Betreff
Beschädigung von Straßenbegrenzungspfosten, hier: Protokollvermerk aus der 9. Sitzung des HFPA
Vorlage
66/129/2011
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Auf Grund des Berichtes von Herrn StR Jarosch wurde die zugesagte Überprüfung der Beschädigung von Straßenbegrenzungspfosten in der Weinstraße und Äußeren Tennenloher Straße von der Verwaltung vorgenommen. Dabei wurden mehrere Formen von Beschädigungen, insbesonders hervorgerufen durch Anfahrten und Vandalismus, festgestellt. Leider ist derartiges gängige Praxis auf außerörtlichen Straßen.

Das Bankettmähen wird durch eine Fremdfirma durchgeführt, wobei die Pfosten vor dem Geräteeinsatz nicht gezogen werden. Aus wirtschaftlichen Gründen wird die Grasfläche im Pfostenbereich im Nachgang händisch abgemäht. Ein schadensabwehrender Suchvorgang ist bei einer Gesamtlänge von ca. 90 km Bankettmähen wirtschaftlich nicht vertretbar, zumal diese Pfosten oft in der Regel bereits Vorschäden haben.

Die beschädigten Pfosten werden, soweit aus Verkehrssicherheitsgründen notwendig, im Rahmen des laufenden Unterhaltes ausgetauscht.


Anlagen: