1. Dem Ergebnishaushalt 2012, dem Finanzhaushalt 2012 und dem Stellenplan 2012 des Amtes für Soziales, Arbeit und Wohnen wird – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen – zugestimmt. Die endgültige Beratung und Beschlussfassung erfolgt durch den HFPA und durch den Stadtrat.

 

2. Das Arbeitsprogramm 2012 des Amtes für Soziales, Arbeit und Wohnen wird – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen – inhaltlich beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen: