Betreff
Neubau einer Kinderkrippe für voraussichtlich 24 Kinder in Bruck, Buckenhofer Weg, hier: Vorantreibung des Ausbauvorhabens
Vorlage
512/060/2011
Aktenzeichen
IV/512/VCB T. 1785
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, auf den städtischen Grundstücken Fl.-Nr. 463/21 sowie anteilig auf 463/16 und 459/2 im Buckenhofer Weg eine Bebauung mit öffentlichen Plätzen für eine Kinderkrippe (voraussichtlich 24 Kinder) voranzubringen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausweitung des Betreuungsangebotes in Bruck für Kinder im Alter von 0-3 Jahren

 

Bedarfseinschätzung

Das für den Krippenausbau vorgesehene Gelände im Buckenhofer Weg ist dem Planungsbezirk F (Bruck) zuzurechnen. In der am 07.04.2011 vom Jugendhilfeausschuss begutachteten und am 26.05.2011 vom Stadtrat beschlossenen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige, wird für den Planungsbezirk Bruck von einer durchschnittlichen Bedarfsquote von 40% bis 45% ausgegangen.

 

Aktuell können im Planungsbezirk F 85 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie in Kindertagespflegeverhältnissen angeboten werden. Dies entspricht einer lokalen Versorgungsquote von 24,3%. Eine Angebotserweiterung durch 24 neue Plätze auf dem oben genannten Areal würde die lokale Versorgungsquote um ca. 6,8 Prozentpunkte auf dann ca. 31% anheben. Die Anzahl der Kinder im U3-Alter wird sich nach Aussage der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Abteilung für Statistik und Stadtforschung in den kommenden Jahren von 350 zum Stichtag 30.06.2011 auf ca. 400 Kinder erhöhen.

 

Zusammen mit den übrigen Ausbauprojekten, die derzeit durch die Projektgruppe „Krippenausbau 2013“ in diesem Planungsbezirk bearbeitet werden, ist diese Platzneuschaffung zur Deckung des lokalen Bedarfs in Bruck geeignet und somit durch die Jugendhilfeplanung zu befürworten.

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

·         Interessensbekundung zur Bau- und Betriebsträgerschaft in Verbindung mit dem Kauf der erforderlichen Grundstücksfläche

·         Trägerauswahl

·         Veräußerung der erforderlichen Grundstücksfläche an den Träger

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ausbauvorhaben

Zur Realisierung des Ausbauziels der Stadt Erlangen in der Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist im Buckenhofer Weg in Bruck eine erforderliche Fläche zum Verkauf an den künftigen Bau- und Betriebsträger der Kinderkrippe vorgesehen.

Das Grundstück Fl.-Nr. 463/21 mit einer Größe von ca. 300 qm liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 108, welcher hierfür Mischgebiet vorsieht; das anteilige Grundstück Fl.-Nr. 463/16 ist mit ca. 345 qm Verkehrsfläche veranschlagt. Beide Flächen würden mit dem Krippenbau künftig als Baugrundstücke für den Gemeinbedarf genutzt. Die Fläche von insgesamt ca. 645 qm reicht für den Krippenbau nicht aus. Südlicher als über die untere Grundstücksgrenze von Grundstück Fl.-Nr. 463/21 kann das Krippenvorhaben auf keinem der beiden Grundstücke durch die benachbarten Reihenhäuser bzw. den angrenzenden Spielplatz ausgedehnt werden. Als einzige Möglichkeit verbleibt, vom Grundstück Fl.-Nr. 459/2 eine anteilige Fläche mit für das Krippenbauvorhaben heranzuziehen. Diese Freifläche wird im Moment vom Spielplatzbüro verwaltet, eine Nutzung erfolgt auf dem für den Ausbau in Frage kommenden Anteil zum Einen als Weg zum dahinterliegenden Spielplatz, zum Anderen durch Jugendliche der danebengelegenen Schule. Das Spielplatzbüro wurde in diese Überlegungen einbezogen und legt Wert darauf, dass der Zugang zum Spielplatz vom Buckenhofer Weg aus weiterhin gewährleistet bleibt und nicht die dadurch entstehenden Kosten tragen muss.
Die Feststellung des genau benötigten Flächenbedarfs für das Krippenvorhaben ist abhängig von den Planungen des Trägers unter Einhaltung baurechtlicher Anforderungen. Eine bestmögliche Platzierung des Ausbauvorhabens auf der Fläche der vorgenannten Grundstücke erfolgt in Rücksprache mit dem Spielplatzbüro, dem Jugendamt und dem künftigen Bau-/Betriebsträger.

 

Um einen freigemeinnützigen Träger zum Bau und Betrieb der Krippe zu finden, ist in Vollzug des Subsidiaritätsgrundsatzes eine Interessensbekundung notwendig. Durch die Verbindung mit der Kaufverpflichtung der erforderlichen Grundstücksfläche zum Bodenwert kann von einer Ausschreibung nach VOB abgesehen werden, da es an der Entgeltlichkeit der Leistung fehlt. Die Interessensbekundung erfolgt durch regionale Bekanntmachung und Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Erlangen mit einem entsprechenden Anzeigentext.
Die Trägerauswahl erfolgt nach eingereichten, aussagekräftigen Konzepten und Referenzen, sowie entsprechend der im JHA am 22.10.2009 verabschiedeten Kriterien. Eine Bezuschussung der Investitionskosten ist bei Einhaltung der Fördervoraussetzungen nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ vorgesehen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Lageplan