1. Die Ausführungen der Verwaltung und der mündliche Bericht der Geschäftsleitung des Zweckverbandes „Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg“ (Zweckverband KVÜ) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
2.
Der SPD-Fraktionsantrag vom 12.05.2011 Nr. 051 /
2011 ist damit als bearbeitet
anzusehen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a)
Fortsetzung der Überwachung des ruhenden
Verkehrs und der Geschwindigkeiten
mit der für Erlangen vorgesehenen Personalausstattung (d.h. ohne Personalaufstockung
im RV) durch den Zweckverband KVÜ.
b)
Verhinderung des Gehwegparkens (Aufparken) auf
der Westseite der Hauptstraße
zwischen dem Martin-Luther-Platz und der Engelstraße
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zu b) Pfostensetzungen in den Teilbereichen der Hauptstraße nach Anlage 4
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
------
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 3500 |
bei
Sachkonto: 522102 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54125266 / 522102
sind nicht vorhanden
5. Sachbericht:
Die SPD-Fraktion beantragte mit Schreiben 12.05.2011 Nr.
051/2011 einen Bericht über die seit 01.01.2010 geleisteten Überwachungstätigkeiten
des Zweckverbandes KVÜ bei den Parkverstößen und Geschwindigkeitskontrollen. In
diesem Zusammenhang wurde um Beantwortung der Fragen gebeten,
1. ob und in welchem Umfang aus Sicht
des Zweckverbandes KVÜ gegenwärtig der Einsatz zusätzlichen Personals aus
wirtschaftlichen und ordnungspolitischen Gründen bei der Überwachung der
Parkverstöße und Geschwindigkeiten sinnvoll erscheint und
2. ob im Innenstadtbereich
Örtlichkeiten benannt werden können, an denen eine Überwachung nicht zu einem
hinreichenden Erfolg geführt hat und deswegen bauliche Maßnahmen z. B. Poller
usw. angezeigt wären.
Zu 1)
Ruhender Verkehr (RV)
Mit dem Beginn der Tätigkeiten des Zweckverbandes KVÜ zum 01.01.2010 fehlten im Außendienst RV insgesamt rd. 58 % der Außendienstkräfte. Bezogen auf den Außendienst in Erlangen fehlten rd. 38,63 % der im Stellenplan vorgesehenen Überwachungskräfte. Von den 16 Erlanger Vollzeitstellen (17 Mitarbeiter) waren 6,18 Stellen unbesetzt, weil ehemalige städt. Überwachungskräfte nicht in den Zweckverband KVÜ übergewechselt waren.
Der Zweckverband KVÜ hat 2010 und im Laufe des Jahres 2011 im Rahmen der vorhandenen Ausbildungskapazitäten laufend Personal eingestellt. Am 01.08.2011 waren in Erlangen alle Vollkraftstellen besetzt. Die durch den Wechsel einer Überwachungskraft in den Innendienst zum 01.10.12011 freigewordene Stelle ist zwischenzeitlich wieder besetzt worden, so dass derzeit alle Vollkraftstellen in Erlangen besetzt sind.
Das Verwarnungsergebnis 2011 hat sich durch die
fortlaufenden Wiederbesetzungen der Voll-kraftstellen gegenüber 2010 um rd. 43
% erhöht und ergab Verwarnungsgeldeinnahmen von
1,039 Mio. €. Nach Abzug aller Aufwendungen für Leitung, Verwaltung und
Sachbearbeitung ist eine Erstattung an die Stadt Erlangen für das Rechnungsjahr
2011mit 260.000 € geplant; nach Ansicht des Zweckverbandes KVÜ kann davon
ausgegangen werden, dass dieses Ergebnis erreicht werden kann.
Der Einsatz zusätzlicher Außendienstmitarbeiter könnte sich dann rechnen, wenn z. B. Randgebiete eine hohe Dichte an Verkehrsregelungen aufweisen (Bewohnerparken und Kurzzeitparkplätze). Diese Voraussetzung könnte erreicht werden, da der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss am 20.09.2011 dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt ist, weitere Bewohnerparkbereiche einzurichten.
Geschwindigkeitsüberwachung
(GÜ)
Auch bei der GÜ gab es zum 01.01.2010 ein Defizit mit 8,5 unbesetzten Stellen. Ab April 2011 konnte sichergestellt werden, dass die vorgesehenen 13 Vollkraftstellen in der GÜ besetzt sind.
Es hat sich jedoch gezeigt, dass mit dem gegenwärtigen Personalstand in der GÜ der von der Stadt Erlangen erteilte Überwachungsauftrag mit 2600 Jahresstunden nur mit rd. 96 % erfüllt werden konnte und die eigentlich vorgesehenen Mischtätigkeit RV /GÜ nicht geleistet werden kann.
In der Verbandsversammlung am 12.12.2011 wurde daher eine Personalaufstockung in der GÜ für den gesamten Zuständigkeitsbereich des Zweckverbandes KVÜ um vier Stellen beschlossen. Nach Abschluss der Besetzungsverfahren kann die Sicherstellung der gebuchten Überwachungen mit 2600 Jahresstunden in Erlangen gewährleistet werden.
