Betreff
Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Erlangen mit Stichtag 01.01.2009, Einbringung der Prüfungsunterlagen
Vorlage
14/090/2012
Aktenzeichen
OBM/14/SK001-2816
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Die Unterlagen zur Prüfung der Eröffnungsbilanz – hellrote Heftung – dienen den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis.

Die Beschlussfassung erfolgt nach Abschluss des Nachbearbeitungsprozesses.


Die Eröffnungsbilanz der Stadt Erlangen mit Stichtag 01.01.2009 wurde von der Kämmerei am
29. Juni 2011 dem HFPA und am 30. Juni 2011 dem Stadtrat in seinen wesentlichen Eckpunkten zur Kenntnis gebracht. Am 01. August 2011 erfolgte die offizielle Übergabe an die Prüfungsorgane.

 

In den Monaten Mai sowie August bis Oktober 2011 wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) und das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erlangen (RPA) die Prüfung der Eröffnungsbilanz vorgenommen. Es handelte sich dabei um eine vorgezogene überörtliche Teilprüfung des BKPV sowie um eine örtliche Prüfung des RPA, die zeitgleich durchgeführt wurden. Die einzelnen Prüfungsgegenstände wurden zwischen BKPV und RPA aufgeteilt, so dass eine zügige Prüfungsdurchführung gewährleistet werden konnte. Die Prüfungsergebnisse von BKPV und RPA wurden in einem Prüfungsbericht zusammengefasst.

 

Nach Abschluss der oben genannten Prüfungshandlungen befindet sich die Eröffnungsbilanz aktuell im Nachbearbeitungsprozess. Die 56 Prüfungsfeststellungen (im Prüfungsbericht als
Textziffern „TZ“ bezeichnet) können in folgende Kategorien eingeteilt werden:

 

1.      Prüfungsfeststellungen, die nachgearbeitet und somit umgesetzt werden; diese befinden sich wie oben beschrieben im Nachbearbeitungsprozess,

2.      Prüfungsfeststellungen, die von BKPV und RPA als Hinweise für künftige Jahresabschlüsse angesehen werden und aktuell keine unmittelbare Nachbearbeitung nach sich ziehen,

3.      Prüfungsfeststellungen, bei denen im Rahmen der Eröffnungsbilanz eine Umsetzung nicht mehr möglich ist, die aber bei künftigen Jahresabschlüssen Beachtung finden müssen,

4.      Prüfungsfeststellungen, die de jure umgesetzt werden müssten, dies jedoch von Verwaltung oder HFPA abgelehnt wurde.

 

Sobald der Nachbearbeitungsprozess von der Kämmerei für abgeschlossen erklärt wird und die Umsetzung der Prüfungsfeststellungen überprüft werden konnte, kann eine Einschätzung des RPA zum sog. Bestätigungsvermerk erfolgen, also ob den Gremien zu empfehlen ist, die Eröffnungsbilanz festzustellen.


 

In der dann folgenden Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wäre – wie in der Kameralistik auch – im Lichte der Empfehlung des RPA eine Beschlussfassung herbeizuführen, ob dem Stadtrat vorgeschlagen werden kann, die Eröffnungsbilanz festzustellen. Nach Unterzeichnung der Eröffnungsbilanz durch den Oberbürgermeister erfolgt anschließend eine Entscheidung zur Feststellung durch den Stadtrat.