1.
Das mit Aufstellungsbeschluss vom 20.09.2011
eingeleitete Bebauungsplanverfahren
Nr. F 393 – Graf-Zeppelin-Straße – mit integriertem Grünordnungsplan ist in
zwei getrennten Verfahren weiter zu bearbeiten.
2. Für das Gebiet südlich und östlich der Graf-Zeppelin-Straße ist ein eigenständiger Bebauungsplan Nr. F 394 der Stadt Erlangen – Graf-Zeppelin-Straße Süd – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen. Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird abgesehen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und
Ziel der Planung
In der
UVPA-Sitzung vom 20.09.2011 wurde durch Aufstellungsbeschluss das
Bebauungsplanverfahren Nr. F 393 – Graf-Zeppelin-Straße – mit
integriertem Grünordnungsplan für das Gebiet nördlich und südlich der
Graf-Zeppelin-Straße eingeleitet.
Bereits mit dem damaligen Beschlusstext (liegt als Anlage 3 bei) wurde
beschlossen, die Grundstücke südlich und östlich der Graf-Zeppelin-Straße ggf.
mit geringerer Regelungstiefe zu überplanen.
Da diese Regelungsabsichten im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bearbeitet
werden können und sich der Verfahrensablauf gegenüber dem
Regel-Bebauungsplanverfahren des
Nr. F 393 im Bereich des ehemaligen Quelle-Auslieferungsbetriebes
unterscheidet, ist es sinnvoll, zwei getrennte Verfahren durchzuführen:
-
Der Bebauungsplan Nr. F 394 – Graf-Zeppelin-Straße Süd – soll im vereinfachten
Verfahren gem. § 13 BauGB als sog. nicht qualifizierten Bebauungsplan
aufgestellt werden, da er keine Regelung hinsichtlich Erschließung und Maß der
baulichen Nutzung enthält.
-
Für den Bebauungsplan Nr. F 393 – Graf-Zeppelin-Straße Nord – mit
integriertem Grünordnungsplan wird das
Regelverfahren nach den Vorschriften des BauGB als sog. qualifizierten
Bebauungsplan durchgeführt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Bezeichnung des
Bebauungsplanes gegenüber dem Aufstellungsbeschluss um die Himmelsrichtung
„Nord“ ergänzt wird, um eine klarere Unterscheidung zu erreichen.
Aus formalen
Gründen ist für den Bebauungsplan Nr. F 394 – Graf-Zeppelin-Straße Süd – ein
gesonderter Aufstellungsbeschluss erforderlich. Für den Bebauungsplan Nr. F 393
– Graf-Zeppelin-Straße Nord – mit integriertem Grünordnungsplan gilt der
Aufstellungsbeschluss vom 20.09.2011 weiter; hier wird lediglich der
Geltungsbereich um die Fläche des Bebauungsplans Nr. F 394 und um die nordöstlichen
Grundstücke Flst.-Nrn. 210/6, Teilfläche von 210/14, 210/18 und 210/19 – Gmkg.
Frauenaurach - verkleinert (vgl. Anlage 2). Die Planungsziele bleiben
unverändert.
b)
Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. F 394 – Graf-Zeppelin-Straße Süd –
umfasst die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 210/4, 210/5, 210/7, 210/8, 210/9,
210/16, 210/20, 210/21, 210/23, 210/24, 211, 211/1, 211/2, 212, 213 und 214 –
Gmkg. Frauenaurach –.
Die Grundstücke
befinden sich im Privatbesitz.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Norden durch die
Graf-Zeppelin-Straße, im Osten durch den Main-Donau-Kanal, im Süden durch die
Bundesautobahn A3 und im Westen durch die Sylvaniastraße begrenzt.
Der
Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von knapp 9 ha und liegt dieser
Beschlussvorlage als Anlage 1 bei.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen
Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als gewerbliche Baufläche
dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen.
Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
d)
Rahmenbedingungen
Im Zuge des
Bebauungsplanes ist eine Lärmschutzuntersuchung mit Zuweisung von
richtungsabhängigen Lärmkontingenten als umweltrechtlich bedingte Prüfung zu
bearbeiten.
e)
Städtebauliche Ziele
Im gesamten
Plangebiet sollen zur Umsetzung des Erlanger Einzelhandelkonzeptes Betriebe mit
innenstadtrelevanten Sortimenten i.S.d. „Erlanger Liste“ weder allgemein noch
ausnahmsweise zulässig sein.
Im Weiteren sollen
produzierende und verarbeitende Gewerbenutzungen geschützt werden und die
derzeit gem. § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen
Vergnügungsstätten (u. a. Spielhallen) ausgeschlossen werden.
Um den im Plangebiet ansässigen Betrieben eine Entwicklungsmöglichkeit hinsichtlich ihrer Schallemissionen zu sichern und unverträgliche Lärmwerte für die Wohngebiete nördlich der Sylvaniastraße auszuschließen, sollen richtungsabhängige Lärmkontingente zugewiesen werden. Dabei ist auch die schalltechnische Situation des Bebauungsplans Nr. F 393 mit einzubeziehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 394 der Stadt Erlangen –
Graf-Zeppelin-Straße Süd –.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der Umwelt-,
Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplans für das Gebiet südlich bzw. östlich der Graf-Zeppelin-Straße
nach den Vorschriften des BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.
b) Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Aufstellung
erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen.
c) Frühzeitige
Behördenbeteiligung
Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden wird abgesehen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
3.000
€ netto für |
bei
Sachkonto: 543301 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 543301 (Aufwendungen für Sachverständige)
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Geltungsbereich BP F 394 –
Graf-Zeppelin-Straße Süd –
Anlage 2:
Verkleinerter Geltungsbereich BP F 393 – Graf-Zeppelin-Straße Nord –
Anlage 3:
Aufstellungsbeschluss BP F 393 im UVPA vom 20.09.2011