Die Verwaltung hat gemäß
Fraktionsantrag Nr. 124/2011der ÖDP den Vorschlag, jede 2. Straßenleuchte
zeitweise auszuschalten, geprüft.
Wie im Sachbericht dargelegt, kann eine Umsetzung nicht empfohlen werden.
Bereits praktizierte und zukünftig geplante Energiesparmaßnahmen bei der
städtischen Straßenbeleuchtung sind im Sachbericht dargestellt.
Der Sachbericht hat den Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnis gedient. Der Fraktionsantrag Nr. 124/2011 gilt somit als bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Energieeinsparung bei der Straßenbeleuchtung
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
zeitweise Abschalten jeder 2. Straßenleuchte, ausgenommen Kreuzungsbereiche
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Verwaltung prüft den
Vorschlag der ödp-Fraktion und erläutert die geplante Vorgehensweise der
Verwaltung.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind ab 2011 bis 2015 auf IvP-Nr.
545.603 (Sonderprogramm Energieeffizienz
Straßenbeleuchtung)
i.H.v. 200.000,- € p.a. vorhanden
sind nicht vorhanden
Sachbericht
Allgemeines
Die allgemeine
Straßenbeleuchtung ist in Art. 51 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und
Wegegesetz –
BayStrWG – geregelt. Demnach haben die Gemeinden zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb der geschlossenen Ortslage nach
ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten. Die
Beleuchtung der öffentlichen Straßen gehört in den Kreis der gemeindlichen
Pflichtaufgaben.
Je nach Charakter,
Größe und Leistungsfähigkeit der Gemeinden können sich Unterschiede bei der
Wahrnehmung und Gestaltung der Straßenbeleuchtung ergeben.
Energieeinsparungen bei der
Straßenbeleuchtung durch Abschaltung
Abschaltung von
Straßenleuchten in innerstädtischen Bereichen
Im innerstädtischen
Bereich mit hohem Verkehrsaufkommen und möglichen sozialen Brennpunkten sind
bei Abschaltungen von Straßenbeleuchtungsanlagen die Verkehrssicherheit und die
Sicherheit der Bürger (u.a. vor Vandalismus, Kriminalität) nicht mehr
gewährleistet. Speziell für Fußgänger gibt die Straßenbeleuchtung ein
generelles, subjektives Sicherheitsgefühl.
Frühere
Überprüfungen in Erlangen kamen zum Ergebnis, dass nur in städtischen Randbereichen
ohne Konfliktstellen und mit reinem Fahrzeugverkehr Abschaltungen verantwortet
werden können. Dementsprechend wurde die
Straßenbeleuchtung auf dem Büchenbacher Damm und im Bereich der
Kurt-Schumacher-Str. (südlich Staudtstraße) seit 2002 (190 Leuchtstellen)
dauerhaft außer Betrieb genommen. Darüberhinausgehende Abschaltungen von
Straßenleuchten im Stadtgebiet wurden aus v.g. Gründen nicht weiterverfolgt.
Abschalten jeder
2. Leuchte
Sofern sich, wie im
Fraktionsantrag ausgeführt, Gemeinden für eine stundenweise Abschaltung von
Straßenleuchten (z.B. 23:00 bis 5:00 Uhr) entschieden haben, sind solche Straßenlaternen
innerhalb geschlossener Ortschaften, die nicht die ganze Nacht brennen, mit
einem roten Ring (Zeichen 394 StVO) zu kennzeichnen.
Die Beleuchtungsanlagen
entsprechen nach dem Abschalten jeder 2.
Leuchte nicht mehr den Vorgaben der Richtlinien
für Straßenbeleuchtungsanlagen (DIN EN 13201), da die erforderliche
Gleichmäßigkeit der Beleuchtung nicht mehr gegeben ist.
Bei einer Abschaltung jeder zweiten Leuchte entstehen zwischen zwei leuchtenden
Straßenlampen "dunkle Löcher". Das Auge, zum Beispiel eines Autofahrers,
fokussiert dann bereits die nächste Leuchte, da es dem schnellen
Hell-Dunkel-Wechsel nicht folgen kann. Personen oder Hindernisse, die sich im
Bereich der ausgeschalteten Leuchte befinden, werden so vom Auge eines
Kraftfahrers, trotz eingeschaltetem Licht am Fahrzeug, nicht rechtzeitig wahrgenommen.
