen der Vergabeerleichterungen im Rahmen des Konjunkturpakets II befasst und dazu einen Bericht vorlegt. Die Vergabeerleichterungen umfassten vorwiegend erhöhte Wertgrenzen für freihändige Vergaben und Beschränkte
Ausschreibungen.

 

Nach Erkenntnissen des Bundesrechnungshofes wurden die mit den Vergabeerleichterungen
anvisierten Ziele nicht erreicht. Vielmehr war festzustellen, dass

§        eine nennenswerte Verkürzung der Verfahren nicht erreicht wurde und

§        aufgrund der Durchführung von vor allem freihändigen Vergaben nicht unerhebliche
Mehrkosten entstanden sind.

 

Die Einzelheiten können der beigefügten Pressemitteilung des Bundesrechnungshofes sowie
(recht gut journalistisch aufbereitet) einem Zeitungsartikel aus „Die Welt“ entnommen werden.

 

Die Stadt Erlangen hatte mit Stadtratsbeschluss vom 26.03.2009 die Vergabeerleichterungen umgesetzt und mit weiterem Stadtratsbeschluss vom 14.04.2011 die Geltungsdauer bis 30.06.2011 verlängert. Mit Stadtratsbeschluss vom 28.07.2011 wurde eine erneute Verlängerung auf Anraten der Rechtsabteilung und des Rechnungsprüfungsamtes abgelehnt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, auch künftig bei den bewährten Wertgrenzen der städtischen Vergaberichtlinien zu bleiben und die Öffentliche Ausschreibung weiterhin als Standardvergabeart anzusehen.

 


Anlagen:        Pressemitteilung des Bundesrechnungshofes vom 09.02.2012
                        Zeitungsartikel aus „Die Welt“ vom 10.02.2012