Der HFPA nimmt den Sachbericht zur Kenntnis.
Der Fraktionsantrag Nr. 145/2011 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Fraktion Erlanger Linke beantragt die Erstellung eines „lesbaren“ bzw. „allgemein verständlichen Haushaltsplans“ für/ab Haushalt 2012, wobei einzelne Teilaspekte zu diesen Anforderungen im Antrag der Erlanger Linke näher beschrieben sind.
Im Zuge der Antragsbearbeitung sei zunächst auf den Beschluss des HFPA
vom 24.11.2010
(Anlage 1) hingewiesen.
Ausgehend von einer Recherche
zur Thematik „Lesbarer Haushalt“ bei der Stadt Chemnitz ist festzustellen, dass
der vorgenannte Begriff zweierlei Deutungen zulässt, nämlich als Darstellung
des (vorgeschriebenen) Haushaltsplans in einer „lesbaren“ Form und zum anderen
im Hinblick auf einen sogenannten „Bürgerhaushalt“.
Bürgerhaushalt
Die Stadt Chemnitz hat auf Basis des kameralen Haushalts 2009 eine Broschüre herausgegeben, die wichtige Daten des Haushalts umfasst und haushaltsrechtliche Begriffe erläutert. Die Broschüre ist im Zusammenhang mit dem Projekt „Bürgerhaushalt“ bei der Stadt Chemnitz zu sehen.
Die Stadt Chemnitz hat zwischenzeitlich auf die doppische Buchführung umgestellt. Im Internet ist jedoch nach wie vor Infomaterial nur zum (kameralen) Haushalt 2009 eingestellt. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass sich einige der im Bürgerhaushalt der Stadt Chemnitz erwähnten und vom o.g. Fraktionsantrag zitierten Begriffe wie „Gliederung“ oder „Gruppierung“ auf einen kameralen Haushalt beziehen und bei der Doppik ins Leere greifen.
Die Erörterung des Für und Wider eines Bürgerhaushalts kann im Rahmen der Bearbeitung dieses Antrags nicht erfolgen.
Rechtlich vorgeschriebener Haushalt
Obgleich die
haushaltsrechtlichen Vorschriften in den Ländern Bayern und Sachsen nicht
identisch sind, weisen die doppischen Haushalte der Städte Chemnitz und
Erlangen viele Parallelen auf. Im Folgenden sind Beispiele der Darstellung
haushaltsrechtlicher Informationen in den Haushalten der Städte Chemnitz (siehe
Anlagen) und Erlangen (Verweis auf die Seitenzahlen im Haushalt 2011)
ausgewählt. Es sei darauf hingewiesen, dass beide Städte gehalten sind,
landesrechtliche Vorgaben einzuhalten, auch bei der Bildung „thematischer
Einheiten“ - mögen diese „sinnvoll“ erscheinen oder nicht (vgl.
Antragserläuterung der „Erlanger Linke“). Freiheiten für Abweichungen von
entsprechenden gesetzlichen Vorgaben eröffnet der Haushaltsvorbericht.
1
Haushaltsquerschnitt
Die (produktbezogenen) Daten der Stadt Chemnitz (Anlage 2) sind feiner aufgeschlüsselt als die der Stadt Erlangen (S. 138), bringen jedoch nicht unbedingt mehr Transparenz.
2
Haushaltsvorbericht
2.1 Ergebnishaushalt – Erträge
Beide Städte bauen die entsprechenden Tabellen (Anlage 3) und Grafiken (Anlage 4, Haushalt ER S. 40) vergleichbar auf. Zu beachten ist jedoch dass eine weitere Differenzierung der Einnahmearten eine Kleinteiligkeit der einzelnen „Kuchenstücke“ bewirkt und hierdurch die Übersichtlichkeit beeinträchtigt wird. Detaillierte Angaben zu einzelnen Einnahmearten, z.B. Steuern, finden sich im Erlanger Haushalt (S. 44) sogar mit ihrer historischen Entwicklung, also über die Darstellung im Haushalt der Stadt Chemnitz hinaus (vgl. Forderung der Erlanger Linke zu Vergleichswerten aus Vorjahren).
Zur Vermeidung von Dopplungen sind weitere Erläuterungen zu den Steuern (nur) im Finanzhaushalt abgedruckt (Haushalt ER S. 21). Die Stadt Chemnitz wiederholt z.T. Erläuterungen aus dem Vorbericht im Finanzhaushalt.
Eine inhaltliche Beschreibung der einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen (Anlage 5) erscheint, wie das Beispiel der Stadt Chemnitz zeigt, durchaus als sinnvoll.
2.2 Verschuldung
Aufgrund ähnlicher landesrechtlicher Vorgaben sind die Darstellungen zur Verschuldung sehr ähnlich. Differenzierung und historische Zeitreihe gehen in Erlangen jedoch weiter (Anlage 6, Haushalt ER S. 48).
