Der Entwurf des 1. Deckblattes
zum Bebauungsplan Nr. 409_BA I der Stadt Erlangen – Nahversorgungszentrum Büchenbach-West – mit integriertem
Grünordnungsplan in der Fassung vom 19.01.2012
mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Der Eigentümer des Objekts Nahversorgungszentrum Büchenbach im I.
Bauabschnitt ist mit Erweiterungswünschen seines Gebäudebestandes an die
Verwaltung der Stadt Erlangen herangetreten. Um angesichts der Erweiterung des
Nahversorgungszentrums Büchenbach durch den II. Bauabschnitt auch die
Discounter-Filiale im I. Bauabschnitt in einem wettbewerbsfähigen Zustand zu
erhalten, wird eine Vergrößerung der Verkaufsfläche um maximal 150 qm
angestrebt. Die Erweiterung soll im westlichen Bereich erfolgen und
gleichzeitig die bisherige Gebäuderückseite gestalterisch und funktional aufwerten.
Der ursprüngliche Bebauungsplan sieht für den Geltungsbereich eine
Mischgebietsnutzung vor. Durch die Aufstellung des Deckblattes wird der
rechtsverbindliche Bebauungsplan den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst. Nrn. 440/202 und 576/34 und Teilflächen aus den Grundstücken Flst. Nrn. 440/197, 576 und 609/3 – jeweils der Gemarkung Büchenbach.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von
2003 ist das Plangebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Das 1. Deckblatt
zum Bebauungsplan mit der geplanten Festsetzung eines Sondergebiets
Einzelhandel steht der Darstellung im FNP entgegen.
Eine Änderung des FNP ist daher
erforderlich, um anstatt der gemischten Baufläche eine Sonderbaufläche
Einzelhandel darzustellen und damit dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes
aus dem FNP gem. § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung zu tragen.
Als Bebauungsplan der Innenentwicklung wird
das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 409 BA I im beschleunigtem Verfahren
gem. § 13 a BauGB aufgestellt; die Änderung des FNP erfolgt daher als Anpassung
im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Die geordnete
städtebauliche Entwicklung der Stadt Erlangen wird nicht beeinträchtigt.
d) Landesplanerische
Überprüfung
Die Landesplanerische Überprüfung (auch für die Erweiterungen im I. Bauabschnitt) erfolgte nach Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken als zuständige Landesplanungsbehörde bereits im Wege eines sog. Vereinfachten Raumordnungsverfahrens parallel zum Bebauungsplanverfahren des südlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 409_BA II im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Nahversorgungszentrums.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 409 / BA I –
Nahversorgungszentrum Büchenbach-West – der Stadt Erlangen mit integriertem
Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Verfahren
Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 17.05.2011 beschlossen, für die Grundstücke Flst. Nrn. 440/202 und 576/34 und Teilflächen aus den Flst. Nrn. 440/197, 576 und 609/3 - jeweils der Gemarkung Büchenbach - den Bebauungsplan Nr. 409_BA I – Nahversorgungszentrum Büchenbach-West – durch das 1. Deckblatt nach den Vorschriften des BauGB zu ändern.
Unterrichtung der
Öffentlichkeit
Die Öffentlichkeit konnte sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der allgemeinen Dienststunden im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung (Gebbertstraße 1, 3. Stock, Zimmer 304) unterrichten und vom 14.11.2011 bis einschließlich 25.11.2011 zur Planung äußern.
Hierbei wurden keine planungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.
Frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Da die Aufstellung des Deckblatts im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgt, entfällt die frühzeitige Behördenbeteiligung. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
b) Städtebauliche Ziele
·
Der Bebauungsplan sieht bisher ein Mischgebiet vor.
Mit der Aufstellung des 1. Deckblattes und der Festsetzung als Sondergebiet
Nahversorgungszentrum (analog dem südlich angrenzenden Bauabschnitt II) kann
zudem die ausschließliche Nutzung der Fläche als Nahversorgungszentrum
entsprechend des städtebaulichen Einzelhandelskonzeptes (SEHK) gesichert
werden. Eine Mischgebietsnutzung entspricht weder dem planerischen Willen der
Stadt Erlangen noch dem Wunsch des Eigentümers.
·
Im
Zusammenhang mit der geringfügigen Erweiterung an der derzeitigen Rückseite des
Discountmarktes kann diese Fassade gestalterisch und funktional aufgewertet und
besser in das neue Gesamtzentrum - das derzeit durch die Umsetzung des II. Bauabschnittes
entsteht - eingebunden werden, z.B. auch durch einen möglichen weiteren Eingang
an dieser Stelle.
·
Das Nahversorgungszentrum verbessert nachhaltig die
fußläufige Versorgung der umgebenden Wohnbevölkerung in Büchenbach-West, dessen
Bedarf auch im neuen Städtebauliches
Einzelhandelskonzept Erlangen (SEHK) von
2011 konstatiert wird und den dort genannten Handlungsempfehlungen zum
Einzelhandelsangebot entspricht.
Im Einzelnen setzt sich das derzeit bestehende Einzelhandelszentrum
incl. zukünftiger Erweiterung hinsichtlich Sortimenten und Höchstwerten für die
Verkaufsfläche (VK) wie folgt zusammen:
Gebäude
A (Lebensmittel- und Getränkemarkt):
1. Nahrungs- und Genussmittel mit einer Verkaufsfläche (VK) von maximal 1150 m²,
2. Getränke mit einer höchstzulässigen
Verkaufsfläche von 260 m².
Gebäude B (Laden- und
Dienstleistungszeile):
1. Nahrungs-
und Genussmittel mit einer Verkaufsfläche (VK) von maximal 200 m²,
2.
Zeitschriften u. Schreibwaren mit einer höchstzulässigen Verkaufsfläche
von 100 m²
3. sowie kundenorientierte
Dienstleistungsbetriebe (wie z.B. Frisör, Reinigung, Schnei-
derei, Reisebüro, Geldinstitut,
Versicherungsagentur, Fahrschule) und
4. Schank- und
Speisewirtschaften.
Ausnahmsweise zulässige
Einzelhandelsbetriebe:
Ausnahmsweise zulässig sind
Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten der
"Erlanger Liste" mit einer maximalen Verkaufsfläche von jeweils 50
m², insgesamt jedoch nicht mehr als 100 m².
Verkehrserschließung /
Verkehrsanbindung
Die Zu- und Abfahrt für den Kunden- und
Besucherverkehr zum Parkplatz des I. Bauabschnittes erfolgt über eine
festgesetzte Grundstückszufahrt ausschließlich über die Mönaustraße von Osten
her. Die LKW-Anlieferung zu den Rampen des Super- / Discountmarktes erfolgt
tangential entlang der Nordseite dieses Gebäudes. Die spätere Ausfahrt der
Lastkraftwagen erfolgt dann über die neue Einmündung zum Adenauerring. Die Einrichtungen
in der Ladenzeile werden ebenfalls über die Stellplatzanlage von der Mönaustraße
aus beliefert.
Es werden
insgesamt 122 oberirdische Kfz-Stellplätze für Kunden und Mitarbeiter vorgesehen.
Darüber hinaus werden zukünftig insgesamt ca. 30 - 42 Fahrradstellplätze an
verschiedenen Stellen angeboten.
c) Umweltprüfung
Da die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB erfolgt, entfällt die Umweltprüfung.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
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Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich