Betreff
Gemeinsamer Wahltermin für Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen 2013, Fraktionsantrag der SPD-Fraktion Nr. 132/2011 vom 15.11.2011
Vorlage
331/006/2011
Aktenzeichen
III/33/331
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 132/2011 ist damit bearbeitet.


Der Wahltag für die Bundestagswahl wird vom Bundespräsident (§ 16 Bundeswahlgesetz),
der Wahltag für die Landtags- und Bezirkswahl von der Bayerischen Staatsregierung bestimmt (Art. 20 Bayerisches Landeswahlgesetz, Art. 1 Abs. 2 Bezirkswahlgesetz).

 

Bund und Freistaat Bayern erstatten den Kommunen die notwendigen Wahlkosten pauschaliert. Bei einer Zusammenlegung der Wahlen würden sie ihre Wahlkostenerstattung entsprechend halbieren. Folglich würden Bund und Freistaat Bayern sparen, nicht die Kommunen. Im Gegenteil: Die Stadt Erlangen hätte bei einer Zusammenlegung deutlich höhere Belastungen zu erwarten, die von der pauschalierten Wahlkostenerstattung vermutlich nicht abgedeckt wären:

 

  1. Das Wahlamt müsste zeitgleich tatsächlich 3 Wahlen vorbereiten. Rechtlich ist eine strikte Trennung der Abläufe notwendig. Aufgrund unterschiedlicher Wahlkreise, Wahlberechtigungen, Wählerverzeichnisse, Stimmzettel, Briefwahlunterlagen, etc. sind im Wahlamt keine Synergieeffekte zu erzielen. Die Zusammenlegung würde in einem schmalen Zeitfenster erheblichen Mehraufwand bedeuten und die personellen, räumlichen und logistischen Möglichkeiten des Wahlamtes übersteigen. Die Folge wären deutliche Mehrkosten.
  2. Auch für die Wahllokale müsste zusätzliches Mobiliar (insb. zusätzliche Wahlurnen, Sichtblenden) angeschafft werden.
  3. Um lange Wartezeiten in den Wahllokalen zu vermeiden, müssten einige allgemeine Stimmbezirke mehr gebildet werden. Auch mehr Briefwahlbezirke wären erforderlich.
  4. Die Auszählung der Stimmen für 3 Wahlen würde bis weit nach Mitternacht dauern. Wahlhelfer wären dementsprechend schwer zu gewinnen und stark belastet. Ggf. müsste am nächsten Tag weitergezählt werden.
  5. Der Wähler müsste mit insgesamt 5 Stimmzetteln gleichzeitig umgehen, was insbesondere bei der Briefwahl zu einer hohen Ungültigkeitsrate führen dürfte. Zumindest würde der Informationsbedarf bei den Wählerinnen und Wählern - personalintensiv für das Wahlamt – deutlich steigen.

 

Die Verwaltung spricht sich deshalb gegen eine Zusammenlegung der drei Wahlen aus.


Anlagen:        SPD-Fraktionsantrag Nr. 132/2011