Betreff
Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Erlangen (Taxitarifordnung)
Vorlage
30-R/044/2011
Aktenzeichen
III/30-R, III/32
Art
Beschlussvorlage

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Erlangen (Taxitarifordnung) (Entwurf vom 08.11.2011, Anlage) wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der örtliche Taxitarif soll an die Kostenentwicklung angepasst und einem einheitlichen Metropoltarif im Bereich der Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen angenähert werden.

Die Taxi Erlangen eG hat mit Schreiben vom 27.09.2011 folgende Änderungen des örtlichen Taxitarifs beantragt:

Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis soll von 2,70 Euro auf 2,90 Euro angehoben werden. Der Fahrpreis für den ersten Kilometer soll von 2,70 Euro auf 2,80 Euro sowie für jeden weiteren Kilometer von 1,35 Euro auf 1,40 Euro erhöht werden. Der Wartezeitpreis soll von 21 Euro je Stunde auf 24 Euro je Stunde angehoben werden. Für die Bezahlung des Fahrpreises mittels Kreditkarte soll ein Zuschlag von 1 Euro erhoben werden.

Im Rahmen des Antrages der Taxi Erlangen e. G. wurden die Industrie- und Handelskammer Nürnberg, der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e. V. sowie das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht angehört und um Stellungnahme gebeten.

Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht stimmte der beantragten Erhöhung des Taxitarifs zu.

Von Seiten der Industrie- und Handelskammer Nürnberg wird die beantragte Erhöhung im Vergleich mit den Steigerungen der Fahrpreise im VGN (jährlich durchschnittlich um etwa 2,9 %) als durchaus moderat eingestuft. Bezogen auf eine klassische IHK-Standardfahrt (5 Besetztkilometer und 4 Minuten Wartezeit), die derzeit bei 12,20 Euro liege, ergebe der neu beantragte Taxitarif eine Steigerungsrate von knapp über 5 % gegenüber dem seit 15.01.2011 geltenden Taxitarif. Auch im Vergleich mit anderen Großstädten werde ersichtlich, dass der beantragte Tarif in Erlangen unter dem Durchschnitt vergleichbarer Großstädte liege. Eine Preis- und Kostensteigerung der fixen und variablen Kosten im Taxigewerbe sei unbestritten. Insofern bestünden von Seiten der IHK keine Einwendungen gegen die beantragte Anpassung des Taxitarifs im Stadtgebiet Erlangen. Von Seiten der IHK wurde weiterhin außerordentlich begrüßt, dass von den Taxigenossenschaften in Nürnberg und Fürth in seinen Grundelementen ein gleichlautender Tarifantrag bei den zuständigen Genehmigungsbehörden eingereicht wurde.

Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e. V. hat auf die Anfrage der Stadt Erlangen nicht reagiert.

 

Die Verwaltung schlägt aus folgenden Gründen vor, dem Antrag der Taxigenossenschaft zu entsprechen:

Die letzte Erhöhung des Taxitarifs trat Anfang 2011 in Kraft. Die beantragte Erhöhung ist im Hinblick auf die Kosten- bzw. Preissteigerungen als durchaus angemessen einzustufen. Der Taxitarif würde damit an denjenigen in Nürnberg und Fürth angepasst. Um eine pünktliche Eichung garantieren zu können, sollte das In-Kraft-Treten der Änderungsverordnung erst zum 15.01.2012 erfolgen. Dem stimmte auch die Taxi Erlangen e. G. zu.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis soll von 2,70 Euro auf 2,90 Euro angehoben werden.
Der Fahrpreis für den ersten Kilometer soll von 2,70 Euro auf 2,80 Euro sowie für jeden weiteren Kilometer von 1,35 Euro auf 1,40 Euro erhöht werden.
Der Wartezeitpreis soll von 21 Euro je Stunde auf 24 Euro je Stunde angehoben werden.
Für die Bezahlung des Fahrpreises mittels Kreditkarte soll ein Zuschlag von 1 Euro erhoben werden.

 


Anlagen:

Anlagen:           Entwurf der Änderungsverordnung