Betreff
Eilverfügung des Oberbürgermeisters gemäß Art 37 Abs. 3 Satz 1 der GO
Vorlage
44/026/2011
Aktenzeichen
IV/44/RBI
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Begründung für eine Eilverfügung des Oberbürgermeisters:

 

Es handelt sich bei der vorliegenden Eilverfügung um eine dringliche, unaufschiebbare Entscheidung, da durch die Bereitstellung der beantragten Mittel die notwendigen Maßnahmen noch im Rahmen der derzeit laufenden Baumaßnahme des Markgrafentheaters (Brandschutzsanierung) vor deren Abschluss durchgeführt werden können, solange die Wände im Vorderhausbereich noch offen sind.

 

Dies spart Kosten, da die Wände bereits für die Leitungen geöffnet sind und nicht eine neue Baustelle eingerichtet werden müsste, die den Spielbetrieb des Theaters zusätzlich behindert. Die Mittelbereitstellung ermöglicht längst notwendige, sicherheitsrelevante Einbauten.

 

 


Anlagen:        Eilverfügung vom 31.10.2011