1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der örtliche Taxitarif soll an die Kostenentwicklung
angepasst und einem einheitlichen Metropoltarif im Bereich der Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen angenähert werden.
Die
Taxi Erlangen eG hat mit Schreiben vom 27.09.2011 folgende
Änderungen des
örtlichen Taxitarifs beantragt:
Der
Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis soll von 2,70 Euro auf 2,90 Euro
angehoben werden. Der Fahrpreis für den ersten Kilometer soll von 2,70 Euro auf 2,80
Euro sowie für jeden weiteren
Kilometer von 1,35 Euro auf 1,40 Euro erhöht werden.
Der Wartezeitpreis soll von 21 Euro je Stunde
auf 24 Euro je Stunde angehoben werden. Für die Bezahlung des
Fahrpreises mittels Kreditkarte soll ein Zuschlag von 1 Euro erhoben werden.
Im
Rahmen des Antrages der Taxi Erlangen e. G. wurden
die Industrie- und Handelskammer
Nürnberg, der Landesverband Bayerischer Taxi- und
Mietwagenunternehmen e. V. sowie das Bayerische Landesamt
für Maß und Gewicht angehört und um Stellungnahme gebeten.
Das
Bayerische Landesamt
für Maß und Gewicht stimmte der
beantragten Erhöhung des Taxitarifs
zu.
Von
Seiten der Industrie- und Handelskammer
Nürnberg wird die beantragte Erhöhung im Vergleich mit den Steigerungen der
Fahrpreise im VGN (jährlich durchschnittlich um etwa 2,9 %) als durchaus moderat eingestuft. Bezogen auf eine klassische
IHK-Standardfahrt (5 Besetztkilometer und 4 Minuten Wartezeit), die derzeit bei 12,20 Euro liege, ergebe der neu beantragte Taxitarif eine Steigerungsrate
von knapp über 5 % gegenüber dem
seit 15.01.2011 geltenden Taxitarif.
Auch im Vergleich mit anderen
Großstädten werde ersichtlich, dass der beantragte Tarif in Erlangen unter dem Durchschnitt vergleichbarer Großstädte liege.
Eine Preis- und Kostensteigerung der
fixen und variablen Kosten im Taxigewerbe sei unbestritten. Insofern bestünden von Seiten der
IHK keine Einwendungen gegen die beantragte Anpassung des
Taxitarifs im Stadtgebiet Erlangen. Von Seiten der
IHK wurde weiterhin außerordentlich begrüßt, dass von den
Taxigenossenschaften in Nürnberg und Fürth in seinen Grundelementen
ein gleichlautender Tarifantrag bei den zuständigen Genehmigungsbehörden eingereicht wurde.
Der
Landesverband
Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e. V. hat auf die Anfrage der Stadt Erlangen nicht reagiert.
Die
Verwaltung schlägt aus folgenden
Gründen vor, dem
Antrag der Taxigenossenschaft zu entsprechen:
Die
letzte Erhöhung des Taxitarifs trat
Anfang 2011 in Kraft. Die beantragte Erhöhung ist im Hinblick auf die Kosten-
bzw. Preissteigerungen als durchaus angemessen einzustufen. Der Taxitarif würde damit an denjenigen
in Nürnberg und Fürth angepasst. Um eine pünktliche Eichung garantieren zu
können, sollte das In-Kraft-Treten der
Änderungsverordnung erst zum
15.01.2012 erfolgen. Dem stimmte auch die Taxi Erlangen e. G. zu.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden,
um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis soll von 2,70 Euro auf 2,90
Euro angehoben werden.
Der Fahrpreis für den ersten
Kilometer soll von 2,70 Euro auf 2,80 Euro sowie für jeden
weiteren Kilometer von 1,35 Euro auf 1,40 Euro erhöht werden.
Der Wartezeitpreis soll von 21 Euro je Stunde
auf 24 Euro je Stunde angehoben werden.
Für die Bezahlung des Fahrpreises
mittels Kreditkarte soll ein Zuschlag von 1 Euro erhoben werden.