Es kann somit zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommen. Das Argument,
dass jedes Auto über eine eigene Beleuchtung verfügt und man deswegen die
Straßenbeleuchtung folgenlos reduzieren könnte, greift hier nicht, da das
Abblendlicht nur für die Beleuchtung einer Distanz bis zu
40 m ausgelegt ist.
Zeitweise Abschaltungen jeder 2. Straßenleuchte erfordern i.d.R. einen relativ
hohen Änderungsaufwand an den Schaltanlagen und elektrischen Installationen.
Die zu erbringenden Vorleistungen
amortisieren sich durch die erwarteten Energieeinsparungen i.d.R. erst nach
mehreren Jahren.
Derartige Sparversuche, die die Sicherheit
der Verkehrsteilnehmer gefährden, sollten unbedingt vermieden werden.
Abschaltungen jeder
2. Leuchte in mit Erlangen vergleichbaren Kommunen in Bayern sind nicht
bekannt.
Abschalten von
Lampen in mehrlampigen Leuchten
Aus
Wirtschaftlichkeitsgründen sind in Erlangen
bei den energiesparenden Natriumdampflampen-Leuchten (Anteil rd. 65 %)
nur noch 1-lampige Leuchten in Betrieb. Der Anteil der 1-lampigen Leuchten wird
sich durch den Austausch von Leuchten, welche mit ineffizienten
Quecksilberdampflampen bestückt sind (HQL- Leuchtentausch, ca. 2800 Leuchten im
Zeitraum 2011 bis 2015), weiter erhöhen. Bei älteren Straßenbeleuchtungen mit
Leuchtstofflampen (Anteil rd. 15 %) sind noch 2-lampige Leuchten in Betrieb.
Aufgrund der geringen Beleuchtungsniveaus der i.d.R. überalterten,
erneuerungsbedürftigen Leuchtstofflampen-Anlagen mit meist übergroßen
Lichtpunktabständen besteht keine Möglichkeit für verkehrsverträgliche
Abschaltungen.
Haftungsrechtlicher
Aspekt
Um
Schadensersatzforderungen zu vermeiden sind bei Planung und Betrieb der
Straßenbeleuchtung die einschlägigen DIN EN – Vorschriften, insbesondere die
Richtlinie „ DIN EN 13201, Straßenbeleuchtung“ zu beachten.
In Erlangen praktizierte und zukünftig
geplante Energieeinsparungen:
Leistungsreduzierung
an geeigneten Verkehrsstraßen
Seit rd. 20 Jahren erfolgt in Erlangen an geeigneten Verkehrsstraßen,
welche mit energieeffizienten Natriumdampfhochdrucklampen ausgerüstet sind, in
der Zeit von 21:00 Uhr bis 5:30 Uhr mittels zentraler Steuerung eine Reduzierung der Lampenleistung auf rd.
50 % der Ausgangsbeleuchtungsstärke. Bei solchen Energieeinsparungsmaßnahmen kann die
für eine sichere Verkehrsführung notwendige Gleichmäßigkeit der Beleuchtung
eingehalten werden. Leistungsreduzierungen sollen auch zukünftig in Erlangen bei Neu- und Umbaumaßnahmen,
soweit beleuchtungstechnisch sinnvoll und sich die technischen Voraussetzungen wirtschaftlich herstellen
lassen, zum Einsatz kommen
(Anwendungsbeispiele: Adenauerring, Allee Am Röthelheimpark, Äußere
Brucker Straße, Baierdorfer Straße, Güterbahnhofstraße, Komotauer Straße;
geplant 2012 : Paul-Gossen-Straße)
Einsatz moderner
Lichtsteuersysteme
Moderne, digitale
Lichtsteuersysteme erlauben die individuelle Regelung einzelner Lichtpunkte.
Die Straßenbeleuchtung kann damit nach den tageszeitlichen Erfordernissen
und Verkehrsaufkommen geregelt werden.
