Betreff
Vollzug des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Planfeststellungsverfahren mit integrierter UVP zur Erweiterung der Tank- und Rastanlage Aurach an der BAB A 3 Frankfurt - Nürnberg, hier: Bekanntgabe Planfeststellungsbeschluss
Vorlage
611/124/2011
Aktenzeichen
VI/611 T. 1335
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Die Stadt Erlangen nimmt den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken vom 28.10.2011 zur Kenntnis.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken vom 28.10.2011 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

3.1 Planfeststellung 2005

Im Jahr 2005 hat die Regierung von Mittelfranken auf Antrag der Autobahndirektion Nordbayern (ABDN) das Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung der T+R Anlage Aurach eingeleitet.

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2005 wurden von der Stadt Erlangen die vorgelegten Ausbaupläne abgelehnt.

 

Dieses Planfeststellungsverfahren wurde mit Wirkung zum 05.10.2009 eingestellt.

 

3.2 Planungsvarianten 2007

Aufgrund der zahlreichen Proteste im politischen Raum, der umfangreichen Einwendungen von Bürgern sowie der Städte Erlangen und Herzogenaurach hat die ABDN zu Jahresbeginn 2007 zwei neue Planungsvarianten vorgelegt. Die Stadt Erlangen hat die Erweiterung der T+R Anlage weiterhin grundsätzlich abgelehnt, jedoch für den Fall einer Durchführung der Variante 2_1 den Vorzug gegeben.

 

3.3 Planfeststellung 2009

Im Jahr 2009 wurde von der ABDN die Durchführung eines neuen Planfeststellungsverfahrens bei der Regierung von Mittelfranken beantragt.

 

Aus Sicht des Vorhabensträgers wurden nahezu alle Forderungen der Städte Erlangen und Herzogenaurach und aus der Bevölkerung – 30% Verkleinerung der ursprünglichen Planung, Einwallung der T+R Anlage, vorgezogener Lärmschutz für den Ausbau der BAB A 3 usw. - berücksichtigt.

 

3.3.1 Kurzdarstellung der Planung

Das Vorhaben umfasst die Neugestaltung und Erweiterung der bestehenden Verkehrsflächen auf der Nord- und Südseite der T+R Anlage Aurach. Künftig sollen auf der Nordseite 114 PKW-Stellplätze, 84 LKW-Stellplätze, 10 Stellplätze für Busse und PKW mit Anhänger sowie Flächen für Groß- und Schwertransporte zur Verfügung stehen. Die Südseite der Anlage soll auf 84 PKW-Stellplätze, 56 LKW-Stellplätze, 10 Stellplätze für Busse und PKW mit Anhänger sowie Flächen für Groß- und Schwertransporte ausgebaut werden. Außerdem sollen die Tankstelle auf der Nordseite umgebaut und die Tankstelle auf der Südseite zusammen mit einem Rasthaus neu errichtet werden. Beiderseits der T+R Anlage werden Erdwälle mit Höhen von 5 bis 8 m aufgeschüttet. Es entstehen zwei neue Beckenanlagen bestehend aus jeweils einem Absetz- und einem Regenrückhaltebecken.

 

3.3.2 Beteiligungsverfahren

Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 05.10.2009 bis 04.11.2009 in den Städten Erlangen und Herzogenaurach öffentlich aus. Die Stadt Erlangen wurde als Trägerin öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Mit Beschluss des Stadtrats vom 29.10.2009 wurde der Planung grundsätzlich zugestimmt. Zu den Punkten Erddeponie, Wasserwirtschaft, Verkehrsanlagen, Naturschutz und Städtisches Eigentum wurden weitergehende Stellungnahmen abgegeben.

 

Am 27.10.2010 fand ein Erörterungstermin zu den Einwendungen und Stellungnahmen statt.

