Die Verwaltung wird unter Federführung von Amt 66 beauftragt, ein Sanierungskonzept unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungen zur Wiederherstellung der Sicherheitsverhältnisse im Burgberggarten und am Enkesteig zu erstellen. Die Erstellung beinhaltet dabei die Beauftragung eines Landschaftsplaners mit verfügbaren Haushaltsmitteln sowie die Anmeldung von HH-Mitteln für den HH 2013 zum Maßnahmenvollzug.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Wie im UVPA am 17.05.2011 mitgeteilt, mussten auf Grund von starken Schädigungen des eingeschnittenen Sandsteines des vormaligen Steinbruches sowie der vorhandenen Stützmauern im nördlichen und südlichen Teil des Burgberggartens Absperrungen aus Verkehrssicherheitsgründen des als Skulpturenpark genutzten Gartens vorgenommen werden.
Mit Ergebnis des daraufhin beauftragten Gutachtens des TÜV Rheinland, LGA Nürnberg wurde wegen verminderter Standsicherheit der Steilwand die Sperrung des unmittelbar angrenzenden Enkesteigs zwischen dem Eingang Burgberggarten und der Burgbergstraße notwendig.
Das Gutachten des TÜV beinhaltet dabei auch verschiedene Sanierungsvorschläge.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Ungeachtet der bereits vorliegenden Sanierungsvorschläge sind diese auf Grund der unterschiedlichen Nutzungen (öffentlicher Gehweg, Kulturbereich Burgberggarten) sowie der relevanten Belange des Umwelt- und Baumschutzes, des Denkmalschutzes und der Schadensvermeidungspflicht nach BGB, der Trassensicherung für die öffentliche Stromversorgung sowie der Funktion als Rettungsweg während der Bergkirchweih verwaltungsintern abzustimmen .
Wegen des landschaftlichen Charakters des Sanierungsbereiches bedarf es auch einer planerischen Mitwirkung durch einen externen Landschaftsplaner.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die vorliegenden Sanierungsvorschläge sehen technische Lösungen in Form einer bewehrten Spritzbetonschale bis zur Kombination von Rückverankerung der Steilwand und Verplombung der Hohlräume einschließlich der teilweisen bis gänzlichen Vorschüttungen von Böschungen aus Erdmaterial vor. Die Kostenschätzungen für die Sanierung der Steil- und Schutzwand differieren zwischen ca. 135.000,- € bis 200.000,- €, beinhalten dabei jedoch nicht die genannten Planungskosten und die sich aus den Abstimmungsprozessen ergebenden Belange (u.a. Begrünung, Ersatzpflanzungen). Soweit konkretisierbar, werden die Kosten spätestens im Rahmen der HH-Anmeldungen für das HH-Jahr 2013 dem BWA mitgeteilt.
Für die Beauftragung des Landschaftsplaners stehen Mittel aus Einsparungen des Deckungskreises 541 zur Verfügung.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
> 135.000,- € |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541 für Planung
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden betreffs Sanierungsvollzug
Anlagen: Lageplan (Anlage 1)
Bestandsfoto (Anlage 2)