Derartige Anlagen sind in der Anschaffung kostenintensiv. Mit der bereits
beauftragten Erneuerung der
Unterführungsbeleuchtung in der Westl. Stadtmauerstraße, sollen erste
Erfahrungen mit einer modernen Lichtsteuertechnik beim Einsatz von
LED-Tunnelleuchten gesammelt werden. Es handelt sich dabei um eine Fördermaßnahme,
welche vom Bundesumweltministerium, wie beantragt, mit 40% der förderfähigen
Kosten bezuschusst wird. Die Energieeinsparungen betragen 60% (Förderkriterium)
gegenüber der Bestandsanlage.
Einsatz von
LED-Leuchten
Seit ca. 2 Jahren
werden LED-Leuchten in Erlangen in
ausgewählten Bereichen eingesetzt. Derzeit befinden sich rd. 50 Stück
LED-Leuchten im Einsatz (z.B. Böttigersteig, Jägerstraße, Frankestraße, Weg östl. Heinrich-Lades-Halle, Weg östl.
Röthelheimbad).
Ein
flächendeckender Einsatz von LED-Leuchten ist derzeit noch nicht
wirtschaftlich. Die Entwicklung bei den LED-Leuchten verläuft jedoch rasant. In
den nächsten Jahren werden sinkende Preise und weitere innovative Fortschritte
bei den LED-Leuchten z.B. längere Lebensdauer, Steigerung der Energieeffizienz
sowie Verbesserungen bei den Betriebsgeräten erwartet. Wegen des (noch) hohen
Preises der LED-Leuchten, der veranschlagten Lebensdauer von ca. 12 Jahren
(gegenüber 30 Jahren bei Leuchten mit Natriumdampflampen) und der z.T. noch
unzureichenden Modularität der Leuchtenkomponenten wird von einem Zeithorizont
von ca. 5 Jahren ausgegangen bis auf dem Markt LED-Leuchten für den flächendeckenden
Einsatz in Wohn - Anlieger – und Verkehrsstraßen zur Verfügung stehen. Schwerpunktmäßig
sollen in den nächsten Jahren bei der Erneuerung von überalterten Leuchten
energieeffiziente Leuchten bestückt mit Natriumdampfhochdrucklampen zum Einsatz
kommen.
Für ausgewählte
Bereiche, z.B. bei der Innenstadtgestaltung, wird vom Fachamt in Verbindung mit
den beteiligten Ämtern geprüft, ob Beleuchtungsmaßnahmen bereits früher wirtschaftlich
mit LED-Leuchten realisiert werden können.
Reduzierung des
Stromverbrauchs in Nürnberg durch Einsatz von LED-Leuchten
Die Stadt Nürnberg
ersetzt in 2011/ 2012 bei ca. 1.800 Leuchtstellen in ausgewählten Straßen mehrlampige Leuchten
(Quecksilberdampf- und Leuchtstofflampenleuchten) durch LED-Leuchten kleiner
Leistung (z.B. 17 Watt). In Nürnberg
stehen meist in Vorortstraßen für den
v.g. LED- Leuchtentausch ausreichend
Leuchtstellen mit geeigneten Lichtpunkthöhen (ca. 4 m) und lichttechnisch
brauchbaren Leuchtenabständen zur
Verfügung, sodass dafür in Nürnberg die Förderkriterien des Bundesumweltministeriums (60 %
Energieeinsparung) erreicht werden können und eine Bezuschussung von 40% der
förderfähigen Kosten möglich ist.
Die Situation des
LED-Leuchtentausches in Nürnberg ist auf
Erlangen nicht übertragbar, da geeignete
räumlich zusammenhängende Leuchtenstandorte, welche die v.g. Kriterien erfüllen
für die zur Zeit in Erlangen durchzuführenden Erneuerungen von Leuchten nicht
zur Verfügung stehen. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten werden
derzeit beim HQL-Leuchtenaus-tausch rd. 40 % Energieeinsparung pro Leuchte ohne
Qualitätseinbußen erreicht.
Die in Nürnberg zum Einsatz kommenden LED-Leuchten werden z.Zt. auch in
Erlangen erprobt (Fuß-/ RW Neumühlsteg).
