Betreff
Geplante Errichtung eines Factory-Outlet-Centers "Herrieden Fashion Outlet", Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens und des Raumordnungsverfahrens
Vorlage
611/133/2012
Aktenzeichen
VI/611 T. 1335
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Die Oberste Landesplanungsbehörde hat mit Bescheid vom 20.12.2011 den Antrag der Stadt Herrieden auf Abweichung von einem Ziel des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern 2006 abgelehnt.

Das Raumordnungsverfahren (ROV) für das geplante Factory Outlet Center (FOC) „Herrieden Fashion Outlet“ kommt daher am 10.01.2012 zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben den Erfordernissen der Raumordnung nicht entspricht.

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


1. Raumordungsverfahren

Die Fa. Carlo Colucci GmbH & Co. KG beabsichtigt, an der Ausfahrt Herrieden der BAB 6 Nürnberg – Heilbronn ein FOC zu errichten. Hierzu wurde von dem Unternehmen am 09.01.2008 die Einleitung eines ROV für eine Verkaufsfläche von ca. 8.100 m² beantragt.

 

Die Stadt Erlangen hat in ihrer Stellungnahme vom 26.03.2008 (siehe Anlage 2) gegenüber der Regierung von Mittelfranken das Vorhaben aus raumordnerischer Sicht und da aufgrund seines geplanten Einzugsbereichs negative Auswirkungen auf die Innenstädte der Städteachse Nürnberg/ Fürth/Erlangen/Schwabach zu erwarten sind, abgelehnt.

 

Das ROV ruhte bis zum Vorliegen des Ergebnisses des Zielabweichungsverfahrens.

 

2. Zielabweichungsverfahren

Die Stadt Herrieden hat am 11. Juli 2008 eine Abweichung vom Ziel B II 1.2.1.2 des LEP, betreffend die fehlende Orientierung am Verflechtungsbereich des innerstädtischen Einzelhandels und damit die Beeinträchtigung der verbrauchernahen Versorgung und die Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte, beantragt.

 

Zur Vorbereitung der Entscheidung über den Antrag auf Zielabweichung hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT) als Oberste Landesplanungsbehörde der Stadt Erlangen ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die Stadt Erlangen hat sich mit Schreiben vom 18.05.2011 (siehe Anlage 3) u.a. mit Verweis auf die Ziele des Städtebaulichen Einzelhandelskonzepts (SEHK) erneut gegen das Vorhaben ausgesprochen.

 

Die Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen im gemeinsamen Oberzentrum Nürnberg/Fürth/ Erlangen wurden im Zielabweichungsverfahren nicht mehr eigens untersucht, nachdem bereits die zu erwartenden Beeinträchtigungen für die näher zum Vorhaben gelegenen Zentren als beachtlich angesehen wurden.

 

 

3. Ergebnisse

Mit Bescheid vom 20.12.2011 hat das StMWIVT den Antrag der Stadt Herrieden auf Zielabweichung abgelehnt, weil eine Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten nicht vertretbar sei und die Grundzüge der Planung berühre.

 

Da dem Vorhaben die einzelhandelsrelevanten Ziele der Regional- und Landesplanung entgegenstehen und eine Abweichung von den Zielen des LEP nicht in Betracht kommt, fällt die landesplanerische Beurteilung vom 10.01.2012 als Ergebnis des ROV negativ aus.

 

Den Stellungnahmen der Stadt Erlangen ist damit entsprochen.


Anlagen:        1 Übersichtsplan Lage im Raum

2 Stellungnahme Raumordnungsverfahren FOC Herrieden 26.03.2008

                        3 Stellungnahme Zielabweichungsverfahren FOC Herrieden 18.05.2011