Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.
Der Entwurf des 3. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. T 244a – Vogelherd
Süd-West – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung
in der Fassung vom 26.07.2011 wird entsprechend ergänzt.
Da die vorgebrachten Stellungnahmen nur redaktioneller Art sind, wird er in
geänderter Fassung (Fassung vom 20.12.2011) gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Die derzeit
ungenutzten Grundstücke im Quartier am Vogelherd sind als Brachfläche
städtebaulich unzuträglich. Sie sollen für eine künftige Nutzung (hier:
Wohnbebauung) gesichert werden.
Mit Aufgabe der
Nutzung durch die Fernsehanstalt „Franken Fernsehen“ ist eine städtebauliche
Brachfläche entstanden, deren geplante neue Nutzung als Wohnbaufläche
stadtplanerisch in hohem Maße wünschenswert ist.
Das derzeit
rechtsverbindliche 1. Deckblatt zum Bebauungsplan T 244a – Vogelherd – weist in
diesem Quartier ein Sondergebiet „Medienbetriebe“ aus. Festgesetzt ist u.a. die
Art der Nutzung durch Betriebe und Einrichtungen des Wirtschaftszweiges
Information und Bildung, wobei eine Wohnnutzung nur im untergeordneten Umfang
zugelassen ist. Auf Basis dieses 1. Deckblattes wurde die Nutzung durch die
Fernsehanstalt „Franken Fernsehen“ genehmigt.
Nachdem diese
Nutzung vor Jahren aufgegeben wurde und die hier befindlichen Gebäude
leerstehen, versuchte die Grundstückseigentümerin erfolglos einen geeigneten
Nachmieter zu finden.
Neue Überlegungen zur wirtschaftlichen Nutzung dieses Areals sehen eine
Bebauung mit seniorengerechten und barrierefreien Wohnungen und mit
Einfamilienhäusern als Reihenhausgruppen bzw. Doppelhäusern vor. Diese
ausschließliche Wohnnutzung ist auf Basis der derzeit bestehenden
planungsrechtlichen Rahmenbedingungen nicht genehmigungsfähig, da die
umfangreichen Befreiungstatbestände die Grundzüge der städtebaulichen Planung
berühren. Daher ist es erforderlich, dieses Quartier zu überplanen und hierbei
insbesondere Fragen der Erschließung und des Schallschutzes zu regeln. Die
angedachte Wohnnutzung in diesem Gebiet soll einen Beitrag zur Befriedigung der
Wohnraumnachfrage – auch für die Gruppe der Seniorinnen und Senioren – im Stadtteil
Tennenlohe leisten.
Die vorliegende
Planung mit 21 Einfamilienhäusern als Reihen- bzw. Doppelhäuser sowie mit
seniorengerechten, barrierefreien Geschosswohnungsbauten (bis zu 16 Wohneinheiten)
soll zum Einen die benachbarte, östlich angrenzende Reihenhausstruktur aufnehmen
und fortführen und zum
Die
Höhenentwicklung der Gebäude soll mit 2 Vollgeschossen festgeschrieben werden,
in Teilbereichen ist ein 3. Vollgeschoß als zurückgesetztes Staffelgeschoß
möglich.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den
Flst.-Nrn. 534/79, 535, 535/3, 536/4, 537/2 und 538/2 sowie Teilflächen der
Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 534/3 und 534/77 der Gemarkung Tennenlohe.
Die Grundstücke befinden sich mit Ausnahme der öffentlichen Verkehrsflächen
(534/3, 534/77, 535/3 und 536/4) im Privatbesitz.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Sonderbaufläche „Medien“ dargestellt. Das 3. Deckblatt zum Bebauungsplan mit der geplanten Nutzung als Allgemeines Wohngebiet steht der Darstellung im FNP entgegen.
Eine Änderung des FNP ist daher erforderlich, um im Plangebiet eine Wohnbaufläche festzusetzen.
Die Änderung erfolgt im Wege der Berichtigung des FNP gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 3. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. T 244a der Stadt Erlangen – Vogelherd Süd-West – mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Verfahrensstand
Der Umwelt-, Verkehrs- und
Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 20.09.2011 den Entwurf des 3.
Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. T 244a – Vogelherd Süd-West – in der Fassung
vom 26.07.2011 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Deckblattes zum Bebauungsplan mit Begründung lag in der Zeit vom 24.10.2011 bis einschließlich 28.11.2011 öffentlich aus.
Aus dem
Kreis der Öffentlichkeit gingen insgesamt 5 Stellungnahmen ein, wobei 2 Stellungnahmen
mit identischem Inhalt und eine Stellungnahme mit beigefügter Unterschiftenliste
(40 Unterzeichner) vorliegen.
Die Ergebnisse der Prüfung dieser Stellungnahmen sind in Anlage 2 dokumentiert.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 19.10.2011 von der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 13a Abs. 2 Nr.
1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB unter Hinweis auf § 4 Abs. 2 BauGB und §
4a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 38
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden
beteiligt, von denen 18 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 2 behandelt
werden.
Weitere 5 Stellungnahmen datieren aus der frühzeitigen Behörden- und
Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, die im Zeitraum vom 21.02.2011 bis
einschließlich 16.03.2011 durchgeführt wurde. Diese Stellungnahmen werden
ebenfalls in Anlage 2 behandelt und sind in der Spalte „Eingang“ kenntlich
gemacht.
Da die sich hieraus
ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann das Deckblatt zum
Bebauungsplan in der Fassung vom 20.12.2011 als Satzung beschlossen werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes
erfolgt als Anpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
Prüfung der Stellungnahmen
Siehe Anlage 2
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€
500,00 pro Jahr |
Für
den Grünflächenunterhalt, Aufstockung des Betriebsführungszuschusses EB 77 |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan mit
Geltungsbereich
Anlage 2: Prüfung
der Stellungnahmen mit Ergebnis