Betreff
Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 129/2011 zu TOP 18 UVPA am 15.11.2011: "Aufstellung des Bebauungsplans Rudelsweiherstr. der Gemeinde Bubenreuth"
Vorlage
611/126/2011
Aktenzeichen
VI/61/611 T. 1335
Art
Beschlussvorlage

Eine Gebietsänderung zwischen der Gemeinde Bubenreuth und der Stadt Erlangen wird nicht angestrebt.

 

Der Antrag der Grünen Liste 129/2011 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Aktuelles Verfahren:

Die Stadt Erlangen wurde nach § 4 Abs. 2 BauGB von der Gemeinde Bubenreuth um eine Stellungnahme im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Rudelsweiherstraße bis zum 25.11.2011 gebeten.

 

In TOP 18 ist ein Beschlussantrag für eine Stellungnahme formuliert.

 

Fraktionsantrag 129/2011 der Grünen Liste zu TOP 18:

Die Grüne Liste hat beantragt, dass die Stadt Erlangen die Eingemeindung der Grundstücke nördlich der Rudelsweiherstraße anstrebt und die Aufstellung des Bebauungsplans in eigener Verantwortung fortführt.

 

Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

 

Das Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan ist nicht geeignet, um über mögliche Änderungen des Gebietsstands zu befinden. Hierzu wäre ein separates Verfahren durchzuführen, an dessen Ende die Regierung von Mittelfranken eine Verordnung über die neuen Gemeindegrenzen erlässt. Ein entsprechender Antrag müsste mit Zustimmung der Organe beider betroffenen Gemeinden gestellt werden.

 

Da der Geltungsbereich des Bebauungsplans unmittelbar an die auf Erlanger Stadtgebiet verlaufende Rudelsweiherstraße angrenzt und von dieser erschlossen wird, soll aus Sicht der Verwaltung die Zustimmung zur Planung an verschiedene Maßgaben hinsichtlich der Erschließung gekoppelt werden (siehe TOP 18). Diese sind geeignet, um negative Wirkungen auf die Belange der Stadt Erlangen auszuschließen. Auch entstehen aus der Planung der Gemeinde Bubenreuth keine Kosten für die Stadt. Für das auf Erlanger Seite angrenzende Stadtgebiet besteht auch kein Planungsbedürfnis.

 

Aus städtebaulichen Gründen sowie nach dem Ergebnis der verwaltungsinternen Abstimmung ist eine Eingemeindung des Gebiets nicht erforderlich.

 

Frühere Beschlussfolge:

In der Sitzung am 08.12.2009 hat der UVPA bereits eine Stellungnahme im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan Rudelsweiherstraße der Gemeinde Bubenreuth beschlossen.

 

Bei der Beratung wurde ebenfalls ein Antrag gestellt, die Stadt Erlangen solle versuchen, die Gemeindegrenzen dahingehend zu ändern, dass das Gebiet eingemeindet werden kann. Der Antrag fand damals keine Mehrheit.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

X               werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Antrag 129/2011 der Grünen Liste Stadtratsfraktion vom 14.11.2011

                        2. Protokollvermerk aus der Sitzung des UVPA vom 08.12.2009