Resümee
Nach Auffassung der Verwaltung und des Zweckverbandes KVÜ sollte vor Entscheidung über zusätzliche Einsatzkräfte im RV das Rechnungsergebnis 2012 abgewartet werden, da im Jahr 2012 nach dem Beschluss der Verbandsversammlung ein geänderter Abrechnungsmodus angewendet werden wird. Die Aufwendungen für Leitung und Verwaltung des Zweckverbandes werden nicht mehr nach dem IZ-Schlüssel und nach Fallzahlen (50:50) , sondern nur nach Fallzahlen abgerechnet. Dies führt zu einem verschlechterten aber realistischeren Rechnungsergebnis des RV gegenüber der GÜ. Wenn in der Verkehrsüberwachung im RV eine räumliche Ausdehnung gewünscht wird, sollte nach Einführung der Bewohnerparkbevorrechtigung eine Personalaufstockung zum Haushalt 2013 geprüft werden.
Die Überwachungstätigkeit in der GÜ wird vom Zweckverband KVÜ auf den von der Verkehrsbehörde der Stadt Erlangen gemeldeten Strecken mit jeweiligen Prioritätenbestimmungen. vorgenommen. Nach Ansicht des Zweckverbandes KVÜ sollten Messliste und die Zahl der Überwachungsstunden nicht angehoben und zunächst auch hier das Jahresergebnis 2012 abgewartet werden.
Auf das beiliegende Schreiben des Zweckverbandes KVÜ vom 18.01.2012 wird hingewiesen. Der Geschäftsleiter des Zweckverbandes KVÜ Herr Müller steht in der Sitzung des UVPA für weitergehende Fragen zur Verfügung.
Zu 2)
Der Zweckverband benannte in seinem Schreiben vom 22.06.2011 zwei Örtlichkeiten, an denen aus Sicht der Überwachungskräfte auch bei einer intensiven Überwachung kein entsprechender Erfolg eintreten kann, weil dort ein permanenter Wechsel von Kunden mit kurzfristigen Erledigungen stattfindet. Es handelt sich hierbei um
a) die Westseite der Hauptstraße nördlich der Einmündung der Engelstraße und
b)
den Außenradiusbereich der rechtwinkeligen Kurve
von der Heuwaag- zur
Goethestraße im Bereich der Nrn. 2 und 4.
Zu 2a)
Auf der Westseite der Hauptstraße zwischen der Engelstraße und Martin-Luther-Platz ist das Halten verboten. Zur Andienung der dortigen Geschäfte wird häufig mit zwei Rädern auf dem Gehweg geparkt; dies betrifft insbesondere die Bereiche unmittelbar nach dem Martin-Luther-Platz stadteinwärts und vor der Lichtsignalanlage für die Kreuzung mit der Engelstraße. Diese unzulässigen Parkvorgänge führen zu Behinderungen des Fußgängerverkehrs (Einengung des Gehweges) und des allgemeinen Verkehrsflusses, insbesondere für den Busverkehr. Aus Sicht des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes könnte die unbefriedigende Situation nur durch das Setzen von Pollern verbessert werden.
Das Planungsamt sieht das Setzen von Poller aus
gestalterischen Gründen kritisch und schlägt vor, Poller nur im reduzierten
Umfang dort einzubauen, wo besonders schmale Gehwegbreiten vorherrschen bzw.
das Aufparken zu einer unübersichtlichen Verkehrslage führt. In Abstimmung mit
dem Planungsamt und EB 772 ist vorgesehen, sieben Poller unmittelbar südlich
des Martin-Luther-Platzes und vier Poller vor der Lichtzeichenanlage /
Engelstraße zu setzen.
Zu 2b)
Im Kurvenbereich der Heuwaagstraße zur Goethestraße (Bereich
der Haus Nrn. 2 und 4) führt das Halten auf der Fahrbahn oder mit zwei Rädern
auf dem Gehweg zur Andienung der im Bereich der Heuwaagpassage befindlichen
Geschäfte nach den bisherigen Beobachtungen regelmäßig zu massiven
Behinderungen des Busverkehrs, insbesondere im Begegnungsverkehr. Dem Grunde
nach wäre das Halten für Lieferzwecke zulässig, weil der Straßenzug Heuwaag-
und Goethestraße in einer Zone für ein eingeschränktes Haltverbot liegt. Um
dieser gegenüber dem Busverkehr contraproduktiven Verkehrsregelung Rechnung tragen
zu können, wird im Außenradius dieser Kurve ein absolutes Haltverbot
ausgewiesen, das im Innenbereich dieser Kurve aus denselben Gründen bereits
vorhanden ist.
Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt möchte dennoch in diesem Bereich von weiteren Pollersetzung Abstand nehmen, damit die Andienung der dortigen Geschäfte über den dort mehr als drei 3 Meter breiten Gehweg im Interesse eines behinderungsfreien Busverkehrs ermöglicht werden kann. Bei einer Pollersetzung würde den Geschäften jede Chance einer Andienung genommen werden. Für kurzfristige Lieferzwecke würde den Geschäften eine Ausnahmegenehmigung zum Halten auf dem Gehweg erteilt werden.
Anlagen: SPD-Fraktionsantrag vom 12.05.2011 Nr. 051 / 2011 (Anlage 1)
Schreiben des Zweckverbandes KVÜ vom 22.06.2011 (Anlage 2) und 23.01.2012
(Anlage 3)
1 Plan Pollersetzungen (Anlage 4)