Betreff
Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Erlangen: Zurückstellung des Antrags Nr. 001/2012 der ödp
Vorlage
30/007/2012
Aktenzeichen
III/30/ve001
Art
Beschlussvorlage

1. Der  Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Antrag der ödp Nr. 001/2012 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Es sollen Erfahrungsberichte anderer Kommunen, insbesondere der Landeshauptstadt München, abgewartet werden um entscheiden zu können, ob eine städtische Informationsfreiheitssatzung die gewünschte Verbesserung bei der „Transparenz“ der Stadtverwaltung bringen kann.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Es liegen bislang nur wenige und im Ergebnis unbefriedigende Erfahrungsberichte vor. Vielleicht ändert sich diese Situation 2012/2013.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Es ist richtig, dass in Erlangen in den Jahren seit 2006 von der ödp (08.02.2006) und von der Erlanger Linke (02.01.2009) jeweils beantragt wurde eine „Informationsfreiheitssatzung“(IFS) zu beschließen und dass diese Anträge jeweils keine Mehrheit gefunden haben.
Es ist weiterhin richtig, dass inzwischen größere und kleinere Kommunen solche Satzungen beschlossen haben.

Die ersten Erfahrungen (Stand: 10.11.2011) bayerischer Großstädte sehen so aus:

Würzburg: IFS seit 01.01.2011; wenig Anfragen; dezentrale Bearbeitung; Anonymisierung durch Aussondern oder Schwärzen.

Ingolstadt: IFS seit 01.03.2011; zentrale Bearbeitung durch das OBM-Büro; 2 Anfragen; Anonymisierung durch Aussondern oder Schwärzen.

Regensburg: IFS seit 01.04.2011; dezentrale Beantwortung; keine Angaben zur Anzahl der Anfragen; Anonymisierung durch Aussondern oder Schwärzen.

München: IFS seit 01.04.2011; dezentrale Bearbeitung; 10 Anfragen; Anonymisierung durch Aussondern oder Schwärzen.

Nürnberg: IFS seit 01.09.2011; dezentrale Bearbeitung; keine Angaben zur Anzahl der bisherigen Anfragen; Anonymisierung durch Aussondern oder Schwärzen.

Fürth: Entscheidung zurückgestellt bis Anfang März 2012 um Erfahrungen anderer Städte abzuwarten.
Augsburg: Noch keine IFS

 

Sonstige Erfahrungsberichte aus anderen Städten:

Stuttgart: keine IFS (Stand 10.11.2011)

Köln: 2008: 25 Anträge, davon 5 Ablehnungen; 2009: 51 Anträge, davon 1 Ablehnung.

Dortmund: 2003: 9 Anträge, davon 7 Ablehnungen; 2007: 13 Anträge, davon 1 Ablehnung; 2008: 6 Anträge, davon 0 Ablehnungen; 2009: 0 Anträge, davon 0 Ablehnungen.

Essen: 2008: 5 Anträge, davon 0 Ablehnungen; 2009: 3 Anträge, davon 2 Ablehnungen.

Düsseldorf: 2007: 77 Anträge, davon 4 Ablehnungen und 4 Teilablehnungen.; 2008: 80 Anträge, davon 2 Ablehnungen und 2 Teilablehnungen; 2009: 48 Anträge, davon 1 Ablehnung und 2 Teilablehnungen.

Mainz: 2009: 0 Anträge, davon 0 Ablehnungen

Schwerin: 2006: 8 Anträge; 2007: 12 Anträge; 2008: 55 Anträge; insgesamt 9 Ablehnungen, 9 teilweise Ablehnungen.

Bei diesen Angaben gegenüber der Stadt München wurde nicht immer unterschieden, ob Auskünfte nach den Umweltgesetzen oder dem Verbraucherinformationsgesetz oder gar nur Akteneinsicht nach den Verwaltungsverfahrensgesetzen enthalten sind. Erkennbar ist deshalb nur, dass der Informationsbedarf gering ist.

 

Eine Satzung der Stadt Erlangen könnte sich als kommunale IFS  jedenfalls nur auf einen Informationsanspruch der Erlanger Bürgerinnen und Bürger zu Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, nicht aber des übertragenen Wirkungskreises beziehen.

Auskunftsansprüche bestünden insbesondere nicht

-wenn die Informationen gesetzlich oder vertraglich geheim zu halten sind,

-wenn es sich um Geheimnisse Dritter, insbesondere nach den jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen um personenbezogene Daten, handelt,

-wenn es sich um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt,

-wenn es sich um Entwürfe u. ä. handelt,

-wenn gerichtliche oder behördliche Verfahrensabläufe gefährdet sein könnten,

-wenn der Schutz geistigen Eigentums entgegenstehen könnte,

-wenn die Informationen bereits aus allgemein zugänglichen Quellen (erlangen.de; Ratsinformationssystem u. a.) beschafft werden können.

 

Zur Beantwortung von Abgrenzungs- und Anonymisierungsfragen wäre qualifiziertes Personal erforderlich.

 

Regelungen hinsichtlich der Kosten müssten über eine Ergänzung des Kommunalen Kostenverzeichnisses vorgenommen werden (z. B. Gebühren ab 15 Euro bei Abschriften oder Einsichtnahmen und bis 500 Euro bei aufwendigeren Auskünften).

 

Die Landeshauptstadt München will bis Ende 2013 einen Erfahrungsbericht zum Vollzug ihrer IFS erstellen. Erlangen könnte diesen Bericht abwarten und bis dahin die erbetenen Auskünfte wie bisher und unter weit gehender Nutzung der Möglichkeiten des Internets (für jedermann) erteilen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

  x          werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: Antrag Nr. 001/2012 der ödp vom 04.01.2012