Betreff
Kostenfreiheit des Schulweges, Rückforderung von Wertmarken
Vorlage
40/105/2011
Aktenzeichen
I/40-1/BBB
Art
Beschlussvorlage

1. Der nachstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Fraktionsantrag der SPD 192/2011 vom 29.11.2011 „Schulwegtickets“ ist damit bearbeitet.


Die im Fraktionsantrag angesprochenen Rückforderungen von Schülerwertmarken betrifft ausschließlich das Baugebiet 407/408 in Büchenbach.

Hintergrund dieser Maßnahme war, dass aus heute nur noch teilweise nachvollziehbaren Gründen (diverse Sachbearbeiterwechsel, geänderte Messmethoden, Beteiligung weiterer Ämter wie Planungsamt etc.) der Schulweg zum Schulzentrum West (Albert-Schweitzer-Gymnasium, Realschule am Europakanal und Hermann-Hedenus-Mittelschule) nicht immer in einheitlicher Weise gemessen wurde und es daher zu unterschiedlichen Entscheidungen bei der Bewilligung von Schülerbeförderungsanträgen kam.

 

Insofern war es zwingend notwendig, eine einheitliche Schulwegmessung zu den Schulen sicherzustellen, um einerseits den gesetzlichen Vorschriften über die Schülerbeförderung (kürzester zumutbarer Schulweg zwischen Wohnung und Schule von mindestens 3.000 m) und andererseits dem Gleichheitsgrundsatz in ausreichender Weise Rechnung zu tragen.

 

Im Rahmen einer Ortsbegehung mit dem Schulwegbeauftragten der Stadt Erlangen als auch mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verkehrserziehung der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt wurde festgestellt, dass ein (sogar mit Schulwegmarkierungen versehener) direkter und sicherer Schulweg durch das Wohngebiet verläuft, welcher auch tatsächlich vom überwiegenden Teil der
Schülerinnen und Schüler genutzt wird. Eine Überquerung der Brücke über den Adenauer Ring ist nicht mehr erforderlich.

Die Überprüfung und einheitliche Neuvermessung aller Schülerbeförderungsanträge in diesem Gebiet führte aber bedauerlicherweise auch dazu, dass in einigen wenigen Fällen die 3 km-Grenze nicht mehr erreicht wurde und die bereits ausgegebenen Wertmarken zurück gefordert werden mussten.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Festlegung des Schulweges lediglich die Messung zur Überprüfung der Schulweglänge bindet. Den Eltern ist es unbenommen für Ihr Kind einen anderen Weg zu wählen, wenn ihnen dieser vorteilhafter erscheint.

Dies hat jedoch keine Auswirkung auf die Entscheidung über eine kostenfreie Schülerbeförderung.

Ein Ermessensspielraum für die Stadt Erlangen besteht insofern nicht, als die Stadt für die Kosten der Schülerbeförderung hohe Zuschüsse (rd. 70 %) seitens des Staates erhält.

Es wird ausdrücklich betont, dass die neue Schulwegführung einzig und allein die nachhaltige Beseitigung vorausgegangener Unstimmigkeiten bei der Bewilligung der kostenfreien Schülerbeförderung in dem genannten Wohngebiet zum Ziel hat.

Finanzielle Einsparungsabsichten lagen der Maßnahme nicht zugrunde.

 


Anlagen:       

1. Fraktionsantrag der SPD-Fraktion Nr. 192/2011 „Schulwegticket“ vom 29.11.2011;

2. Übersichtskarte: neue Schulwegmessung vom Baugebiet 408 zum Albert - Schweitzer - Gymnasium