Betreff
Entgelt für die ambulante Fachleistungsstunde bei Hilfen zur Erziehung
Vorlage
51/058/2011
Aktenzeichen
IV/51/RRF
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

1. Der bisherige Fachleistungsstundensatz von 58,35 Euro wird ab 01.01.2012 auf 56,00 Euro und
    ab 01.05.2012 auf 56,98 Euro festgesetzt.

 

2. Für die Zeit nach dem 01.05.2012 wird der Honorarsatz entsprechend den Tarifänderungen im
    öffentlichen Dienst (TVSuE) und dem Tarif der vgn-Mobicard ohne Ausschlusszeiten angepasst.
    Der Zeitpunkt der Umsetzung der tariflichen Vereinbarung richtet sich dabei nach den Regelun-
    gen für die Beschäftigten bei der Stadt Erlangen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Abrechnung der ambulanten Fachleistungsstunden weiterhin auf der Basis einer einheitlichen Regelung für freie Träger und freie Anbieter von ambulanten Leistungen der Jugendhilfe.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Festlegung eines neuen Satzes sowie die Anbindung der Personalkosten an die tarifliche Entwicklung.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In längeren Verhandlungsrunden zwischen dem Jugendamt der Stadt Erlangen, den freien Trägern und den freien Anbietern, die für das Jugendamt Erlangen ambulante Leistungen nach § 27 ff SGB VIII erbringen, wurde Einigkeit darüber erzielt, den Satz für die Fachleistungsstunde, der seit 01.01.2008 auf 58,35 Euro festgesetzt war, unter Berücksichtigung neuer Zeit- und Finanzparameter ab 01.01.2012 auf 56,00 Euro und ab 01.05.2012 auf 56,98 Euro festzusetzen. Außerdem besteht Einigkeit darüber, dass im Sinne einer effektiven künftigen Handhabung des Verhandlungsrahmens eine Anbindung der Personalkosten an die tariflichen Entwicklungen des TVöD den weiteren qualitativ effizienten Personaleinsatz sicherstellt.

 

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             im Budget auf 511090/36334051/533101 und  511090/36335051/533101                  

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: