Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
In der Sitzung des UVPA am 18.10.2011 wurde die
verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) Tillystraße bezüglich des Ausweisens der
Tillystraße als Verkehrsberuhigter Bereich und Aufhebung der
Einbahnstraßenregelung zum Tagesordnungspunkt erhoben und beantragt, die VAO
zurückzunehmen. Dieser Antrag wurde mit 13 : 0 Stimmen angenommen, obwohl das
Ergebnis des mit mehreren Bürgern der Tillystraße, Mitgliedern des Ortsbeirats
Kriegenbrunn, der Polizei und der Verkehrsbehörde am späten Nachmittag des
18.10.2011 durchgeführten Abstimmungsgespräches vor Ort nicht bekannt war.
Folgendes weitere Vorgehen wurde mit den anwesenden Bürgern,
Ortsbeiräten, Polizei und Verkehrsbehörde einvernehmlich festgelegt:
Ø Beobachtung der Verkehrsvorgänge in der Tillystraße unter Beibehaltung der gegenwärtigen Beschilderung (Verkehrsberuhigter Bereich für beide Richtungen)
Ø OBR lädt alle Anwohner der Tillystraße zur nächsten Ortsbeiratsitzung im Februar 2012 ein, damit das Meinungsbild aller Anwohner der Tillystraße in die Entscheidungsfindung einfließen kann
Ø Erörterung der Situation mit Polizei und Verkehrsbehörde in der OBR-Sitzung
Ø Beschlussfassung des OBR zum weiteren Vorgehen
Um die Entscheidungsfindung der Bürger, des Ortsbeirats, der Polizei und der
Verkehrsbehörde nicht vorwegzunehmen sowie auch aus wirtschaftlichen
Gesichtspunkten, wird der Vollzug des Beschlusses aus der Sitzung des UVPA vom
18.10.2011 hinsichtlich Rücknahme der VAO Tillystraße vorerst ausgesetzt.
Anlagen: 1 Protokollvermerk