Die Stadt Erlangen nimmt den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken vom 28.10.2011 zur Kenntnis.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken vom 28.10.2011 wird zur Kenntnis genommen.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
3.1 Planfeststellung 2005
Im Jahr 2005 hat die Regierung von Mittelfranken auf Antrag der Autobahndirektion Nordbayern (ABDN) das Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung der T+R Anlage Aurach eingeleitet.
Mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2005 wurden von der Stadt Erlangen die vorgelegten Ausbaupläne abgelehnt.
Dieses Planfeststellungsverfahren wurde mit Wirkung zum 05.10.2009 eingestellt.
3.2 Planungsvarianten 2007
Aufgrund der zahlreichen Proteste im politischen Raum, der umfangreichen Einwendungen von Bürgern sowie der Städte Erlangen und Herzogenaurach hat die ABDN zu Jahresbeginn 2007 zwei neue Planungsvarianten vorgelegt. Die Stadt Erlangen hat die Erweiterung der T+R Anlage weiterhin grundsätzlich abgelehnt, jedoch für den Fall einer Durchführung der Variante 2_1 den Vorzug gegeben.
3.3 Planfeststellung 2009
Im Jahr 2009 wurde von der ABDN die Durchführung eines neuen Planfeststellungsverfahrens bei der Regierung von Mittelfranken beantragt.
Aus Sicht des Vorhabensträgers wurden nahezu alle Forderungen der Städte Erlangen und Herzogenaurach und aus der Bevölkerung – 30% Verkleinerung der ursprünglichen Planung, Einwallung der T+R Anlage, vorgezogener Lärmschutz für den Ausbau der BAB A 3 usw. - berücksichtigt.
3.3.1 Kurzdarstellung der Planung
Das Vorhaben umfasst die Neugestaltung und Erweiterung der bestehenden Verkehrsflächen auf der Nord- und Südseite der T+R Anlage Aurach. Künftig sollen auf der Nordseite 114 PKW-Stellplätze, 84 LKW-Stellplätze, 10 Stellplätze für Busse und PKW mit Anhänger sowie Flächen für Groß- und Schwertransporte zur Verfügung stehen. Die Südseite der Anlage soll auf 84 PKW-Stellplätze, 56 LKW-Stellplätze, 10 Stellplätze für Busse und PKW mit Anhänger sowie Flächen für Groß- und Schwertransporte ausgebaut werden. Außerdem sollen die Tankstelle auf der Nordseite umgebaut und die Tankstelle auf der Südseite zusammen mit einem Rasthaus neu errichtet werden. Beiderseits der T+R Anlage werden Erdwälle mit Höhen von 5 bis 8 m aufgeschüttet. Es entstehen zwei neue Beckenanlagen bestehend aus jeweils einem Absetz- und einem Regenrückhaltebecken.
3.3.2 Beteiligungsverfahren
Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 05.10.2009 bis 04.11.2009 in den Städten Erlangen und Herzogenaurach öffentlich aus. Die Stadt Erlangen wurde als Trägerin öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Mit Beschluss des Stadtrats vom 29.10.2009 wurde der Planung grundsätzlich zugestimmt. Zu den Punkten Erddeponie, Wasserwirtschaft, Verkehrsanlagen, Naturschutz und Städtisches Eigentum wurden weitergehende Stellungnahmen abgegeben.
Am 27.10.2010 fand ein Erörterungstermin zu den Einwendungen und Stellungnahmen statt.
3.3.3 Berücksichtigung der Stellungnahme
Stadt Erlangen
Aus Anlass vorliegender Einwendungen brachte die ABDN zwei Planänderungen als Tekturen in das Verfahren ein:
·
Erste Tektur vom 21.06.2010:
Ergänzung der Feuerwehrzufahrt für die Südseite sowie Wegfall der geplanten
Tiefenentwässerung
·
Zweite Tektur vom 19.09.2011:
Streichung einer Fläche, die für Zwischenablagerungen von Erdüberschüssen
verwendet werden sollte und Reduzierung der zu erwerbenden Fläche bei drei
Grundstücken
Im Vorfeld des Erörterungstermins am 27.10.2010 konnte eine Reihe der Forderungen aus der Stellungnahme vom 12.10.2009 bereits abgehandelt werden. Offen geblieben sind noch die folgenden Punkte:
Stellungnahme
Stadt Erlangen |
Berücksichtigung
im Verfahren |
Wasserwirtschaft:
|
Während des Erörterungstermins
wurde von der ABDN zugesagt, dass der Auslaufgraben vom genannten
Regenrückhaltebecken zum künftigen, renaturierten Bimbach naturnah
ausgebildet werde und man auf das Angebot der Stadt Erlangen, sich bezüglich
der Umsetzung der hierzu notwendigen Maßnahmen abzustimmen, zurückkommen
werde. |
Verkehrsanlagen:
|
Die Forderung nach einer rückwärtigen Erschließung
der Südseite für Rettungsdienste (Feuerwehr, Krankenwagen) wurde erfüllt und
als Tektur in das Verfahren eingebracht. Entgegen der Anregung der Stadt
Erlangen wird aus naturschutzfachlichen Gründen an der Ausführung als
wassergebundene Deckschicht festgehalten. Laut Nebenbestimmung 3.5.1 des
Planfeststellungsbeschlusses hat die ABDN sicherzustellen, dass die Zufahrt
zur Südseite nur von BOS-Kräften (Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben) im Einsatzfall genutzt wird. Aussagen über die Zufahrt zur Nordseite werden nicht
getroffen. Im Planfeststellungsbeschluss finden sich keine
Aussagen zum Baustellenverkehr. Die Stadt Erlangen hat zwischenzeitlich einem
Vorschlag der ABDN bezüglich des Erschließungsunterhalts zugestimmt. |
3.3.4 Planfeststellungsbeschluss
Die Regierung von Mittelfranken hat am 28.10.2011 den Plan für die Erweiterung der Tank- und Rastanlage Aurach festgestellt.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Stadt Erlangen als Träger von Einwendungen mit Eingangsdatum 03.11.2011 zugestellt.
Darüber hinaus lagen der Planfeststellungsbeschluss und eine Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 15.11. bis 28.11.2011 im Stadtplanungsamt öffentlich aus.
Gegen den Planfeststellungsbeschuss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.
3.4 Stellungnahme der Verwaltung
Den Forderungen der Stadt Erlangen wurde weitestgehend Rechnung getragen. Die verbleibenden offenen Punkte (insbes. Baustellenverkehr) werden außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersichtslageplan T+R Anlage Aurach mit Tekturen 1 + 2