Betreff
Weiteres Vorgehen im Bebauungsplanverfahren Nr. D 463 - Geh- und Radweg Dechsendorf-Röttenbach (Teilstrecke Süd) -
Vorlage
611/127/2011
Aktenzeichen
VI/61 T. 1335
Art
Beschlussvorlage

1. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Freistaat Bayern – vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg – über eine Kostenübernahme und die Bereitstellung von Ausgleichsflächen zu verhandeln.

 

2. Sofern die in Ziffer 1 genannten Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern nicht zu einem finanziell tragbaren Ergebnis für die Stadt Erlangen führen sollten, ist das begonnene Bebauungsplanverfahren Nr. D 463 nicht weiterzuführen und der Aufstellungsbeschluss aufzuheben.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Bisher benutzen Radfahrer zwischen Dechsendorf und Röhrach die Staatsstraße St 2259. Ein Radweg ist nicht vorhanden, der Lückenschluss im überregionalen Radwegenetz soll die Sicherheit der Radfahrer verbessern.

 

Der Lückenschluss des Radweges von Dechsendorf nach Röhrach dient als Anbindung der Erlanger Hauptradwegroute 7 an die nordwestlich des Erlanger Stadtgebietes angrenzenden Gemeinden und ist für ca. 1.800 Einpendler sowie zahlreiche Schüler aus Röttenbach und Hemhofen von Bedeutung, die zur Nutzung eines nichtmotorisierten, umweltfreundlichen Fortbewegungsmittels motiviert werden könnten und von einer sicheren Radwegeverbindung profitieren würden. Eine weitere Bedeutung kommt der geplanten Radwegeverbindung für den touristischen Ausflugsverkehr zum Dechsendorfer Weiher zu.

 

Von der Verwaltung ist festzustellen, dass der Radwegebau entlang einer Staatsstraße (hier: St 2259) im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Bayern liegt, welcher hier auch Baulastträger ist.
Jedoch sah sich der Freistaat in der Vergangenheit aufgrund von Personalmangel und fehlender Haushaltsmittel nicht in der Lage, Planung und Ausbau des Radweges Dechsendorf-Röttenbach durchzuführen. Auf dringenden Wunsch des Freistaates sowie aufgrund von Forderungen der Bürgerschaft übernahm die Stadt Erlangen mit dem Aufstellungsbeschluss vom 19.10.2010 die Aufgabe, mittels Bebauungsplanverfahren den Radwegebau planungsrechtlich zu sichern und hierdurch auch ggf. erforderliche Enteignungsmaßnahmen zu ermöglichen.

 

Im Scopingtermin wurden kostenrelevante Rahmenbedingungen für die Fortführung dieses Bebauungsplanverfahrens bekannt. Es handelt sich insbesondere um in ihrer Lage bekannte und belegte Altlastenflächen im Radwegeverlauf, welche ein derzeit nicht abschätzbares Kostenrisiko für die Stadt Erlangen darstellen. Vom Umweltamt wird eine Gefährdung von Boden und Grundwasser befürchtet, da der Radwegebau in die Altlastenflächen eingreift und auch das Entwässerungssystem der Staatsstraße verändert (derzeit flächige Versickerung, später  lineare Versickerung in Entwässerungsmulde zw. Radweg und Staatstraße). Hierbei könnten neue Schadstoffe mobilisiert werden.
Die Art und Mächtigkeit der Altlasten ist über Beprobungen und Gutachten zu untersuchen. Seitens Amt 31 werden hierfür Kosten in Höhe von 5.000.- bis 8.000.- € benannt (der letztendlich erforderliche Untersuchungsumfang ergibt sich aus der Beprobung). Haushaltsmittel stehen hierfür bisher nicht zur Verfügung.

Die Lage der Altdeponien ist in Anlage 1 dieser Beschlussvorlage dargestellt. Alle Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet (LSG), die Flst.Nrn. 208 und 232 – Gemarkung Großdechsendorf – sind zudem vollständig bewaldet. Dies ist insofern für das Bebauungsplanverfahren bedeutsam, als in Abhängigkeit des Altlastengutachtens ggf. Sanierungspflichten entstehen können, die einen größeren ausgleichspflichtigen Eingriff in das LSG / den Wald erforderlich machen.

Die für die Altlastensanierung und den Ausgleich eines eventuell vergrößerten Eingriffs aufzuwendenden Kosten sind ohne die obengenannten Untersuchungen nicht bezifferbar!

Hinsichtlich der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen – auch wenn deren Umfang derzeit aus vorgenannten Gründen nicht ermittelbar ist – verweist Amt 31 auf die Problematik, für Aufgaben des Freistaates das städtische Ökokonto in Anspruch zu nehmen.
Weiter verursacht die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP), welche ebenfalls zuständigkeitshalber vom Freistaat zu leisten wäre, Kosten in Höhe von ca. 3.000.- €.

 

Ebenfalls dringend erforderlich ist eine technische Planung des Radweges (insbesondere Höhenplanung, Ausbildung und Verlauf der Böschungskörper), die den Eingriff in den Wald und das LSG wesentlich beeinflusst, derzeit jedoch nicht durch Amt 66 geleistet werden kann. Sie wäre daher zu vergeben. Haushaltsmittel für eine Vergabe dieser Leistung stehen derzeit nicht zur Verfügung. Amt 66 erwartet für diese Planungen Kosten in Höhe von ca. 25.000.- €.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass das Bebauungsplanverfahren ohne entsprechende Haushaltsmittel für Planungsleistungen bzw. Gutachten nicht weitergeführt werden kann. Auf das mit der Altlastenproblematik verbundene Kostenrisiko für die Stadt wird nochmals hingewiesen.

 

Schwierigkeiten für den erforderlichen Grunderwerb belasteter Flächen durch Amt 23 sind bereits jetzt absehbar, da selbst bei einem Kaufpreis von 4,50 €/m² eine altlastenfreie Übergabe der Grundstücke kaum vom Eigentümer geleistet werden kann; ein Kaufpreisspielraum für belastete Flächen nach unten ist bei diesen Bodenwerten praktisch nicht vorhanden, ein zurzeit nicht bezifferbares Restrisiko würde von der Stadt mit dem Grunderwerb übernommen werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Hinsichtlich der Kosten für Planungen, Gutachten, Altlastensanierung, Ausgleichsflächen etc. sollen Verhandlungen mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg zur Kostenübernahme geführt werden. Bezüglich der Erfolgsaussichten etwaiger Verhandlungen wird allerdings auf die Vorgeschichte der Verfahrenseinleitung verwiesen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten (Gutachten):

Amt 31: 8.000.- bis 11.000.-€

bei IPNr.:

Investitionskosten (Planungskosten):

Amt 66: 25.000.-€

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten (Altlastensanierung, Ausgleichsflächen etc.)

Derzeit nicht zu beziffern

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1         Lageplan mit Eintrag Altdeponien M 1:5000