1.
Den Projektzielen für die wasserrechtliche und energiewirtschaftliche
Entwicklung des Klärwerkes bis 2030 wird zugestimmt;
2. der Entwässerungsbetrieb wird beauftragt, in einem ersten Schritt die technischen Möglichkeiten und Behandlungsmethoden in der Sitzung am 19.06.2012 aufzuzeigen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
·
Verlängerung der gehobenen Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser aus
dem Klärwerk nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes §§ 10, 57 und
60.
·
Umsetzung des Beschlusses des Stadtrates vom 08.12.2011.
·
Umsetzung des Beschlusses des Bau- und Werkausschusses für den
Entwässerungsbetrieb mit Protokollvermerk vom 19.07.2011.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Erarbeiten der wasserrechtlichen und energiewirtschaftlichen Ausbauziele bzw. Projektschwerpunkte zur:
· Sicherstellung der Reinigungsleistung und Optimierung der Verfügbarkeit unter Berücksichtigung der
· schrittweisen Erhöhung des Anteiles der Eigenstromerzeugung von derzeit rd. 50 % auf bis zu 95 – 100%.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nach
Abschluss der Maßnahmen des Ausbaukonzeptes 2008 – 2014 verfügt das Klärwerk in
den Bereichen Zulaufanlagen, Mechanik, biol. Stufe mit weitergehender
Abwasserreinigung und den Faulbehältern 1 + 2 über eine dem Stand der Technik
entsprechende Verfahrenstechnik und Bausubstanz.
Aus dem Erhalt dieses
Standards und im Hinblick auf die Erfordernisse der Energiewirtschaft ergeben
sich für den künftigen Betrieb des Klärwerkes neue Aufgabenstellungen.
3.1. Projektziele
· der verbliebene Altbestand (Schlammentwässerung,
Klärgasanlage, Maschinenhaus, Werkstätten), ist verfahrenstechnisch an das erreichte Niveau gemäß Stand der Technik
heranzuführen, und
·
für die Gesamtanlage ist ein Energiemanagement aufzubauen.
3.2.
Projektstruktur
·
wasserrechtliche
Vorgabe:
Verlängerung
der gehobenen Erlaubnis für die Einleitung der Abwässer aus dem Klärwerk unter
Berücksichtigung der zu erwartenden Auflagen zur Einführung / Vorhaltung
innovativer Technologien wie z.B. 4.
Reinigungsstufe für Arzneimittel und endokrine Stoffe, Teilstrombehandlungen
und Phosphorrückgewinnung.
·
energiewirtschaftliche
Vorgabe:
Erfassung,
Bewertung und Umsetzung von Einsparpotenzialen im Bereich der gesamten Motor –
und Antriebstechnik, die sich aus der Erhöhung der Wirkungsgrade – Sanierung
oder Erneuerung -, der Vergleichmäßigung des Leistungsbezuges und der Senkung
von Bezugsspitzen ergeben und gleichzeitig den Anteil der Eigenstromerzeugung
bis zum max. – Wert erhöhen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Bearbeitung erfordert
die Mitwirkung eines Objektplaners mit anteiligen Grundleistungen aus dem Leistungsbild
der Leistungsphase 1 / Grundlagenermittlung nach HOAI 2009.
Der
Aufwand wird mit rd. 25.000.- € veranschlagt.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Sk 07009
sind nicht vorhanden
Anlagen: ---