Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Der Bundesrechnungshof hat sich kürzlich mit den
Auswirkungen der Vergabeerleichterungen im Rahmen des Konjunkturpakets II
befasst und dazu einen Bericht vorlegt. Die Vergabeerleichterungen umfassten
vorwiegend erhöhte Wertgrenzen für freihändige Vergaben und Beschränkte
Ausschreibungen.
Nach Erkenntnissen des Bundesrechnungshofes wurden die mit
den Vergabeerleichterungen
anvisierten Ziele nicht erreicht. Vielmehr war festzustellen, dass
§ eine nennenswerte Verkürzung der Verfahren nicht erreicht wurde und
§
aufgrund der Durchführung von vor allem
freihändigen Vergaben nicht unerhebliche
Mehrkosten entstanden sind.
Die Einzelheiten können der beigefügten Pressemitteilung des
Bundesrechnungshofes sowie
(recht gut journalistisch aufbereitet) einem Zeitungsartikel aus „Die Welt“
entnommen werden.
Die Stadt Erlangen hatte mit Stadtratsbeschluss vom 26.03.2009 die Vergabeerleichterungen umgesetzt und mit weiterem Stadtratsbeschluss vom 14.04.2011 die Geltungsdauer bis 30.06.2011 verlängert. Mit Stadtratsbeschluss vom 28.07.2011 wurde eine erneute Verlängerung auf Anraten der Rechtsabteilung und des Rechnungsprüfungsamtes abgelehnt.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, auch künftig bei den bewährten Wertgrenzen der städtischen Vergaberichtlinien zu bleiben und die Öffentliche Ausschreibung weiterhin als Standardvergabeart anzusehen.
Anlagen: Pressemitteilung des
Bundesrechnungshofes vom 09.02.2012
Zeitungsartikel
aus „Die Welt“ vom 10.02.2012