Betreff
Modernisierung eines Einfamilienhauses, Dachaufbau, Saranstraße 4, Flst.Nr. 2505/60, Az: 2011-787-VV
Vorlage
611/122/2011
Aktenzeichen
VI/61 T. 1335
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Das Bauvorhaben: Modernisierung eines Einfamilienhauses, Dachaufbau, Saranstraße 4, war zur Beschlussfassung für die Sitzung des BWA vom 25.10.2011 gemeldet. Nachdem zuvor am 18.10.2011 der UVPA beschlossen hatte, wegen des in Aufstellung befindlichen 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 104/163 – Sieglitzhofer Waldsiedlung – die Entscheidung über Bauvoranfragen und Bauanträge im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans gem. § 15 BauGB um maximal zwölf Monate zurückzustellen, wurde der Tagesordnungspunkt von der Verwaltung zurückgezogen. Laut Protokollvermerk beantragt Herr Stadtrat Thaler hierzu eine Mitteilung zur Kenntnis im Bau- und Werksausschuss am 22.11.2011, in der das Ergebnis des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses sowie insbesondere die zeitliche Abwicklung des Bebauungsplans vorgestellt werden sollen.

 

Mit der Änderung des Bebauungsplans durch das 1. Deckblatt werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt:

 

Die ursprünglichen städtebaulichen Ziele aus den 60er Jahren mit einer reinen Bungalow-Siedlung mit fast ausschließlich Einzelhäusern und einem Verbot des Dachausbaus entsprechen nicht mehr den veränderten Wohnbedürfnissen der Nutzer. Die Ermöglichung einer zweiten Wohnebene im Dachgeschoss oder in einem mit einem Flachdach versehenen Obergeschoss ist ein immer wieder geäußerter Wunsch von Interessenten. Ebenso nachgefragt wird auch die Zulassung von Doppelhaushälften auf den vergleichsweise großen Grundstücken. Andererseits besteht weitgehend Einigkeit darin, die besondere Eigenart der Siedlung und die hohe Wohnqualität zu bewahren und einer unkontrollierten Nachverdichtung entgegenzuwirken.

 

Das Bauvorhaben Saranstraße 5 widerspricht den Festsetzungen des noch gültigen Bebauungsplans Nr. 104. Ob es möglicherweise den zukünftigen Festesetzungen dieses Bebauungsplans entsprechen könnte, kann beim gegenwärtigen Verfahrensstand noch nicht abgesehen werden. Um hierbei keine Vorentscheidung zu treffen und den Handlungsspielraum zu sichern, beabsichtigt die Verwaltung, den Bauantrag gemäß § 15 BauGB um bis zu zwölf Monate zurückzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Für das weitere Verfahren wird folgender zeitlicher Ablauf angestrebt:

 

Verfahrensschritt

Zeitplan

Frühzeitige Bürgerbeteiligung mit öffentlicher Veranstaltung

Dezember 2011

Billigungsbeschluss

März 2012

Öffentliche Auslegung

April/Mai 2012

Satzungsbeschluss

Juli 2012

Rechtskraft

August 2012

 

 

 


Anlagen:        1. Protokollvermerk aus der 9. Sitzung des BWA vom 25.10.2011

                        2. Beschlussvorlage Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Niendorfstraße 7,
                            Flst. Nr. 2505/28, AZ: 2011-996-VV zur UVPA-Sitzung vom 18.10.2011 mit

                            Protokollvermerk aus der 9. Sitzung des UVPA vom 18.10.2011