Betreff
Ausbau der Gustav-Hauser-Straße, hier: Ausführungsplanung Gustav-Hauser-Straße
Vorlage
66/126/2011
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

 

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zum Ausbau der Gustav-Hauser-Straße

 

  1 Lageplan

  1 Lageplan (zu übernehmende Verkehrsflächen)

  2 Höhenpläne

  1 Regelquerschnitt

 

  wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zur Neustrukturierung der Bebauung soll die Gustav-Hauser-Straße im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zum BP 191 aus- und umgebaut werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In Fortführung des rechtskräftigen BP 191 – Burgberg - und auf Basis des von der Stadt Erlangen und der Erschließungsträgerin im August 2011 unterzeichneten Städtebaulichen Vertrages wurde durch das Ingenieurbüro Strunz in Abstimmung mit dem Tiefbauamt die beiliegende Ausführungsplanung erarbeitet.

Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind in den aufgehängten Plänen dargestellt.

Das Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe gesammelt und über die öffentliche Kanalisation abgeleitet.

Die Straßenbeleuchtung wird entsprechend den städtischen Standards ausgebaut. Es kommen Standard – Straßenleuchten zum Einsatz, welche mit energiesparenden Natriumdampfhochdrucklampen bestückt sind.

Die Gustav-Hauser-Straße (Bauabschnitt 1) soll nach Maßgabe des Städtebaulichen Vertrages vom 11. August 2011 zur Neustrukturierung der Bebauung zunächst als Stichstraße ausgebaut und damit neu hergestellt und öffentlich gewidmet werden. Entsprechend den Regelungen des städtebaulichen Vertrages wird die Stichstraße (BA 1) in die Bau- und Unterhaltslast der Stadt Erlangen übernommen. Eine eventuelle Verlängerung über das ehemalige Bienenzuchtgelände (im Eigentum der BVG) ist später möglich.

Am Ausbauende wird auf dem vorgenannten Gelände ein provisorischer Wendehammer vornehmlich für Müllfahrzeuge angelegt. Dieser geht nicht ins Eigentum der Stadt über sondern verbleibt vorerst im Eigentum des Investors und wird als Eigentümerweg gewidmet.

Zusätzlich soll eine weitere Stichstraße (Bauabschnitt 2) von der Burgbergstraße aus in nördlicher Richtung gebaut werden um 4 Grundstücke zu erschließen. Diese Stichstraße bleibt im Privatbesitz der Grundstücks-Eigentümer und wird nicht öffentlich gewidmet, die Baulast und die Verkehrssicherungspflicht verbleibt ebenso bei den Eigentümern.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden.

Die Vorhabensträgerin plant den Bauabschnitt 2 ab dem Frühjahr 2012 auszubauen. Entsprechend den derzeitigen Planungen wird der Bauabschnitt 1 voraussichtlich erst ab 2013 ausgebaut.

Die Herstellungskosten für die von der Stadt Erlangen zu übernehmenden Verkehrsfläche belaufen sich auf ca. 253.000,- Euro und werden entsprechend den Regelungen des städtebaulichen Vertrages von der Vorhabensträgerin getragen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten:
Jährliche Unterhaltskosten


800,- €


bei Sachkonto: 522102

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Übersichtsplan – Anlage 1
                        1 Lageplan - Anlage 2
                        1 Lageplan (zu übernehmende Verkehrsflächen) - Anlage 3
                        2 Höhenpläne - Anlage 4a und 4b
                        1 Regelquerschnitt - Anlage 5