 

3.3.3 Berücksichtigung der Stellungnahme Stadt Erlangen

Aus Anlass vorliegender Einwendungen brachte die ABDN zwei Planänderungen als Tekturen in das Verfahren ein:

·         Erste Tektur vom 21.06.2010:
Ergänzung der Feuerwehrzufahrt für die Südseite sowie Wegfall der geplanten Tiefenentwässerung

·         Zweite Tektur vom 19.09.2011:
Streichung einer Fläche, die für Zwischenablagerungen von Erdüberschüssen verwendet werden sollte und Reduzierung der zu erwerbenden Fläche bei drei Grundstücken

 

Im Vorfeld des Erörterungstermins am 27.10.2010 konnte eine Reihe der Forderungen aus der Stellungnahme vom 12.10.2009 bereits abgehandelt werden. Offen geblieben sind noch die folgenden Punkte:

 

Stellungnahme Stadt Erlangen

Berücksichtigung im Verfahren

Wasserwirtschaft:

  1. Die Anbindung des Rückhaltebeckens an den Bimbach ist naturnah auszubilden und mit dem Gewässerschutz abzustimmen.

 

Während des Erörterungstermins wurde von der ABDN zugesagt, dass der Auslaufgraben vom genannten Regenrückhaltebecken zum künftigen, renaturierten Bimbach naturnah ausgebildet werde und man auf das Angebot der Stadt Erlangen, sich bezüglich der Umsetzung der hierzu notwendigen Maßnahmen abzustimmen, zurückkommen werde.

Verkehrsanlagen:

  1. Die rückwärtige Erschließung der Südseite (Klosterwald) der T+R Anlage Aurach ist zu sichern

 

 

 

 

  1. Durch entsprechende Beschilderung (ggf. auch Abschrankungen ist ein möglicher Schleichverkehr von der T+R Anlage Aurach zur Straße Sankt Michael (Nordseite) und zur Feldstraße (Südseite) zu unterbinden.

 

 

  1. Der Baustellenverkehr und evtl. damit verbundene Umleitungen und Sperrungen von öffentlichen Straßen und Wegen im Bereich des Stadtgebiets Erlangen sind im Vorfeld mit dem Straßenverkehrsamt als zuständige Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.
  2. Der Erschließungsunterhalt der Absetz- und Regenrückhaltebecken ASB 374-L2 und RRB 374-L2 durch die Stadt Erlangen ist auszuschließen.

 

Die Forderung nach einer rückwärtigen Erschließung der Südseite für Rettungsdienste (Feuerwehr, Krankenwagen) wurde erfüllt und als Tektur in das Verfahren eingebracht. Entgegen der Anregung der Stadt Erlangen wird aus naturschutzfachlichen Gründen an der Ausführung als wassergebundene Deckschicht festgehalten.

Laut Nebenbestimmung 3.5.1 des Planfeststellungsbeschlusses hat die ABDN sicherzustellen, dass die Zufahrt zur Südseite nur von BOS-Kräften (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) im Einsatzfall genutzt wird.

Aussagen über die Zufahrt zur Nordseite werden nicht getroffen.

Im Planfeststellungsbeschluss finden sich keine Aussagen zum Baustellenverkehr.

 

 

 

 

Die Stadt Erlangen hat zwischenzeitlich einem Vorschlag der ABDN bezüglich des Erschließungsunterhalts zugestimmt.

 

 

3.3.4 Planfeststellungsbeschluss

Die Regierung von Mittelfranken hat am 28.10.2011 den Plan für die Erweiterung der Tank- und Rastanlage Aurach festgestellt.

 

Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Stadt Erlangen als Träger von Einwendungen mit Eingangsdatum 03.11.2011 zugestellt.

 

Darüber hinaus lagen der Planfeststellungsbeschluss und eine Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 15.11. bis 28.11.2011 im Stadtplanungsamt öffentlich aus.

 

Gegen den Planfeststellungsbeschuss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.

 

3.4 Stellungnahme der Verwaltung

Den Forderungen der Stadt Erlangen wurde weitestgehend Rechnung getragen. Die verbleibenden offenen Punkte (insbes. Baustellenverkehr) werden außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Übersichtslageplan T+R Anlage Aurach mit Tekturen 1 + 2