2.3 Budgetregeln
Die Regeln der Stadt Chemnitz für eine - wie in Erlangen - Budgetierung auf Ämterebene (Anlage 7) sind oftmals weniger detailliert als in Erlangen (S. 339 ff). Dies mag daran liegen, dass die Budgetierung in Erlangen weiter greift als in Chemnitz. Dort sind z.B. verschiede Sachkonten wie Haltung von Fahrzeugen, Versicherungen, Fernmeldegebühren, Dienstreisen u.a. von der Budgetierung ausgenommen. In Erlangen gibt es aber gerade zur Bewirtschaftung dieser Sachkonten gesonderte Regelwerke. Außerdem ist die Personalkostenbudgetierung in Chemnitz gering ausgeprägt. Andererseits hat die Stadt Erlangen den Umfang der Amtsbudgets für alle Budgets gleichartig umschrieben und von der kleinräumigeren Festlegung durch einzelne Deckungskreise Abstand genommen (Anlage 8), die nicht als übersichtlich erscheint.
Ob es bei der Stadt Chemnitz auch eine, durch Gremienbeschlüsse verbindliche, inhaltliche Beschreibung der Ämterbudgets gibt (Arbeitsprogramme der Ämter) ist nicht erkennbar. Hierin dürfte eine Stärke der Erlanger Budgetierung liegen.
2.4 Übersicht über freiwillige Zuschüsse
Auf Wunsch der Politik wurde diese Übersicht in den Erlanger Haushalt aufgenommen (S. 49 ff), für die es im Haushalt der Stadt Chemnitz offenbar keine Entsprechung gibt.
2.5 Kennziffern
In beiden Haushalten sind einige Kennziffern abgedruckt (Anlage 9, S. 27). Neben dem Zahlenwert der entsprechenden Kennziffer und der Ermittlungsmethode hat die Stadt Chemnitz jedoch auch eine Bewertung beigefügt. Danach stellt die Stadt Chemnitz eine besonders hohe Steuerquote als vorteilhaft heraus. Aus Sicht der Stadtkämmerei Erlangen ist eine derartige Bewertung aber nicht objektiv möglich und unterliegt insbesondere politischen Ansichten.
3
Darstellung
der Teilhaushalte
Die Stadt Chemnitz erstellt die Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalte ausschließlich produktbezogen. Die Darstellungen des Ergebnishaushalts entsprechen sich in beiden Städten (Anlage 10, Haushalt ER S. 517), wobei die Stadt Chemnitz unterhalb der Produktbereiche aber auch die Produktgruppen darstellt. Hierauf verzichtet die Stadt Erlangen weil der Haushalt sowohl produkt- als auch organisationsbezogen dargestellt ist. Wesentliche Informationen sind dem organisationsbezogenen Erlanger Haushalt zu nehmen, weil hierauf die Budgetierung abstellt.
Erläuterungen zu wesentlichen Positionen des Ergebnishaushalts sind in Erlangen nicht im Haushalt abgedruckt, sondern in den Arbeitsprogrammen zu finden.
Die Investitionsprogramme (Anlage 11) zu den Teilaushalten sind ebenfalls vergleichbar aufgebaut (Haushalt ER S. 519). Anders als bei der Stadt Chemnitz sind die Beschreibungen der Investitionen im Erlanger Haushalt nicht abgedruckt, sondern im jeweiligen Haushaltsentwurf enthalten, dort aber mit wesentlich mehr Informationen zu den einzelnen Investitionen als in Chemnitz (vgl. ER Haushaltsentwurf 2012, S. 560, Erläuterung zu IP 541.800).
4
Fazit
Die Stadtkämmerei wird weiterhin gerne konkrete Anregungen aus der Politik zur weiteren Verbesserung der Verständlichkeit und Aussagekraft des städtischen Haushalts nach Möglichkeit umsetzten. Auch Anregungen aus anderen Städten wird die Kämmerei unter vorgenannter Zielsetzung aufgreifen. Allerdings ist zu beachten dass ein Mehr an Informationen zu Lasten der Übersichtlichkeit geht, Kostengesichtspunkte zu beachten sind und bestimmte gesetzliche Vorgaben zwingend einzuhalten sind.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?
Siehe oben „Fazit“
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Kontinuierliche Verbesserung, jedoch unter Kostengesichtspunkten. Es muss berücksichtigt werden, dass zusätzliche, ggf. doppelte Informationen, höhere Druckkosten – Personal- und Sachkosten – verursachen (z.B. Abdruck der nach den Haushaltsberatungen aktualisierten Projektbeschreibungen auch im Haushalt).
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt (sofern keine umfangreichen Umgestaltungen nötig sind).
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 01: Fraktionsantrag Nr. 083/2010
Anlage 02: Haushaltsquerschnitt
Anlage 03: Tabellen
Anlage 04: Grafiken
Anlage 05: Beschreibung der Ertrags/Aufwandspositionen
Anlage 06: Verschuldung
Anlage 07: Budgetregeln
Anlage 08: Stammdaten Deckungskreise
Anlage 09: Kennziffern
Anlage 10: Darstellung Teilhaushalte
Anlage 11: Investitionsprogramme
Anlage
12: Investitionsmaßnahmen
Anlage 13:
Fraktionsantrag Nr. 145/2011