Betreff
Beschluss über die Haushaltssatzung 2012
Vorlage
II/144/2012
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt die

Haushaltssatzung der Stadt Erlangen

für das Haushaltsjahr 2012:

 

„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt;

      er schließt

 

1.

im Ergebnishaushalt mit

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Erträge von

 

277.253.200,-- Euro

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

 

288.017.200,-- Euro

 

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

 

- 10.764.000,-- Euro

 

 

 

 

2.

im Finanzplan

 

 

a)

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

 

273.689.200,-- Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

 

273.599.200,-- Euro

 

und einem Saldo von

 

90.000,-- Euro

 

 

 

 

b)

aus Investitionstätigkeit mit

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

 

18.988.800,-- Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

 

31.436.300,-- Euro

 

und einem Saldo von

 

- 12.447.500,-- Euro

 

 

 

 

c)

aus Finanzierungstätigkeit mit

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

 

11.200.000 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

 

11.200.000 Euro

 

und einem Saldo von

 

0,-- Euro

 

 

 

 

d)

und einem Saldo des Finanzhaushalts von

 

- 12.357.500,-- Euro

 

(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 des "Entwässerungsbetriebes der Stadt Erlangen" (EBE) wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

 

19.490.800 Euro

in den Aufwendungen mit

 

19.459.800 Euro

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

 

25.070.275 Euro

 

 

(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 des „Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung“ (EB 77) wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

 

23.648.900 Euro

darin: Verlustausgleich durch die Stadt mit

 

6.661.400 Euro

in den Aufwendungen mit

 

23.614.000 Euro

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

 

3.019.000 Euro

 

§ 2

(1)  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.400.000 Euro festgesetzt.

 

(2)  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 15.586.775 Euro festgesetzt.

 

(3)  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 1.649.100 Euro festgesetzt.

 

§ 3

(1)  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 20.322.000 Euro festgesetzt.

 

(2)  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 4.100.000 Euro festgesetzt.

 

(3)  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 0 Euro festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.         Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        300 v. H.

            b) für die Grundstücke (B)                                                                  460 v. H.

2.         Gewerbesteuer                                                                                   425 v. H.

 

§ 5

1)         Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen  nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000.000 Euro festgesetzt.

2)         Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 3.248.000 Euro festgesetzt.

3)         Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
(EB 77) wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2012 in Kraft.

Erlangen, den

STADT ERLANGEN

 

 

Dr. Balleis
Oberbürgermeister

 

 

 


 

 


Anlagen: