Die Fortsetzung des Radweges von Heßdorf nach Erlangen auf
Erlanger Stadtgebiet wird mit
„Simon-Rabl-Weg“ benannt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Gemeinden haben gemäß Art. 56 Abs. 2 GO für eine zuverlässige Orientierung im Gemeindegebiet zu sorgen. Dazu tragen Straßen- und Platznamen, Straßennamensschilder und Hausnummern wesentlich bei. Dadurch wird insbesondere bei Notfällen ein effektiver Einsatz der Rettungsdienste und der Polizei gewährleistet, sowie Zustellungen und der private Besuchsverkehr erleichtert. Für die Erteilung der Namen ist gemäß Art. 53 Abs. 1 BayStrWG die Gemeinde zuständig.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf sieht den weiteren Ausbau des bereits vorhandenen Fuß- und Radweges, ausgehend von Heßdorf in Höhe des Grundstücks Fl.-Nr. 69/2, vor. Er endet an der westlichen Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 148 Gmkg. Großdechsendorf. Das restliche ca. 150m lange Wegstück auf Erlanger Stadtgebiet bis zum Anschluss an die Weisendorfer Straße wird aktuell bereits ausgebaut.
Die VG Heßdorf hat die Benennung
dieses Weges auf Heßdorfer Gebiet bereits am 27.06.2006 beschlossen. Er wurde
in Anerkennung seiner Verdienste für die Gemeinde Heßdorf nach dem früheren 1.
Bürgermeister „Simon-Rabl-Weg“ benannt. Simon Rabl
(* 20.01.1927, + 15.05.2001) war von 1972 bis 1984 im Amt.
Da die Grenze
zwischen der Stadt Erlangen und der VG Heßdorf in der Örtlichkeit nicht zu
erkennen ist, ist es aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll, das Erlanger
Wegestück mit einem anderen Namen separat zu bezeichnen. Adressen liegen am
Erlanger Abschnitt keine an.
Die Verwaltung schlägt daher - in Abstimmung mit dem
Ortsbeirat Dechsendorf - vor, den Namen „Simon-Rabl-Weg“
für die Fortsetzung des Radweges auf Erlanger Stadtgebiet beizubehalten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die
Namensbeschilderung des „Simon-Rabl-Weg“ kann direkt an der Einmündung des
Radwegs in die Weisendorfer Straße erfolgen. Eine Beschilderung an der
Stadtgrenze Erlangens ist nicht erforderlich.
Die Umsetzung vor Ort
(Aufstellen der Schilder) erfolgt durch Amt 66 in Abstimmung mit Amt 61.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
300,-
€ pro Schild |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan „Simon-Rabl-Weg“