Betreff
Einsatz von MAE-Kräften in Erlangen,
Vorlage
50/066/2011
Aktenzeichen
V / 50
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Die Mitteilung der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In seiner letzten Sitzung am 18.11.2011 hat sich der SGB II-Beirat der Stadt Erlangen mit der, in der Öffentlichkeit laut gewordenen Kritik am Einsatz von MAE-Kräften (Aufstellen von Plakatständern) im Vorfeld des G 6-Ratsbegehrens beschäftigt. In der Niederschrift der Beiratssitzung wird dazu folgendes ausgeführt:

 

„Einsatz von MAE-Kräften bei der Plakatierung

Zum konkreten Einzelfall ist darauf hinzuweisen, dass von den MAE-Kräften keine Plakatierung im engeren Sinn vorgenommen wurde (Kleben von Plakaten auf Ständer), die üblicherweise von den entsprechenden Gruppierungen durch ehrenamtliches Personal vorgenommen wird. Vielmehr wurden lediglich bereits plakatierte Plakatständer in die Stadt transportiert und am Straßenrand aufgestellt. Das dabei – als einziges für solche Tätigkeiten in Betracht kommende – gewerbliche Unternehmen, nämlich das E-Werk, hatte an der Übernahme dieses Auftrags ausdrücklich kein Interesse angemeldet, so dass der Einsatz nachgewiesenermaßen „wettbewerbsneutral“ war.

Der von Gegnern des G6-Gewerbegebietes (die aufgestellten Plakatständer waren mit „Pro G6-Plakaten“ beklebt) erhobene Vorwurf, die GGFA habe Hartz IV-Empfänger im politischen Meinungskampf missbraucht, erweist sich als unhaltbar und wird einhellig zurückgewiesen. Die bisherige, jahrelange Praxis der GGFA in diesem Bereich zeigt, dass vergleichbare Aktionen üblicherweise zweimal pro Jahr vorkamen (jeweils für die CSU Erlangen und die Maikundgebung des DGB). Der Vorwurf einer einseitigen Parteinahme erweist sich somit als unzutreffend – zumal es jeder Organisation freigestanden hätte und freisteht, diese Dienste in Anspruch zu nehmen. Damit erweist sich auch der angesetzte MWSt.-Satz von 7 % als korrekt.

Darüber hinaus wird auch von allen Beiratsmitgliedern bestätigt, dass die bisherige MAE-Praxis der GGFA vorbildlich war und beibehalten werden sollte:

·   Vor jeder Einrichtung einer MAE-Stelle wurde als erstes der jeweilige Personalrat bzw. Betriebsrat kontaktiert. Gab es von dort Bedenken, wurde generell von der Einrichtung einer MAE-Stelle abgesehen.

·   Vor jeder Einrichtung einer MAE-Stelle im gewerblichen Bereich wurde jeweils Kontakt aufgenommen mit Gewerkschaften, IHK und Kreishandwerkerschaft. Wurden nur von einer dieser Stellen Bedenken geäußert, wurde generell von der Einrichtung einer MAE-Stelle Abstand genommen.

·   Wurde von einer der o.g. Stellen nach Einrichtung einer MAE-Stelle nachträglich Bedenken geäußert, wurde der MAE-Einsatz generell unverzüglich beendet.

·   Der Zweck dieser MAE-Stellen, Hartz IV-Empfänger an die Belastungssituation eines Arbeitsverhältnisses heranzuführen, zu erproben und die Integrierbarkeit in den Arbeitsmarkt zu verbessern, erfordert sinnvollerweise möglichst arbeitsmarktnahe Tätigkeiten (und keine sinnentleerte Beschäftigungstherapie). Insofern wird man sich immer möglichst in der Nähe von echten, wirtschaftlichen Tätigkeiten bewegen müssen. Die frühzeitige und enge Kommunikation mit Belegschaftsvertretern, Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen hat sichergestellt, dass dieser schwierige Grenzbereich bisher immer ohne Konflikte mit den Akteuren des echten Arbeitsmarktes abgelaufen ist.

·   Die bisherige Praxis der GGFA wird deshalb von allen Beiratsmitgliedern gelobt und bestätigt. Der Vorwurf der politischen Einflussnahme oder des Missbrauchs von MAE-Kräften durch die GGFA im Vorfeld des G6-Ratsbegehrens wird deshalb einhellig zurückgewiesen. Der Einsatz von MAE-Kräften zur Vorbereitung und Heranführung an die Belastungen des 1. Arbeitsmarktes wird auch weiterhin als arbeitsmarktpolitisches Instrument gebraucht.“

 


Anlagen:        -