1. Die Möglichkeit der Übertragung von Stadtrats- und Ausschusssitzungen im Internet wird derzeit nicht weiterverfolgt.
2. Der Antrag der Fraktion Erlanger Linke Nr. 112/2011 ist damit bearbeitet.
Das Thema wurde im Ältestenrat am 28.11.2011 und 15.02.2012 diskutiert. Der Ältestenrat hat die Empfehlung ausgesprochen, die TV-Übertragung für die nächste Wahlperiode erneut zu prüfen. Im Vorfeld sollen die Kandidatinnen und Kandidaten für ein Stadtratsmandat darauf hingewiesen werden. Im nicht öffentlichen Teil der Stadtratsitzung am 08.12.2011 wurde eine anonyme Abfrage unter den Stadtratsmitgliedern durchgeführt.
Aufgrund des Votums wurde von der Verwaltung auf die Einholung konkreter Angebote verzichtet (s. dazu Protokollvermerk aus der 5. Sitzung des Ältestenrates vom 28.11.2011).
Eine Online-Umfrage der Erlanger Nachrichten hat ergeben, dass 300 Erlanger (65% der Teilnehmer insgesamt) für eine Berichterstattung votiert haben,103 Bürger (22%) waren dagegen, 60 Bürger (13%) hatten die Frage mit „egal“ beantwortet.
1 Rechtliche Rahmenbedingungen
Der
Landesdatenschutzbeauftragte hat sich ausführlich im 21. Tätigkeitsbericht 2004
zu dem Thema geäußert und die Rahmenbedingungen damit festgelegt. Die
ausführliche Dokumentation ist unter http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb21/k11.html (Ziffer 11.2) abrufbar. Kurz
zusammengefasst sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
· Die Übertragung von öffentlichen Ratssitzungen im Internet ist grundsätzlich zulässig.
·
Es dürfen nur Personen in Wort und Bild
aufgenommen werden, die vorher
in die Übertragung eingewilligt haben.
·
Die Betreffenden dürfen bei Einholung der
Einwilligung keinem Entscheidungsdruck (Druck zur Zustimmung) ausgesetzt
werden.
·
Für den Bericht der Verwaltung vorgesehene
Bedienstete, die nicht einwilligen, müssen ersetzt werden.
·
Bürgerangelegenheiten dürfen ohne Einwilligung
des Betroffenen nur anonymisiert behandelt werden.
·
Der Zuhörerbereich ist von der Übertragung
auszunehmen.
Unabhängig davon ist es unter Berücksichtigung
datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht zulässig, die Aufzeichnungen
unbefristet aufzubewahren und den Bürgern zur Verfügung zu stellen. Nach den
datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind personenbezogene Daten (hierzu zählen
auch Aufnahmen der in den Sitzungen aufgenommenen Personen) zu löschen, wenn
sie nicht mehr zur Aufgabenerfüllung benötigt werden.
2 Situation bei anderen Städten
In Bayern haben sich bislang einige wenige Städte mit dem Thema Liveübertragung der Ratssitzungen im Internet beschäftigt.
Abgelehnt wurde die Thematik in Regensburg, Augsburg, Aschaffenburg, Unterschleißheim.
Umgesetzt wird das Thema vereinzelt in der Gemeinde Rednitzhembach (700 Einwohner, 20 Stadträte). Hier werden hauptsächlich Haushaltsberatungen übertragen. Es wird eine Firma beauftragt, die mit 2 Mitarbeitern vor Ort ist und die erforderliche technische Ausstattung mitbringt.
In Passau werden seit Mitte September 2011 alle Sitzungen im Internet live übertragen. Ein Mitarbeiter der Stadt Passau filmt mit einer flexiblen Kamera den Sitzungsverlauf. Mehrere Stadtratsmitglieder hatten ursprünglich mit Hinweis auf ihre Persönlichkeitsrechte die Zustimmung verweigert, so dass jeweils bei deren Redebeitrag die Kamera und der Ton ausgeschaltet werden musste. Zwischenzeitlich haben alle Stadtratsmitglieder zugestimmt. (Der Sachstandsbericht aus Passau ist als Anlage beigefügt, die Übertragung der Stadtratssitzungen soll fortgeführt werden )
In Jena werden öffentliche Sitzungen des Stadtrats vom Lokalfernsehsender aufgezeichnet und mit einer Wiederholung ausgestrahlt. Eine Einstellung in das Internet erfolgt nicht.
3 Organisatorische Fragestellungen
Für eine Übertragung der Sitzungen wären grundsätzlich zwei Varianten denkbar.
Variante 1: Fest installierte Kameras in den
Sitzungssälen
Denkbar wäre die Installation einer oder mehrerer Webcams im
Wand- oder Deckenbereich. Nachteil wäre allerdings
nur ein relativ starres Bild mit Sichteinschränkungen. Die Qualität der
Übertragung von Bild und Ton ist im Gegensatz zu einem flexiblen Kamerateam
wohl eher schlecht zu beurteilen.
Wenn einzelne Stadtratsmitglieder und
Bedienstete die Einwilligung für die Übertragung im Internet verweigern
sollten, müssten bei einer Live-Übertragung im Internet einzelne Sequenzen
unterdrückt werden. Für diese Zeiten müsste ein Alternativbild und ein
Alternativton gesendet werden. Die Steuerung der Übertragung müsste durch
zusätzliches Fachpersonal gewährleistet sein.
Variante 2: Einsatz eines Kamerateams
Denkbar wäre als Alternative ein professionelles Kamerateam,
das während der Sitzung den Sitzungsverlauf aufzeichnen würde. Diese Variante
würde weitere Personalkosten verursachen und möglicherweise auch ein störendes
Element in der Sitzung sein. Bei der Stadt Regensburg wurden hierfür Kosten in
Höhe von 2500 – 5000 € pro Sitzung kalkuliert.
4 Ressourcen
Derzeit sind weder finanzielle noch personelle
Ressourcen für die Realisierung des Themas eingeplant.
Variante 1:
Personalkosten für eine halbe Stelle ca. 35.000 € jährlich
Investitionskosten für die technische Ausstattung für 2 Sitzungsräume grob geschätzt 15.000 – 20.000 €
Laufende Kosten durch verstärkte Internetleitungen: ca. 5.000 – 6.000 € jährlich
Variante 2:
Aufgrund der Kalkulation der Stadt Regensburg können für insgesamt ca. 80 Sitzungen des Stadtrats und der Ausschüsse bis zu 400.000 € an Kosten entstehen. Bei Beschränkung auf die Plenumssitzungen würden danach Kosten von bis zu 55.000 € /Jahr entstehen.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 112/2011 der
Erlanger Linke
Sachbericht Passau