Die beantragte Umschichtung von 400.000,- € aus der IvP-Nr. 541.403 „Schronfeld“ nach IvP-Nr. 541.841 „Radwegenetzausbau“ wird abgelehnt.
Der Fraktionsantrag Nr. 147/2011 gilt hiermit als bearbeitet.
Die Straße Schronfeld befindet sich im
Bereich zwischen Hs.Nr. 51 - 72 in einem baulich schlechten Zustand und weist
insbesondere aufgrund der ungenügenden Entwässerung und der unbefestigten
Randbereiche Mängel hinsichtlich der Verkehrssicherheit auf.
Gemäß Art. 9 BayStrWG ist die Stadt als
Baulastträger der öffentlichen Straße verpflichtet „die Straßen in einem dem
gewöhnlichen Verkehrsbedürfnis und den Erfordernissen der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung genügenden Zustand zu bauen und zu unterhalten“.
Aufgrund
des baulichen Zustands wird aus Wirtschaftlichkeits- und Unterhaltsgründen seitens
der Verwaltung eine grundlegende Erneuerung angestrebt. Für diesen Bereich sind
somit Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Für das Teilstück Hs.Nr. 39 – 49 sind noch
Erschließungsbeiträge nach dem BauGB i.V.m. der Erschließungsbeitragssatzung
der Stadt Erlangen(EBS) zu erheben, da dieser Bereich noch nie entsprechend den
Ausbaumerkmalen der EBS ausgebaut wurde. Auch dieser Teilbereich befindet sich
in einem baulich schlechten Zustand und weist Mängel bezüglich der
Verkehrssicherheit auf. Nachdem die Wohnbebauung bereits seit längerem fertig
gestellt wurde, ist es seitens der Verwaltung vorgesehen, die
Erschließungsstraße endgültig nach den Merkmalen der EBS herzustellen und die Erschließungskosten
abzurechnen.
Nach Abschluss der Bürgerbeteiligung und Ausarbeitung des Entwurfes wird dieser den Ausschüssen vorgelegt.
Die erste Bürgerbeteiligung fand am 14.12.2011 statt.
Anlagen: Fraktionsantrag