Betreff
Verbreiterung der Unterführung Münchener Straße Protokollvermerk des UVPA vom 21.07.2009 SPD-Fraktionsantrag Nr. 199/2011 vom 06.12.2011
Vorlage
613/091/2012
Aktenzeichen
Referat VI
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Grundlage für die Entscheidung über den Ausbau der Unterführung Münchener Straße zu erarbeiten und diese im Jahr 2012 dem UVPA zum Beschluss vorzulegen.

 

Der Protokollvermerk vom 21.07.2009 und der SPD-Fraktionsantrag Nr. 199/2011 vom 06.12.2011 sind damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gemäß Planungsfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bahnstrecke nördlich des Erlanger Hauptbahnhofes wird die Unterführung Münchener Straße nicht ausgebaut, da die Stadt Erlangen kein Änderungsverlangen eingebracht hat (s. Anlage 3). Nach aktuellem Kenntnisstand der Verwaltung ist die Umsetzung des 4-gleisigen Ausbaus nördlich des Erlanger Hauptbahnhofes bis Forchheim ab dem Jahr 2017 vorgesehen.

 

Im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs zwischen Oberbürgermeister Dr. Balleis und dem Gesamtprojektleiter der DB ProjektBau wurde vereinbart, dass sich die Stadt Erlangen bis Ende 2012 zu einer ggf. von ihr geforderten Änderung hinsichtlich der Kreuzung der Bahnanlagen durch die Münchener Straße positionieren muss, um den vorgesehenen Zeitplan einhalten zu können.

 

Die Kosten der neuen Unterführung für die Stadt Erlangen wurden 2003 mit ca. 4,20 Mio. Euro geschätzt. Unter Berücksichtigung einer im Jahr 2009 angesetzten staatlichen Förderung in Höhe von 60 % würde sich für die Stadt Erlangen ein Eigenanteil von ca. 1,7 Mio. Euro ergeben. Bei einer späteren Realisierung der Unterführung nach der Errichtung der 4-gleisigen Ausbaustrecke wäre mit Mehrkosten von 50 % zur rechnen.

 

Der Ausbau der Eisenbahnunterführung Münchener Straße wurde letztmalig im UVPA am 21.07.2009 behandelt. Es wurde beschlossen, dass über den Ausbau der Unterführung für die Münchener Straße spätestens im Jahr 2012 erneut befunden werden soll (s. Anlage 1).


 

Mit dem Fraktionsantrag 199/2011 der SPD (s. Anlage 2) wird aktuell beantragt, die schon vor Jahren erstellten Planungen für die Erweiterung der Unterführung zu aktualisieren und noch einmal vorzulegen. Gleichzeitig soll die Verwaltung aufzeigen, welche Entlastungen im Busverkehr für die Innenstadt, speziell die Goethestraße, durch eine Busführung über die Münchener Straße möglich werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Eine Erweiterung der Unterführung Münchener Straße würde deren Leistungsfähigkeit für den motorisierten Individualverkehr erhöhen und aufgrund der veränderten Trassierungsparameter erstmalig auch den Einsatz für den Linienbusverkehr ermöglichen. In den früheren Planungen war zudem eine verkehrsoptimierte Gestaltung des Bereichs Fuchsenwiese vorgesehen.

 

Die Münchener Straße ist gemäß aktuellem Verkehrsentwicklungsplan und den geltenden „Richtlinien für Integrierte Netzgestaltung (2008)“ als Hauptverkehrsstraße einzustufen. Durch den Ausbau der Unterführung könnte sich die Verkehrsbelastung auf der Münchener Straße deutlich verändern, so dass Wechselwirkungen auch mit dem weiter entfernten Straßennetz entstehen.

 

Aus einer (Teil-)Verlegung von Buslinien auf die Westseite des Erlanger Hauptbahnhofes würde nicht nur ein deutlich verändertes ÖPNV-Netz für den städtischen und regionalen Verkehr entstehen. Es würden einerseits die Einkaufslagen der Innenstadt schlechter erreicht werden, andererseits könnten sich auch neue Umsteigebeziehungen mit einer möglicherweise westlich des Bahnhofes gelegenen Haltestelle der StUB ergeben.

 

Ob die veränderte Funktion der Münchener Straße zu der gewünschten Entlastung der Erlanger Innenstadt oder zu einer verstärkten Verkehrsnachfrage in der Erlanger Innenstadt führt, kann fundiert nur über ein Gesamtverkehrskonzept beurteilt werden. Die Erstellung dieses Konzeptes ist mit dem Beschluss zur Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes Erlangen bereits vorgesehen, Grundlagen werden hierfür gemäß „Meilensteinplan“ im Jahr 2012 erarbeitet.

 

Die Entscheidung über den Ausbau der Unterführung Münchener Straße wäre aber eigentlich eines der wichtigen Untersuchungsergebnisse aus der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes, das folglich nicht bereits im Jahr 2012 mit der entsprechenden Untersuchungstiefe vorliegen kann.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Aufgrund der erheblichen Kostenmehrung bei einer nachträglichen Entscheidung zum Ausbau der Unterführung sollte die Entscheidung hierüber bereits im Jahr 2012 und damit vor Fertigstellung des Verkehrsentwicklungsplanes erfolgen. Die Beurteilungsgrundlage kann in diesem Falle allerdings nicht auf einem Gesamtverkehrskonzept für den MIV und ÖPNV sowie auf quantitativen Verkehrsprognosen basieren, sondern nur auf qualitativen Bewertungskriterien in Form einer Nutzwertanalyse (Bewertungsmatrix).

 

Die Verwaltung wird hierfür in den kommenden Monaten verschiedene Verkehrsszenarien definieren und die Auswirkungen hierauf im Falle des Ausbaus der Unterführung Münchener Straße abschätzen. Detaillierte Verkehrsdaten wurden für das Umfeld der Unterführung bereits im Jahr 2010 durch die gemeinsam mit der Autobahndirektion Nordbayern vergebene Verkehrsstromanalyse erhoben (s. Top 613/092/2012 „Verkehrsstromanalyse in der Neuen Straße“).


 

Unter der Bedingung des optimalen Verlaufs bei der Erstellung des derzeit in Ausschreibung befindlichen Verkehrsmodells Erlangen („Meilenstein C“) kann dieses bereits die Bewertung unterstützen. Möglicherweise können auch Alternativlösungen zum Ausbau der Unterführung (z.B. veränderte Nord-Süd-Trasse) gefunden werden.

 

Die Verwaltung wird bis Ende 2012 eine Entscheidungsgrundlage erarbeiten, die für eine Entscheidung des UVPA über den Ausbau der Unterführung Münchener Straße geeignet ist.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1:        Protokollvermerk vom 21.07.2009

Anlage 2:        SPD-Fraktionsantrag Nr. 199/2011 vom 06.12.2011

Anlage 3:        Planfestgestellte Unterlagen zum Bereich Münchener Straße (Stand 30.10.2009)