Betreff
Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz (GSB) GSB-Bericht 2011
Vorlage
EBE/005/2012
Aktenzeichen
EBE
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Sachbericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr 2011 hat den BWA-Mitgliedern zur Kenntnis gedient.


Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) § 64 sowie des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) Art. 38 haben Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 m3 Abwasser einleiten dürfen, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen.

Der Gewässerschutzbeauftragte hat die Aufgaben (§ 65 WHG), die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften in den Betrieben und Kommunen zu überwachen, beratende Funktionen auszuüben und einen jährlichen schriftlichen Bericht an den Gewässerbenutzer zu erstellen.

Die Bestellung des 2. Werkleiters des EBE zum Gewässerschutzbeauftragten erfolgte mit
Schreiben vom 06. Februar 2003 entsprechend den Aufgaben nach § 21 b WHG a. F. mit Wirkung zum 01. April 2003.

 

Im Vollzug des v.g. konnten im Wirtschaftsjahr 2011, d.h. vom 01.01.2011 bis 31.12.2011, keine Verstöße des Benutzers bezüglich der gemäß Wasserrecht obliegenden Pflichten festgestellt werden.

 

Die Ergebnisse der Eigenüberwachung sowie die Betriebswerte 2011 sind in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.

 

Der für das Jahr 2011 ermittelte Fremdwasseranteil liegt mit 16,84 % geringfügig über dem Vorjahreswert von 14,69 % und somit weiter deutlich unter der 25 %-Grenze gemäß Wasserrecht.

 

Bezüglich der Zielsetzungen und durchgeführten bzw. geplanten Maßnahmen hinsichtlich der weiteren Steigerung der Umweltleistung wird auf die Seiten 41 – 43 der Umwelterklärung 2011 verwiesen, die den BWA-Mitgliedern bereits im Rahmen der Sitzung am 28.02.2012 zur Kenntnis gegeben wurde.

 


Anlagen:        Jahresbericht Eigenüberwachung WWA

                        Jahresbericht Betriebswerte ARA