Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen zur Umgestaltung der Mozartstraße zwischen Siebold- und Gebbertstraße zu erarbeiten.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Erlangen Beiträge von Grundeigentümern erhoben werden müssen, wenn die Umbau-Planungen realisiert werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Es sollen Planungen zur Umgestaltung der Mozartstraße zwischen Siebold- und Gebbertstraße erarbeitet, fachlich abgestimmt und mit den Bürgern diskutiert werden (siehe Anlage 1).
Dabei sollen die Mängel und verkehrlichen Probleme, die u. a. in der 1. Bürgerbeteiligung erörtert wurden, beseitigt werden. Es sollen zeitgemäße und sichere Verkehrsanlagen entstehen. Die Attraktivität des Straßenraumes soll durch geeignete Gestaltung erhöht werden. Der Straßenraum soll aufgewertet werden, beispielsweise durch Bäume und neue Beläge.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Nach der Straßenzustandsbewertung des Tiefbauamtes über das gesamte Straßennetz Erlangens befindet sich die Fahrbahn der Mozartstraße in einem baulich schlechten (Anlage 2: Gelb) bis sehr schlechten (Anlage 2: Rot) Zustand.
Bohrkernentnahmen des Tiefbauamtes haben gezeigt, dass in den Fahrbahnbereichen lediglich eine Gesamtdicke der Asphaltschichten zwischen ca. 5 cm und 15 cm vorhanden ist. Verdrückungen, Aufbrüche, Netzrisse, etc. sind als Folge dieses, für die vorhandene Verkehrsbelastung und damit für die Funktion dieser Straßenabschnitte im Straßennetz, unzureichenden Fahrbahnaufbaus in zunehmendem Maße erkennbar (siehe Anlage 3).
Eine Beseitigung dieser Schäden mittels Erneuerung der Fahrbahndecke ist technisch und wirtschaftlich nicht mehr möglich, sondern kann nur im Rahmen eines Vollausbaus erfolgen.
Gemäß des BWA-Beschlusses 66/102/2011 vom 10.05.2011 (Beschluss des Erhaltungsprogramms 2012 - 2014, Straßenerneuerungsmaßnahmen) ist die Mozartstraße neben 16 weiteren benannten Straßen und Straßenabschnitten als dringende Straßenerneuerungsmaßnahme vorgesehen (siehe Anlage 4).
Das Arbeitsprogramm 2012 der Ämter 61 und 66 enthält für die Jahre 2012-2014 die Planung und Durchführung der Umgestaltung der Mozartstraße zwischen Sieboldstraße und Gebbertstraße.
Im aktuellen Entwurf der Kämmerei zum Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 ist hierfür folgende HH-Mittelbereitstellung vorgesehen:
2012: 20.000 € Planungskosten
2013: 350.000 € 1. BA. Sieboldstraße bis Werner-v.-Siemes-Straße
2014: 400.000 € 2. BA. Werner-v.-Siemens-Straße bis Gebbertstraße
Am 11. Januar 2012 wurde gemäß UVPA-Beschluss 61/015/2011 eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vor Beginn der Planungen zur Mozartstraße durchgeführt. Obwohl sich auf der Mozartstraße viele Unternehmen und wenig Wohnbebauung befindet, wurden ca. 100 Grundeigentümer und Anwohner schriftlich eingeladen. Zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung sind 4 Bürger bzw. Unternehmensvertreter erschienen.
Die Diskussion mit den anwesenden Bürgern bzw. Unternehmensvertreter war sehr konstruktiv. Den Anwesenden wurde der schlechte Straßenzustand und die Notwendigkeit der Baumaßnahme erklärt, ihnen wurde der vorgesehene Projektablauf und eine Bestandsaufnahme der Mozartstraße vorgestellt. Anschließend wurden zahlreiche verkehrliche, bauliche und gestalterische Mängel und Probleme in der bestehenden Mozartstraße von den Bürgern zusammengetragen. Diese sollen bei der Planung, soweit möglich, berücksichtigt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
11.01.2012:
· Es wurde eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Jahr 2012:
· Es sollen Planungen zur Umgestaltung der Straße erarbeitet werden.
· Es soll eine 2. Bürgerbeteiligung stattfinden, in der die Planungen vorgestellt werden.
· Die abgestimmte Planung wird dem UVPA zum Beschluss vorgelegt.
Jahr 2013:
· Der 1. Abschnitt der Straße soll umgebaut werden.
Jahr 2014:
· Der 2. Abschnitt der Straße soll umgebaut werden.
Nach Abschluss:
· Nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Erlangen müssen Beiträge von den betroffenen Grundstückseigentümern für den Straßenumbau erhoben werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind gemäß Entwurf des Investitionspgramms bei
IvP-Nr. 541.125 wie oben dargestellt vorgesehen
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Übersichtsplan
Anlage 2 – Straßenzustandbewertung
Anlage 3 – Foto der Fahrbahn
Anlage 4 – BWA-Beschluss 66/102/2011