Zukünftige
Energieeinsparungen mit LED-Leuchten
durch zeitweise Beleuchtungsabsenkung
Ein Beispiel für
zukünftige Energieeinsparungen zeigt die
Muster-LED-Beleuchtung am Weg auf der Ostseite des Röthelheimbades (6 Leuchten,
seit Dezember 2011 in Betrieb). Die autarken, mehrstufig programmierbaren
Regeleinheiten in den LED-Leuchten
senken in vorliegendem Fall in der Zeit von 22:00 bis 4:00 Uhr die
Beleuchtungsstärke und damit den Energieverbrauch der LED-Leuchten selbständig
– ohne kostenintensive Steuerung von außen - um 50 % ab. Eine solche Technik
kann zukünftig, anstelle der nicht verkehrsgerechten und in Erlangen daher
nicht praktizierten Abschaltung jeder 2. Leuchte, bei Neubau und Erneuerung der
Straßenbeleuchtung in geeigneten Straßen und Wegen zusätzliche Energieeinsparung
realisieren.
Lichtverschmutzung
In Erlangen wird
bei Neubauten bzw. Erneuerungen durch den Einsatz von neuen effizienten
Leuchten mit lichtlenkender Spiegeltechnik und insektenfreundlichen Lampen das
Licht möglichst nur dorthin gebracht wo es auch benötigt wird. Unnötige
Lichtimmissionen („Lichtverschmutzung“) werden vermieden. Ältere Leuchten mit
rundumabstrahlender Charakteristik werden im Laufe der kommenden Jahre, sofern
die benötigten Haushaltsmittel für Erneuerungen bereitgestellt werden, durch
effizientere, in den unteren Halbraum abstrahlende Leuchten ersetzt werden.
Bisherige
Energieeinsparungen bei der Straßenbeleuchtung und notwendige Zukunftsinvestitionen
Der aktuelle Stand
der Straßenbeleuchtung und die in den letzten 30 Jahren realisierten sowie die
in den kommenden Jahren geplanten Maßnahmen zur Energieeinsparung wurden im
UVPA vom 20.09.2011 bereits ausführlich behandelt.
In den
vergangenen 30 Jahren konnte die
durchschnittliche Anschlussleistung pro Leuchtstelle um ca. 30 % von 158 Watt
(Stand 1980) auf 113 Watt (Stand 2011) reduziert werden. Vergleichende
Untersuchungen (z.B. Wibera-Institut 2010) zeigen, dass die Kennzahlen der
Straßenbeleuchtung in Erlangen im üblichen Rahmen liegen.
Die Umsetzung
des HQL-Leuchtentausches (ca. 2.800 Leuchten)
im Zeitraum bis 2015 (Investition rd. 200.000,- €/ Jahr) wird zusätzliche
Energieeinsparungen von ca. 12 % bzw.
rd. 100.000,-€
/Jahr ergeben.
Derzeit sind rd. 12.200 Leuchtstellen mit einem jährlichen
Stromverbrauch von 5.725.000 kWh in Betrieb. Um den Substanzerhalt zu
gewährleisten ist es aufgrund der zunehmenden Überalterung in den nächsten 20 Jahren erforderlich rd.
8.000 Leuchten und 6.700 Lichtmasten sowie vsl. 120 km
Straßenbeleuchtungserdkabel zu erneuern. Überschlägig wurde für das 20-jährige
Erneuerungsprogramm ein Investitionsbedarf von ca. 800.000- €/Jahr ermittelt.
Durch kontinuierliche, ausreichende Investitionen in die Erneuerung der
überalterten Straßenbeleuchtung bietet sich die Möglichkeit fortlaufend
Einsparpotentiale zu realisieren und damit Kosten zu senken. Die Mittel wurden
zum Haushalt angemeldet.
Vergleich mit
Stromverbrauch der städtischen Gebäude
Im Fraktionsantrag
wird Bezug auf den Stromverbrauch der städt. Gebäude genommen (2010: 7,01 Mio.
kWh). Im Vergleich zum in den letzten 10 Jahren stetig gestiegenen Stromverbrauch
der städt. Gebäude, konnte bei der Straßenbeleuchtung, trotz Zunahme der betriebenen Leuchtstellen um
4,3%, der Stromverbrauch um 11 % reduziert werden (2001: 6,37 Mio. kWh; 2011:
5,72 Mio. kWh).
Anlagen: Fraktionsantrag