Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Das Bauvorhaben: Modernisierung eines Einfamilienhauses, Dachaufbau, Saranstraße 4, war zur Beschlussfassung für die Sitzung des BWA vom 25.10.2011 gemeldet. Nachdem zuvor am 18.10.2011 der UVPA beschlossen hatte, wegen des in Aufstellung befindlichen 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 104/163 – Sieglitzhofer Waldsiedlung – die Entscheidung über Bauvoranfragen und Bauanträge im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans gem. § 15 BauGB um maximal zwölf Monate zurückzustellen, wurde der Tagesordnungspunkt von der Verwaltung zurückgezogen. Laut Protokollvermerk beantragt Herr Stadtrat Thaler hierzu eine Mitteilung zur Kenntnis im Bau- und Werksausschuss am 22.11.2011, in der das Ergebnis des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses sowie insbesondere die zeitliche Abwicklung des Bebauungsplans vorgestellt werden sollen.
Mit der Änderung des Bebauungsplans durch das 1. Deckblatt werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt:
Die ursprünglichen städtebaulichen Ziele aus den 60er Jahren
mit einer reinen Bungalow-Siedlung mit fast ausschließlich Einzelhäusern und
einem Verbot des Dachausbaus entsprechen nicht mehr den veränderten
Wohnbedürfnissen der Nutzer. Die Ermöglichung einer zweiten Wohnebene im
Dachgeschoss oder in einem mit einem Flachdach versehenen Obergeschoss ist ein
immer wieder geäußerter Wunsch von Interessenten. Ebenso nachgefragt wird auch
die Zulassung von Doppelhaushälften auf den vergleichsweise großen
Grundstücken.
Das Bauvorhaben Saranstraße 5 widerspricht den Festsetzungen des noch gültigen Bebauungsplans Nr. 104. Ob es möglicherweise den zukünftigen Festesetzungen dieses Bebauungsplans entsprechen könnte, kann beim gegenwärtigen Verfahrensstand noch nicht abgesehen werden. Um hierbei keine Vorentscheidung zu treffen und den Handlungsspielraum zu sichern, beabsichtigt die Verwaltung, den Bauantrag gemäß § 15 BauGB um bis zu zwölf Monate zurückzustellen.
Für das weitere Verfahren wird folgender zeitlicher Ablauf angestrebt:
Verfahrensschritt |
Zeitplan |
Frühzeitige Bürgerbeteiligung
mit öffentlicher Veranstaltung |
Dezember 2011 |
Billigungsbeschluss |
März 2012 |
Öffentliche Auslegung |
April/Mai 2012 |
Satzungsbeschluss |
Juli 2012 |
Rechtskraft |
August 2012 |
Anlagen: 1. Protokollvermerk aus der 9. Sitzung des BWA vom 25.10.2011
2.
Beschlussvorlage Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Niendorfstraße 7,
Flst. Nr. 2505/28, AZ: 2011-996-VV zur
UVPA-Sitzung vom 18.10.2011 mit
Protokollvermerk aus der 9. Sitzung des UVPA vom 18.10.2011