Betreff
Erneuerung Überbau Fuß- und Radwegstege im Bereich der Bleiche über die Schwabach, DA-Bau Beschluss gemäß 5.5.3
Vorlage
66/142/2012
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen in der Begründung wird zugestimmt. Die vorhandenen baulich maroden Überbauten der Fuß- und Radwegstege im Bereich der Bleiche über die Schwabach werden unter Berücksichtigung einer konstruktiven Änderung erneuert.

Die erforderlichen Mittel stehen dem Fachamt zur Verfügung


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Herbeiführung der verkehrssicheren Benutzbarkeit unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher Aspekte (Folgekosten, Nachhaltigkeit usw.)

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Erneuerung der bestehenden Holzüberbauten durch langlebige und unterhaltsarme Stahlholzkonstruktionen

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Überbauerneuerungen werden gemäß VOB beschränkt ausgeschrieben und anschließend baulich umgesetzt.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

65.000 €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.803

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden

Sachbericht

 

Bei den Fuß- und Radwegstegen im Bereich der Bleiche über die Schwabach handelt es sich jeweils um eine Holzbrücke, die als sog. doppeltes Hängewerk konstruiert wurde. Die Brücken wurden im Jahr 1976 erstellt. Turnusmäßig wurden aufgrund von Vermorschungen einzelner Hölzer ein Teil der Konstruktions- und Belagshölzer durch Auswechslung saniert.

Bei der durchgeführten Hauptprüfung 2010 nach DIN 1076 wurden u. a. an tragenden Holzteilen (Spannriegel, Druckstreben) sowie am Belagsholz Vermorschungen festgestellt, so dass aus Sicherheitsgründen umfangreiche Sanierungen erforderlich sind.

Bedingt durch die vorhandene Konstruktionsart sind die erforderlichen Teilerneuerungen von tragenden Holzteilen nur mit einem erhöhten Aufwand durch Bereitstellung von Arbeits- und Traggerüsten möglich. Damit würden für die Sanierung unter Beibehaltung der vorhandenen Konstruktionsart für die Brücke über den Mühlgraben Investitionskosten in Höhe von ca. 17.500,00 € und für die Brücke über die Schwabach Investitionskosten in Höhe von ca. 30.000,00 € erforderlich werden. Die Nutzungsdauer1 ergibt sich zu 30 Jahren.

Um eine Reduzierung der notwendigen Unterhaltsmaßnahmen zu erhalten, ist beabsichtigt, bei beiden Bauwerken den bestehenden Holzüberbau komplett gegen jeweils eine frei überspannte Holzbrücke mit Stahlträgern auszutauschen. Die Investitionskosten für die Erneuerung des Holzüberbaus der Brücke über den Mühlgraben betragen ca. 25.000,00 € und für die Brücke über die Schwabach ca. 40.000,00 €. Die Nutzungsdauer1 ergibt sich bei einem Stahlüberbau zu 100 Jahren, bei den Belägen betragen diese 30 Jahre. Damit ergibt sich der Vorteil dieser Konstruktion in der kostengünstigeren Unterhaltung, da nicht die Gesamtkonstruktion sondern nur die Belagshölzer und Geländer turnusmäßig etwa alle 30 Jahre erneuert werden müssen. Die Erneuerung der Brücken ist somit unter Berücksichtigung aller Aspekte wesentlich wirtschaftlicher als eine Sanierung. Zudem lassen sich durch die unterhaltsfreundlichere Konstruktion die Eingriffe in den Verkehr (Sperrung infolge Instandhaltungsmaßnahmen) verringern.

Diese erhaltungsverbessernde konstruktive Veränderung wurde bereits beim Fußgängersteg bei dem Spielplatz Löhestraße über die Schwabach und beim Bürgermeistersteg über die Schwabach vorgenommen (siehe Anlage 3 + 4).

 

 

 

1) Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (Ablösungsbeträge – Berechnungsverordnung – ABBV), Stand: 18.03.2010

 

 

 


Anlagen:          Anlage 1 – Fuß- und Radwegbrücke über den Mühlgraben
                        Anlage 2 – Fuß- und Radwegbrücke über die Schwabach
                        Anlage 3 – Fußgängersteg am Spielplatz Löhestraße
                        Anlage 4 – Bürgermeistersteg über die Schwabach