Die Verwaltung wird
beauftragt, auf den städtischen Grundstücken Fl.-Nr. 463/21 sowie anteilig auf
463/16 und 459/2 im Buckenhofer Weg eine Bebauung mit öffentlichen Plätzen für
eine Kinderkrippe (voraussichtlich 24 Kinder) voranzubringen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ausweitung des Betreuungsangebotes in Bruck für Kinder im Alter von 0-3
Jahren
Bedarfseinschätzung
Das für den Krippenausbau vorgesehene Gelände im Buckenhofer Weg ist dem
Planungsbezirk F (Bruck) zuzurechnen. In der am 07.04.2011 vom
Jugendhilfeausschuss begutachteten und am 26.05.2011 vom Stadtrat beschlossenen
Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige, wird für den
Planungsbezirk Bruck von einer durchschnittlichen Bedarfsquote von 40% bis 45%
ausgegangen.
Aktuell können im Planungsbezirk F 85 Betreuungsplätze für Kinder im Alter
von unter drei Jahren in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie in
Kindertagespflegeverhältnissen angeboten werden. Dies entspricht einer lokalen
Versorgungsquote von 24,3%. Eine Angebotserweiterung durch 24 neue Plätze auf
dem oben genannten Areal würde die lokale Versorgungsquote um ca. 6,8
Prozentpunkte auf dann ca. 31% anheben. Die Anzahl der Kinder im U3-Alter wird
sich nach Aussage der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Abteilung für
Statistik und Stadtforschung in den kommenden Jahren von 350 zum Stichtag
30.06.2011 auf ca. 400 Kinder erhöhen.
Zusammen mit den übrigen Ausbauprojekten, die derzeit durch die
Projektgruppe „Krippenausbau 2013“ in diesem Planungsbezirk bearbeitet werden,
ist diese Platzneuschaffung zur Deckung des lokalen Bedarfs in Bruck geeignet
und somit durch die Jugendhilfeplanung zu befürworten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
·
Interessensbekundung
zur Bau- und Betriebsträgerschaft in Verbindung mit dem Kauf der erforderlichen
Grundstücksfläche
·
Trägerauswahl
·
Veräußerung
der erforderlichen Grundstücksfläche an den Träger
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Ausbauvorhaben
Zur Realisierung des Ausbauziels der Stadt Erlangen in der Betreuung von
Kindern unter drei Jahren ist im Buckenhofer Weg in Bruck eine erforderliche
Fläche zum Verkauf an den künftigen Bau- und Betriebsträger der Kinderkrippe
vorgesehen.
Das Grundstück Fl.-Nr. 463/21 mit einer Größe von ca. 300 qm liegt im
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 108, welcher hierfür Mischgebiet
vorsieht; das anteilige Grundstück Fl.-Nr. 463/16 ist mit ca. 345 qm
Verkehrsfläche veranschlagt. Beide Flächen würden mit dem Krippenbau künftig
als Baugrundstücke für den Gemeinbedarf genutzt. Die Fläche von insgesamt ca.
645 qm reicht für den Krippenbau nicht aus. Südlicher als über die untere
Grundstücksgrenze von Grundstück Fl.-Nr. 463/21 kann das Krippenvorhaben auf
keinem der beiden Grundstücke durch die benachbarten Reihenhäuser bzw. den angrenzenden
Spielplatz ausgedehnt werden. Als einzige Möglichkeit verbleibt, vom Grundstück
Fl.-Nr. 459/2 eine anteilige Fläche mit für das Krippenbauvorhaben heranzuziehen.
Diese Freifläche wird im Moment vom Spielplatzbüro verwaltet, eine Nutzung erfolgt
auf dem für den Ausbau in Frage kommenden Anteil zum Einen als Weg zum dahinterliegenden
Spielplatz, zum Anderen durch Jugendliche der danebengelegenen Schule. Das
Spielplatzbüro wurde in diese Überlegungen einbezogen und legt Wert darauf,
dass der Zugang zum Spielplatz vom Buckenhofer Weg aus weiterhin gewährleistet
bleibt und nicht die dadurch entstehenden Kosten tragen muss.
Die Feststellung des genau benötigten Flächenbedarfs für das Krippenvorhaben
ist abhängig von den Planungen des Trägers unter Einhaltung baurechtlicher
Anforderungen. Eine bestmögliche Platzierung des Ausbauvorhabens auf der Fläche
der vorgenannten Grundstücke erfolgt in Rücksprache mit dem Spielplatzbüro, dem
Jugendamt und dem künftigen Bau-/Betriebsträger.
Um einen freigemeinnützigen Träger zum Bau und Betrieb der Krippe zu
finden, ist in Vollzug des Subsidiaritätsgrundsatzes eine Interessensbekundung
notwendig. Durch die Verbindung mit der Kaufverpflichtung der erforderlichen
Grundstücksfläche zum Bodenwert kann von einer Ausschreibung nach VOB abgesehen
werden, da es an der Entgeltlichkeit der Leistung fehlt. Die
Interessensbekundung erfolgt durch regionale Bekanntmachung und
Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Erlangen mit einem entsprechenden
Anzeigentext.
Die Trägerauswahl erfolgt nach eingereichten, aussagekräftigen Konzepten und
Referenzen, sowie entsprechend der im JHA am 22.10.2009 verabschiedeten
Kriterien. Eine Bezuschussung der Investitionskosten ist bei Einhaltung der
Fördervoraussetzungen nach dem Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ vorgesehen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan